Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Begriff: Reine Baukosten
Beitrag von Nachricht
stefankrammer
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.02.2018
IP: Logged
icon Begriff: Reine Baukosten

Ich habe folgende Frage:

Fallen Abrisskosten unter eine, dem Bauantrag beigefügte Baukostenberechnung mit der Bezeichnung 'Reine Baukosten' wenn sie nicht als solche aufgeführt sind?

Vielen Dank für Rückmeldungen
SK

03.02.2018 at 12:18 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Begriff: Reine Baukosten

Abrisskosten gehören zu den Baukosten, je nach Definition auch zu den "reinen Baukosten", wenn man diesen Begriff benutzt, um ihn von Baunebenkosten (Planungskosten, Gebühren und Finanzierungskosten) abzugrenzen, also vin jenen Kosten, die i.d.R. an ausführende Unternehmen zu zahlen sind.

Wenn ein Bauantrag gestellt wird, in dem auch Baukosten benannt werden sollen, kann rasch durch einen Anruf bei Ihrer zuständigen Baugenehmigungsbehörde herausgefunden werden, ob neben den Neubaukosten auch die Rückbaukosten eines bestehenden Gebäudes im Bauantrag zu nennen sind oder nicht.

Oft bilden diese Kosten die Basis für einen Gebührenbescheid und werden in den Bauantragsformularen in separate Felder eingefügt. Die Beifügung einer Kostenberechnung (in der die Abrisskosten natürlich auftauchen müssen) ist meist nicht bei den Bauantragsunterlagen vorgesehen.

Dabei kann es von Relevanz sein, ob ein Komplettrückbau erfolgt (der ist z.B. in Bayern mit Formblättern anzuzeigen, bedarf aber keiner Baugenehmigung) oder ein Teilrückbau (der wird in Bayern einem Baugenehmigungsverfahren unterzogen, da die verbleibenden Gebäudeteile städtebaulich und statisch zu betrachten sind...) Da Baugenehmigungen aber Ländersache sind, kann das in anderen Bundesländern anders gehandhabt werden.

Es kann also sein, dass die Abrisskosten bei den reinen Baukosten im Bauantrag mit aufzuführen sind, weil die Genehmigungsbehörde sich auch damit befassen muss.

Am einfachsten ist es wie gesagt, einfach mal bei Ihrer Baugenehmigungsbehörde anzurufen und zu fragen, wie das zu handhaben ist bzw. wie relevant Kostenangaben für was sind.

Was bei Ihrer Frage bedeutet, dass die Abrisskosten "nicht aufgeführt " sind, müssten Sie erläutern.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.02.2018 at 09:59 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Begriff: Reine Baukosten
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no