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roque22
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.02.2018
IP: Logged
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Stahlbauplanung nach HOAI?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Stahlbaufirma und beschäftige auch externe Planer um Statiken und Werkstattpläne für Stahlbauten zu erstellen. Ein Planer hat viele Jahre nach Stundenaufwand für uns gearbeitet und abgerechnet. Seit 1-2 Jahren arbeiten wir auf Angebotsbasis zusammen. Nachdem wir zur Zeit etwas Ärger wegen Planungsmängeln haben hat dieser sich wohl anwaltlich beraten lassen. Heute bekam ich ein Schreiben des Planers, dass er in der Vergangenheit nicht nach HOAI abgerechnet hätte und stellt nun astronomische Nachforderungen für die letzten Jahre. Meine Fragen:
1.) Ist eine Abrechnung nach Stunden für Statiken zulässig und gültig?
2.) Was können wir dafür wenn der Planer nicht nach HOAI abgerechnet bzw. angeboten hat?
3.) Auf welcher Grundlage sollte eine Abrechnung nach HOAI (Tragwerksplanung) erfolgen? Unsere Stahlbauauftragssumme?
4.) Werkstattplanung (Fertigungszeichnungen) sind nicht Bestandteil der HOAI?
Ich hoffe Sie können mir helfen weil ich schon ein wenig ratlos bin.
Besten Dank vorab.
F. Herrmann
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26.02.2018 at 14:09 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Stahlbauplanung nach HOAI?
quote: roque22 wrote:
1.) Ist eine Abrechnung nach Stunden für Statiken zulässig und gültig?
Ja, wenn sie im Ergebnis für die erbrachten Teilleistungen und in der richtigen Honorarzone eine Honorar zwischen Mindest- und Höchstsatz ergeben. In jedem einzelnen Fall muss der jerjenige, der eine Honorarmindestsatzunterschreitung behauptet (d.h. dass sein Stundenhonorar geringer gewesen sei als das ihm zustehende gesetzliche Mindesthonorar) beweisen, dass das so ist. Insbesondere wird das interessant bzgl. des Nachweises der erbrachten Teilleistungen im Einzelnen und dann wird beim Mindesthonorarvergleich das Honorar für die erbrachten Grundleistungen mit dem Gesamthonorar das gezahlt wurde (einschl. besondere Leistungen wie Werkstatt- und Montagezeichnungen, Zuschläge beim Bauen im Bestand und Nebenkosten) verglichen. Nur wenn da was am Mindesthonorar fehlt, kann das nachgefordert werden (besondere Leistungen darf man nämlich umsonst erbringen und auf Zuschläge und Nebenkostenerstattung verzichten, die gehören deshalb nicht zum gesetzlichen Mindesthonorar).
quote: 2.) Was können wir dafür wenn der Planer nicht nach HOAI abgerechnet bzw. angeboten hat?
Nicht viel, außer dass Sie von einer HOAI wussten, aber vielleicht nicht im Detail, da hätten Sie sich wohl schlau machen müssen.
quote: 3.) Auf welcher Grundlage sollte eine Abrechnung nach HOAI (Tragwerksplanung) erfolgen? Unsere Stahlbauauftragssumme?
Die HOAI nennt dazu eine Kostenberechnung und Regeln, wie daraus anrechenbare Kosten ermittelt werden. Die Frage ist, ob es sowas gibt oder ob die Hallen bei Ihnen ohne Entwurfsplanung bestellt werden, z.B. nach einfachen Vorgaben des Bestellers.
quote: 4.) Werkstattplanung (Fertigungszeichnungen) sind nicht Bestandteil der HOAI?
Das sind keine Grundleistungen, für die ein Mindesthonorar zu zahlen wäre, richtig.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.02.2018 at 12:38 Uhr |
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roque22
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.02.2018
IP: Logged
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Re: Stahlbauplanung nach HOAI?
Sehr geehrter Herr Doell,
erstmal vielen Dank für Ihre Antworten.
Den Ansatz, dass die gesamte Planungsleistung (Tragwerksplanung und Werkstattzeichnungen) gemeinsam angesetzt werden können um das Mindesthonorar zu bewerten ist interessant. I.d.R. machen die Werkstattzeichnungen ca. 2/3 der Planungskosten aus. Wenn wir die mit einrechnen können wird das zu ermittelnde Mindesthonorar wahrscheinlich nie unterschritten. Die Planungskosten nur für Statik und Werkstattzeichnungen belaufen sich bei uns auf ca. 3 - 10% unserer Auftragssummen.
Bei unseren Aufträgen haben wir keine anrechenbaren Kosten. Wir bekommen eine Bauantragsplanung oder Entwurfsplanung vom Bauherrn. Manchmal sind auch schon Detailpläne dabei, die wir dann auf unsere Standards hin in den Werkstattzeichnungen überplanen.
Aufgrund dieser Konstellation denke ich auch, dass es sehr schwierig ist Kosten nach der HOAI abzuleiten, die Grundlage für eine korrekte Abrechnung sein könnten.
Wenn der Planer eine Mindesthohorarunterschreitung beweisen muss, müssen wir Ihm hierzu Unterlagen zur Verfügung stellen?
Besten Dank vorab.
F. Herrmann
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28.02.2018 at 08:53 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Re: Stahlbauplanung nach HOAI?
quote: roque22 wrote:
Wenn der Planer eine Mindesthohorarunterschreitung beweisen muss, müssen wir Ihm hierzu Unterlagen zur Verfügung stellen?
Ich denke eher nicht, aber das müsste wohl ggf. ein Gericht entscheiden.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.03.2018 at 07:08 Uhr |
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