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uw5000
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.03.2017
IP: Logged
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Architekt ohne Berufshaftpflichtversicherung
Hallo, ich habe folgende Fragestellung:
angenommen, es stellt sich nach Beauftragung des Architekten im Rahmen der Werkplanungs-Phase heraus, dass der Architekt entgegen seiner Berufsordnung KEINE Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ohne den Auftraggeber/Bauherrn darauf hinzuweisen.
Angenommen, der Architekt hat Planungs- und Bauleitungsfehler begangen und für seine "Leistungen" aber schon sein Honorar erhalten: haftet er dann persönlich für die Erstattung von Schäden bzw. Rückerstattung des zuviel erhaltenen Honorars?
Der Auftraggeber will sich nicht dem unnötigen Risiko aussetzen, weiter mit einem nicht versicherten Architekten zusammenzuarbeiten - trägt der Architekt dann die Bauverzögerungsschäden bzw. evtl. Mehrkosten für eine "Ersatz"-Architekten?
Jetzt wird's komplizierter:
für den Fall, dass der Architekt persönlich haftet (wovon ich ausgehe), er aber mittlerweile verstorben ist - wer haftet dann, z. Bsp. seine Erben?
Gruß und vorab vielen Dank für hilfreiche Hinweise,
uw5000
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23.03.2017 at 08:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Architekt ohne Berufshaftpflichtversicherung
Haften tut immer der Planer (und m.W. auch die Erben, wenn sie denn das Erbe nicht ausgeschlagen haben - das dürfte u.a. davon abhängen, ob sie von dem Schaden wussten und was sonst noch für Vermögenswerte da sind); die Versicherung soll ja nur den persönlichen Schaden minimieren.
Ob die nicht vorhandene Versicherung ein Grund für eine Kündigung des AGs aus Gründen, die in der Einflußsphäre des Planers liegen, anzusehen ist, dürfte im Detail von dem geschlossenen Vertrag oder von sonstigen zugesicherten Eigenschaften abhängen. Da müsste man mit der Architektenkammer reden, wann denn welche Versicherung einmal nachgewiesen wurde und auch mit der damaligen Versicherung, wann und warum sie denn endete, ob sie das der Kammer von sich aus melden musste und gemeldet hat, ob und ggf. warum nicht die Kammer denn beim Planer nachgehakt hat usw.
Ohne juristischen Beistand wird das aber nichts. Den sollten Sie sich baldmöglichst besorgen, am besten bei einem Fachanwalt in einer Kanzlei, die sich auch mit Versicherungs- und Erbrecht befasst oder bereit ist, kollegial mit solchen Kollegen zusammen zu arbeiten.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.03.2017 at 09:17 Uhr |
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uw5000
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.03.2017
IP: Logged
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Re: Architekt ohne Berufshaftpflichtversicherung
Was wäre die Folge, wenn (der vermutlich/hoffentlich unwahrscheinliche Fall eintritt, dass) seine Erben das Erbe ausschlagen würden? An wen müssten wir uns dann wenden (Testamentsvollstrecker etc.)?
Gruß,
uw5000
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23.03.2017 at 22:15 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Architekt ohne Berufshaftpflichtversicherung
Da fragen Sie am besten einen Fachanwalt für Erbrecht.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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28.03.2017 at 07:18 Uhr |
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