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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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Heizlastberechnung
Sofern nur eine Heizlastberechnung (ohne irgendwelche andere Planungsleistungen) zu erbringen ist, kann die Bezahlung nach h erfolgen?
[Edited by Mitglied on 27.04.2017 at 08:59 Uhr]
[Edited by Mitglied on 27.04.2017 at 09:00 Uhr]
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27.04.2017 at 08:58 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
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Re: Heizlastberechnung
Sehr geehrtes Mitglied,
die Heizlastberechnung gehört zwar zu den üblichen Leistungen einer Heizungsprojektierung als Teil vieler technischer Berechnungen in Phase 3, Entwurf. Da sie aber nicht einzeln mit Teilleistungspunkten in der HOAI ausgewiesen ist, wollte sie der Verordnungsgeber wohl nicht einzeln regeln. Ich persönlich traue auch nicht den diversen Teil-Teilleistungstabellen. Sie sind nicht vom Gesetzgeber autorisiert und treffen m.E. zumindest in Teilen nicht zu.
Deshalb würde ich davon ausgehen, dass eine Heizlastberechnung allein, losgelöst - nicht geregelt ist, frei vereinbar, auch nach Stunden.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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03.05.2017 at 17:28 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Heizlastberechnung
Teilleistungstabellen für die Technische Ausrüstung, welche die Grundleistungen bewerten, können das ja nur für die gesamte GL 3c) nach Anlage 15.1.
1. Die beinhaltet zum einen wesentlich mehr Einzelleistungen als nur eine Heizlastberechnung, nämlich "Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen. Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen. Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen. Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen". Für die Heizlastberechnung wird da kein Einzelprozentsatz ausgeworfen.
2. Die Angaben für GL 3c) schwanken zwischen 5% (Simmendinger und Fuchs/Berger/Seifert) und 9-12% (Siemon), sind also recht uneinheitlich und müssen ohnehin projektspezifisch verifiziert werden..
3. Sie beruhen auch auf einer Planung (bzw. beim Bauen im Bestand auf einer vorherigen Bestandsaufnahme), d.h. bei einer isolierten Berechnung muss das "sich eindenken" in das System zusätzlich zur eigentlichen Berechnung stattfinden.
Fazit: nachdem gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 HOAI nur der Anteil an Leistungen vergütet werden soll, der bei der Übertragung von Teilen von Grundleistungen anteilig zu vergüten ist, hilft die HOAI in einem solchen Fall gar nicht weiter: obwohl grundsätzlich gültiges Preisrecht, regelt die HOAI nicht die Entgelte für Teile von Grundleistungen, sondern bekanntermaßen nur die für Bündel von Grundleistungen, die so genannten Leistungsphasen. Für die Bewertung von Grundleistungen können zwar grundsätzlich Teilleistungstabellen Verwendung finden, aber hier besteht die Krux darin, dass die zu erbringenden Leistungen und die Grundleistungen nur zum Teil miteinander zur Deckung gebracht werden können und dass zusätzlich Bestandsaufnahmen, also Besondere Leistungen erforderlich sind.
Wenn Sie also eine Vereinbarung pauschal oder auf Zeithonorarbasis treffen und dabei die denkbaren Mindestsätze nicht unterschreiten (je nach Bewertung der zu erbringenden Leistungen sowie anrechenbaren Kosten einschl. mitverarbeiteter Bausubstanz), dürfte kaum jemand etwas dagegen sagen können.
Anders ausgedrückt: ohne Planung keine Grundleistungen i.S.v. § 3 Abs. 2 und auch keine Kosten als Honorarbasis. Nachrechnungen im Bestand also als Besondere Leistung separat honorieren, wie es Herr Tietje als Ergebnis bereits formuliert hat. Betrachten Sie meine Ergänzungen nur als Begründung dafür, falls der AG nachfragt.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.05.2017 at 22:25 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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Re: Heizlastberechnung
Verstehe ich das richtig: Wenn ich nur den Teil einer Grundleistung in nur einer LPH honorieren will (ohne weitere Grundleistungen/LPH zu beauftragen), kann ich das nach Stunden tun? Ist dies irgendwo begründet?
PS: Die Ermittlung nach Honorartabelle wäre für mich auch angesichts der geringen Leistung unverhältnismäßig aufwendig bzw. schwierig, da ich keine Honorarparameter habe (was natürlich kein Grund ist).
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04.05.2017 at 06:21 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Heizlastberechnung
Die Frage berührt 2 Themen:
1. Ist eine Leistung, die nur den Bruchteil einer einzelnen Grundleistung nach der HOAI umfasst, zwingend nach der HOAI zu vergüten? Dazu kenne ich keine expliziten Urteile, gehe aber mal von einem "ja" aus.
2. Wie wird die Vergütung in einem solchen Fall berechnet? Im Prinzip kann man ja jegliche Art von Vergütungsmodalitäten für HOAI-Grundleistungen vereinbaren (pauschal, nach Stunden mit beliebigen Stundensätzen, nach m2 Strassenfläche, nach lfdm Stützmauer, nach m3 umbauten Raum usw.). Nur müssen sie einer Inhaltskontrolle nach § 7 Abs. 2 HOAI genügen, also einem Honorar zwischen Mindest-- und Höchstsatz entsprechen.
Und genau diese Vergleichsrechnung fällt in einem solchen Fall sehr schwer, wie oben honorartechnisch ausgeführt wurde. Das dürfte andererseits auch dazu führen, dass behauptete Mindestsatzunter- oder Höchstsatzüberschreitungen praktisch rechnerisch nicht nachgewiesen werden können.
Nachdem aber auch eine Honorarvereinbarung mit HOAI-Tabellen und angesetzten Teilleistungs-Prozentsätzen intern zunächst über eine Aufwandskalkulation hergeleitet wird, dürfte auch nichts dagegen sprechen, sich den Schein-Umweg über die HOAI-Tabellen und -prozente gleich zu ersparen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.05.2017 at 06:27 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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Re: Heizlastberechnung
An alle Diskutanten vielen Dank für die Antworten.
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05.05.2017 at 08:09 Uhr |
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