|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Barb_F
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 08.01.2019
IP: Logged
|
Architektenhonorar fragwürdig
Guten Tag,
wir planen den Bau einer Doppelgarage mit Satteldach und haben auf Empfehlung einen Planer beauftragt, für uns eine Genehmigungsplanung zu fertigen bzw. den Antrag einzureichen.
Der Bruttorauminhalt für die Garage wurde mit 149,53 m3 berechnet, die Baukosten mit ca. Eur 185,00 je m3. Die Gesamtbaukosten sollen demnach Eur 27.660,00 betragen.
Vom Planer haben wir nun eine Rechnung erhalten, in der das Honorar auf Basis Honorarzone III, Mindestsatz + 4 % Nebenkosten errechnet wurde. Laut HOAI wäre meiner Meinung nach jedoch die Honorarzone II anzuwenden (Garagenbauten, Parkhäuser).
Gibt es irgendwelche baulichen Gegebenheiten, die eine Einstufung der Doppelgarage in Honorarzone III rechtfertigen?
Kommen die Baukosten je m3 mit Eur 185,00 hin oder ist dies zu hoch gegriffen? Vielleicht ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Doppelgarage im Gebiet Rhein-Main gebaut werden soll.
Nachfragen dazu werden recht schnippisch beantwortet, weshalb ich gerne fundiert argumentieren möchte.
Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Hilfe.
|
08.01.2019 at 13:13 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Architektenhonorar fragwürdig
Guten Tag,
einfache Garagenbauten sind in den Objektlisten Anlage 10.2 HOAI in Honorarzone II eingestuft. Wenn der Planer meint, Hz III sei zutreffend, muss er das begründen (z.B. mit dem Punktebewertungsverfahren nach § 35 HOAI), nicht Sie.
Eine Nebenkostenabrechnung einer anderen Abrechnungsart als "auf Nachweis" wäre bei Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren gewesen (§ 14 Abs. 3 HOAI).
Die Herkunft der Grundlagen einer Kostenermittlung muss der Planer belegen. Dabei dürften mehr die Fragen nach Ebenheit des Geländes, Tragfähigkeit des Untergrundes, notwendige Arbeiten wie Aushub und Zufahrt, Ausführung der Wände und Decke (gemauert, Ortbeton, Zimmer- und Dachdeckerabreiten oder irgendeine Fertig(teil)lösung) relevant sein als die Lage des Garagenbaus.
Ein Kostenansatz über m³ umbauten Raum stellt nur eine Kostenschätzung dar. Wenn Sie eine Kostenberechnung beauftragt haben (=Teil der Entwurfsplanung), sollte die Einzelleistungen mit Massen und Einheitspreisen enthalten.
Hier wäre also zu hinterfragen, welche Leistungen beauftragt sind und welche abgerechnet werden können.
Die Schnippischkeit kann sich legen, wenn Sie die Rechnung prüfen und im Ergebnis kürzen (Hz II, Nebenkosten ohne Nachweis gestrichen, vorläufiger Abzug wegen fehlender Teilleistungen wie einer Kostenberechnung) oder sie gar wegen Nichtprüfbarkeit zurückweisen (die müsste allerdings begründet werden, so dass nachgebessert werden kann). Wenn noch beauftragte Leistungen fehlen, müssen Sie zur Vervollständigung der Leistungen mit Fristsetzung aufrufen, am besten schriftlich.
Wichtig ist zu wissen, ob alle Grundleistungen beauftragt und damit geschuldet sind oder nur "was benötigt wird". Im letzteren Fall gilt nur das, was geliefert wurde, als benötigt und damit beauftragt und es gibt Honorar auch nur für diese erbrachten Teilleistungen (§ 8 Abs. 2 HOAI).In diesem Fall müsste der Planer jede einzelne Grundleistung als erbracht nachweisen, für die er Honorar begehrt (vgl. Anlage 10.1 HOAI).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
09.01.2019 at 10:14 Uhr |
|
|
Barb_F
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 08.01.2019
IP: Logged
|
Re: Architektenhonorar fragwürdig
Guten Tag Herr Doell,
vielen Dank für die ausführliche Antwort, die mir für unser weiteres Gespräch mit dem Planer sehr hilft.
Eine Kostenberechnung war nicht beauftragt, eine Kostenschätzung war in diesem Fall für uns ausreichend.
Die Garage soll auf ebenem, tragfähigen Grund gemauert werden. Es gibt keine Decke, sondern lediglich den offenen Dachraum unterhalb des Satteldachs. Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sind also notwendig. Zusätzliche Ausstattung: Sektionaltor, eine Tür, zwei Fenster.
Die Nachfrage nach der Höhe der angesetzten Baukosten kam daher, da bereits einiges in der Rechnung nicht stimmig ist, ich diese aber nicht anhand öffentlich zugänglicher Quellen prüfen kann.
Anhand allgemeiner Recherche müsste es aber passen. Wie Sie schon schrieben, kommt es auch immer auf örtliche Gegebenheiten an.
Nochmals vielen Dank!
Barb Frisch
|
09.01.2019 at 11:09 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|