fdoell
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Re: Begriff: Reine Baukosten
Abrisskosten gehören zu den Baukosten, je nach Definition auch zu den "reinen Baukosten", wenn man diesen Begriff benutzt, um ihn von Baunebenkosten (Planungskosten, Gebühren und Finanzierungskosten) abzugrenzen, also vin jenen Kosten, die i.d.R. an ausführende Unternehmen zu zahlen sind.
Wenn ein Bauantrag gestellt wird, in dem auch Baukosten benannt werden sollen, kann rasch durch einen Anruf bei Ihrer zuständigen Baugenehmigungsbehörde herausgefunden werden, ob neben den Neubaukosten auch die Rückbaukosten eines bestehenden Gebäudes im Bauantrag zu nennen sind oder nicht.
Oft bilden diese Kosten die Basis für einen Gebührenbescheid und werden in den Bauantragsformularen in separate Felder eingefügt. Die Beifügung einer Kostenberechnung (in der die Abrisskosten natürlich auftauchen müssen) ist meist nicht bei den Bauantragsunterlagen vorgesehen.
Dabei kann es von Relevanz sein, ob ein Komplettrückbau erfolgt (der ist z.B. in Bayern mit Formblättern anzuzeigen, bedarf aber keiner Baugenehmigung) oder ein Teilrückbau (der wird in Bayern einem Baugenehmigungsverfahren unterzogen, da die verbleibenden Gebäudeteile städtebaulich und statisch zu betrachten sind...) Da Baugenehmigungen aber Ländersache sind, kann das in anderen Bundesländern anders gehandhabt werden.
Es kann also sein, dass die Abrisskosten bei den reinen Baukosten im Bauantrag mit aufzuführen sind, weil die Genehmigungsbehörde sich auch damit befassen muss.
Am einfachsten ist es wie gesagt, einfach mal bei Ihrer Baugenehmigungsbehörde anzurufen und zu fragen, wie das zu handhaben ist bzw. wie relevant Kostenangaben für was sind.
Was bei Ihrer Frage bedeutet, dass die Abrisskosten "nicht aufgeführt " sind, müssten Sie erläutern.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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