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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Darf ein Architekt auch Bauausführender sein?
Beitrag von Nachricht
Otto Klabuhn
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.07.2004
IP: Logged
icon Darf ein Architekt auch Bauausführender sein?

Hallo Forummitglieder,

ich habe eine interessante standesrechtliche Frage:
Für meinen Neubau hatte ich einen Architekten gebeten, die Planung zu übernehmen. Dieser bot gleichzeitig die Bauausführung an, da er selbst Inhaber einer Baufirma ist. Anfangs hielt ich diese Variante für vernünftig, da ich glaubte, daß sich dadurch die Kosten minimieren. Leider ist dem offensichtlich nicht so und zusätzlich fiel die Beratung über die vernünftigste Bauweise entsprechend seinem Firmenprofil aus.
a.) Darf ein Architekt Planer und Bauausführender sein und muß damit in seiner Funktion als Architekt keine Gegenangebote zu seinem Bauausführungsangebot einholen?
b.) Wie verhält es sich mit der Kontrollpflicht als Architekt, wenn er personengleich als Baufirma Abnahmen etc. durchführen muß?
c.) Wie sieht die Gewährleistungslage aus? Speziell wenn die Baufirma Planungmängel wegen der Personengleichheit verschweigt?

Vielen Dank, Otto Klabuhn

15.07.2004 at 20:30 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Darf ein Architekt auch Bauausführender sein?

Ja, der Architekt darf das. Er muss dann als "baugewerblich tätiger Architekt" in der Architektenliste eingetragen sein, nicht als "freier Architekt". Auch muss er seine Kunden darauf hinweisen, dass er an diesem Unternehmen beteiligt ist.

Wenn Sie ihn in seiner Eigenschaft als Architekt beauftragt haben, muss er, sofern Sie das wünschen, natürlich auch von Konkurenzunternehmen Angebote einholen. Wer dann der günstigste Bieter ist, bleibt zu hinterfragen...

Sind Architekturbüro und Baufirma getrennt? Oder sind beides eine Firma? Hier kann es wohl durchaus zum Interessenkonflikt kommen.

Gewährleistung schuldet Ihnen die Baufirma für die Bauleistung und der Architekt für die Planungsleistung. Wenn Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) beauftragt ist, muss der Architekt die Mängelbeseitigung der Baufirma über die Gewährleistungszeit überwachen.

Sinn des "freien Architekten" ist es, solche Interessenkonflikte zu vermeiden. Dieser ist als Sachwalter nur dem Bauherrn verpflichtet. Das sollte normalerweise bei Ihrem "gewerblich tätigen Architekten" auch so sein, ist es aber in den meisten Fällen nicht.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

16.07.2004 at 06:35 Uhr
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Otto Klabuhn
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.07.2004
IP: Logged
icon Re: Re: Darf ein Architekt auch Bauausführender sein?

Hallo Christian,

herzlichen Dank für die Information. Mein Architekt (Dipl Ing FH für Bauwesen) ist allerdings nicht in der Architektenliste eingetragen, sondern als "Beratender Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" in der Ingenieurkammer der Landes Brandenburg gelistet. Ist dies gleichwertig zu einer Eintragung in die Architektenliste?

Herzlichen Dank, Otto Klabuhn


... Nachtrag aus den Seiten der Brandenburgischen Ingenieurkammer:

Bedingungen zur Erlangung des Titels Beratender Ingenieur

"Beratender Ingenieur" und "Beratende Ingenieurin" ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Sie wird von der Brandenburgischen Ingenieurkammer auf Antrag und bei Nachweis der
Unabhängigkeit
Selbständigkeit
Eigenverantwortlichkeit
Ingenieurbefähigung
mindestens 5-jährigen praktischen Tätigkeit
durch Urkunde und Rundstempel vergeben. Sie werden in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eingetragen. Zur Überwachung Ihrer Berufstätigkeit sind sie Pflichtmitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer.

[Edited by Otto Klabuhn on 16.07.2004 at 19:37 Uhr]

16.07.2004 at 19:33 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Darf ein Architekt auch Bauausführender sein?

Kann ich Ihnen nicht genau sagen. Fragen Sie doch mal direkt bei der Kammer nach.

[url=http://www.bbik.de/ik_web/(rmaehemoriuevevhl0k3nl45)/template/register.aspx]Kontaktformular[/url]

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

19.07.2004 at 08:29 Uhr
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