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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
IP: Logged
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Krankosten vs. Baustelleneinrichtungkosten
Hallo,
Die Baustelleneinrichtung wird bei uns als Teil der anrechenbaren Kosten mit pauschal 10% der ermittelten Baukonstruktionskosten in der Kostenberechnung angesetzt. Auf unserer Baustelle befinden sich über die gesamte Bauzeit zwei Turmdrehkrane. Außerdem wird bei mehreren Gelegenheit ein großer 700 t Autodrehkran benötigt. Die Kosten dafür wurden als anrechenbare Kosten in der Kostenberechnung vom AG akzeptiert. Wir hatten die Krankosten, über die 10% Regel, auch mit in den Baustelleneinrichtungskosten drin. Dieser Anteil wurde jedoch vom AG abgelehnt, mit der Begründung, dass Kraneinsätze nicht Teil der Baustelleneinrichtung sind. Stimmt das?
Vielen Dank
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21.06.2019 at 12:02 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Krankosten vs. Baustelleneinrichtungkosten
Krankosten gehören zu den Herstellungskosten der Baukonstruktion und gehören deshalb nach § 4 Abs. 1 HOAI zu den anrechenbaren Kosten.
Welcher Kostengruppe nach DIN 276-1 sie zugeordnet sind, ist dabei völlig egal, weil die HOAI bzgl. der Anrechenbarkeit nicht von irgendwelchen Kostengruppen eines privaten Vereins (DIN) ausgeht, sondern in § 33 nur verbale Beschreibungen bestimmter Kostengruppen vornimmt. Dass die mit den Beschreibungen von Kostengruppen nach der DIN 276-1 übereinstimmen, tut dabei nichts zur Sache, denn nach § 4 Abs. 1 HOAI können Kosten nach (beliebigen) allgemein anerkannten Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften ermittelt werden - diese können sich deutlich von der Gliederung nach DIN 276-1 unterscheiden.
Im Übrigen beinhaltet KG 391 Baustelleneinrichtung nach der beispielhaften Aufzählung in der DIN 276-1 z.B. "Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordneten Baustelleneinrichtung, z. B. Material- und Geräteschuppen, Lager-, Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume, Bauwagen, Misch- und Transportanlagen, Energie- und Bauwasseranschlüsse, Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze, Verkehrssicherungen, Abdeckungen, Bauschilder, Bau- und Schutzzäune, Baubeleuchtung, Schuttbeseitigung".
Wenn ein Kran keine Transportanlage ist, was denn wohl dann?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.06.2019 at 08:14 Uhr |
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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
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Re: Krankosten vs. Baustelleneinrichtungkosten
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Verstehe ich das richtig, dass die Krankosten als Einzelpositionen zu den Herstellungskosten der Baukonstruktion gehören und zusätzlich über die 10-Prozent-Regel auch noch zu den Baustelleneinrichtungskosten?
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24.06.2019 at 05:39 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Krankosten vs. Baustelleneinrichtungkosten
Nein, Sie können die Krankosten nur 1 mal ansetzen.
Relevant ist, ob die 10% für alle BE-Kosten in Ihrem Projekt zutreffend sind oder nicht. Wenn bei Projekten wie Ihrem ein Kran üblicherweise dazugehört und dieser in den 10% enthalten sind (das müsste derjenige sagen, der die 10%-Regel aufgestellt hat), sind sie dort drin. Wenn ein Kran üblicherweise nicht in den 10% enthalten sind, müssen die Kosten dafür separat aufgeführt werden (oder die Prozentzahl entsprechend erhöht werden).
Nach Ihrem ersten Posting waren die Krankosten bei Ihnen in den 10% BE-Kosten enthalten und der AG wollte sie nicht anerkennen, also nur eine geringere Prozentzahl für die Herstellung und die Ermittlung anrechenbarer Kosten gelten lassen.
Da Krankosten wie gesagt Herstellungskosten sind, müssen sie aber in der Kostensumme enthalten bleiben. Sie über den Anteil hinaus, der in den 10% enthalten sind, noch einmal anzusetzen, dafür gibt es aber sachlich und rechnerisch keinen Anlass.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.06.2019 at 07:45 Uhr |
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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
IP: Logged
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Re: Krankosten vs. Baustelleneinrichtungkosten
Vielen Dank Herr Doell.
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24.06.2019 at 08:08 Uhr |
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