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ahann
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 17.04.2018
IP: Logged
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Tekturplanung für Altbau
Guten Abend,
Im Zuge der Erstellung eines Brandschutznachweises für eine Altbausanierung bin ich auf folgendes Problem gestossen.
Augangslage:
Umgenutzes Lagerhaus wird zu einem Bürogebäude umgebaut und vermietet. Der Brandschutznachweis und der statische Nachweis liegen seit 12 Jahren !!! nicht vor.
Nun hat die Genehmigungsbehörde dem Mieter ein Nutzungsverbot des Gebäudes angedroht.
Maßnahme:
Ich soll nun den BS-Nachweis erstellen.
Im Zuge dieses Nachweises wird nun auch eine Tekturplanung über das gesamte Gebäude gefordert.
Kann ich nun, nachdem ich jetzt erst zum Gebäude komme, für die Tekturplanung das komplette Honorar für die Lph 4 fordern? Ich muss ja auch alle Formulare ausfüllen und die Pläne erstellen.
Ist es zulässig für eine Kostenschätzung die Erstellungskosten von heute anzusetzen?
Oder was setzt man an? Gründerzeithaus!!
Eine etwas absurde Situation, aber der Mieter ist extrem besorgt.
Danke für eine hilfreiche Antwort
Schönen Abend
A. Hann
[Edited by ahann on 28.02.2019 at 19:20 Uhr]
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28.02.2019 at 19:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Tekturplanung für Altbau
Guten Tag,
zu honorieren ist an Teilleistungen, was erforderlich ist, um die Aufgabe zu erfüllen (und nur dies). Das ergibt sich aus § 8 HOAI. Das können einzelne Leistungen aus Lph. 1-4 sein; welche genau es bei Ihnen sind, kann man nur projektspezifisch sagen. Zur Bewertung von Teilleistungen gibt es veröffentlichte Tabellen (z.B. [url=https://shop.wolterskluwer-online.de/rechtsgebiete/weitere-themen/architekten-bau-immobilienwesen/25159001-hoai.html?c=20]hier[/url])
Herstellkostenermittlungen sind mit dem Preisniveau aufzustellen, das bei ihrer Aufstellung gilt.
Für den Ansatz technisch oder gestalterisch mitverarbeiteter Bausubstanz gibt es eine anerkannte Methode, die z.B. mit Rechenbeispielen im [url=mailto:https://www.aho.de/publication/heft-1-2/]AHO-Heft Nr. 1 [/url] beschrieben ist.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.03.2019 at 22:21 Uhr |
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