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us18
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.02.2018
IP: Logged
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HBO Bauleitung (§51)
ich bin als Bauherrenvertreterin mit der strittigen Frage konfrontiert wer dafür zuständig ist die erforderlichen Unterlagen für die abschließende Fertigstellung zusammen zu tragen. Es gibt einen Objektplaner, der auch HBO Bauleiter ist sowie einen Brandschutzplaner, der mit der Fachbauleitung Brandschutz und der Konformitätserklärung beauftragt ist. Der Brandschutzgutachter ist der Auffassung, dass er nur die Unterlagen prüft und der HBO Bauleiter für das Zusammentragen zuständig ist. Der HBO Bauleiter hingegen sieht diese Verantwortung bei dem BS-Gutachter. Das Ergebnis ist ein sehr schleppender Prozess.
Gibt es eine Definition in wessen Verantwortung das Zusammenstellen der Unterlagen liegt?
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19.02.2018 at 10:25 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HBO Bauleitung (§51)
Wahrscheinlich in dessen Zuständigkeit, der die Aufgabe von Ihnen vertraglich übernommen hat. Schauen Sie doch mal in Ihre Verträge rein. Wenn das bei keinem drinsteht, müssen Sie einen von beiden zusätzlich damit beauftragen.
Tipp für alle Leser:
Vertraglich geschuldet ist nur, was vertraglich vereinbart wurde!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.03.2018 at 07:22 Uhr |
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