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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar mit zwei Honorarzonen
Beitrag von Nachricht
föj
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 04.10.2004
IP: Logged
icon Honorar mit zwei Honorarzonen

Folgendes Problem:
Für ein Bauvorhaben sollen Honorare für die Technischen Ausrüstungen (§74.1) berechnet werden. Bei den gesamten anrechenbaren Kosten (X) handelt es sich jedoch um Leistungen die verschiedenen Honorarzonen zuzuordnen sind. In jenem konkreteten Falle ergab sich ein kleiner Teil für Zone II und der Rest für Zone III. Müssen die Honorare nun zwingend getrennt nach den verschiedenen Honorarzonen berechnet werden oder kann man von der Gesamtsumme ausgehend eine prozentuale Verteilung ermitteln und davon ausgehend nun die verschieden Anteile je nach Honorarzone berechnen? Bei einer getrennten Berechnung ergibt sich ein höheres Honorar als bei der prozentualen Verteilung? Was ist nun zulässig? MfG

04.10.2004 at 09:12 Uhr
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Martin Glane
Level: Member
Beiträge: 24
Registriert seit: 15.10.2004
IP: Logged
icon Re: Honorar mit zwei Honorarzonen

quote:
föj wrote:
Folgendes Problem:
Für ein Bauvorhaben sollen Honorare für die Technischen Ausrüstungen (§74.1) berechnet werden. Bei den gesamten anrechenbaren Kosten (X) handelt es sich jedoch um Leistungen die verschiedenen Honorarzonen zuzuordnen sind. In jenem konkreteten Falle ergab sich ein kleiner Teil für Zone II und der Rest für Zone III. Müssen die Honorare nun zwingend getrennt nach den verschiedenen Honorarzonen berechnet werden oder kann man von der Gesamtsumme ausgehend eine prozentuale Verteilung ermitteln und davon ausgehend nun die verschieden Anteile je nach Honorarzone berechnen? Bei einer getrennten Berechnung ergibt sich ein höheres Honorar als bei der prozentualen Verteilung? Was ist nun zulässig? MfG



Auszug aus der HOAI, § 69:

(2) Werden Anlagen einer Anlagengruppe verschiedener Honorarzonen zugerechnet, so ergibt sich das Honorar nach Absatz 1 aus der Summe der Einzelhonorare. Ein Einzelhonorar wird jeweils für die Anlagen ermittelt, die einer Honorarzone zugerechnet werden. Für die Ermittlung des Einzelhonorars ist zunächst für die Anlagen jeder Honorarzone das Honorar zu berechnen, das sich ergeben würde, wenn die gesamten anrechenbaren Kosten der Anlagengruppe nur der Honorarzone zugerechnet würden, für die das Einzelhonorar berechnet wird. Das Einzelhonorar ist dann nach dem Verhältnis der Summe der anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Honorarzone zu den gesamten anrechenbaren Kosten der Anlagengruppe zu ermitteln.


Ist zugegebenermaßen kompliziert aussgedrückt. Der Honorarsatz wird zunächst für beide Honorarzonen getrennt mit den geamten anrechenbaren Kosten der Anlagengrupee ermittelt und dann jeweils mit den prozentualen Anteil der anrechenbaren Kosten in den jeweiligen Honorarzonen gewichtet.
15.10.2004 at 21:29 Uhr
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