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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Nach welcher Grundlage werden die Leistungsphasen 1-4 bei einem Umbau bewertet?
Beitrag von Nachricht
krauss
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.01.2005
IP: Logged
icon Nach welcher Grundlage werden die Leistungsphasen 1-4 bei einem Umbau bewertet?

Hallo,

Meine Frau und ich haben ein Zweifamilienhaus (Altbau von 1893) erworben. Wir werden, die untere Wohnung des Hauses (Souterrain, Hochparterre) selber bewohnen. Die obere Wohnung ist zur Zeit vermietet und wird es auch bleiben.

Wir wollen nun unsere untere Wohnung umbauen, d.h. es werden Wände entfernt Zimmer umstrukturiert, ein Bad und eine Gästetoilette eingebaut, neue Böden gelegt usw. .
Als weitere Option war ein Wintergarten als auch ein Balkon angedacht. Dies wollten wir aber nur ausführen lassen, wenn dies in unserem finanziellem Rahmen liegt.

Unser Architekt hat uns einen Vertrag vorgelegt, bei dem nach HOAI vom 1.1.02 Honorarzone III Vonsatz, nach §16 Abs. 1 abgerechnet wird.

Die Leistungsphasen sind folgendermassen bewertet worden:
1. Grundlagenermittlung 3 von 3
2. Vorplanung 7 von 7
3. Enwurfsplanung 6 von 11
4. Genehmigungsplanung 6 von 6
5. Ausführungsplanung 20 von 25
6. Vorbereitung der Vergabe 10 von 10
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4 von 4
8. Objektüberwchung (Bauüberwachung) 31 von 31
9.. Objebetreuung und Dokumentation 3 von 0

Die Summe aus den Leistungsphasen beträgt 87.

Zusätzlich wird ein Umbauzuschlag von 20% und Nebenkosten von 6% veranschlagt. Die Stundensätze sind jeweils 82€, 59€,43€.

Das Aufmaß (welches schon durchgeführt wurde) wird als besondere Leistung abgerechnet.

Diesem Vertrag war eine Beispielskostenrechnung beigefügt, die von 100000 € (Brutto) bzw. 86206,90€ (Netto).
Dies war auch ungefähr der Betrag den wir veranschlagen wollten.

Das daraus erechnete Honorar beträgt 12561,29 € (Brutto).

Als einer der nächsten Schritte, so sagte uns unser Architekt, wird eine Kostenschätzung sein. Dabei wollte er auch die die Kosten für den Balkon als auch den Wintergarten berücksichtigen. Nach dieser Kostenschätzung wollen wir uns zusammensetzen und überlegen, ob wir diese beiden Maßnahmen durchführen wollen oder nicht.

Ich habe nun zwei Fragen:

1.) Sind die Leistungsphasen realistisch eingeschätzt und das daraus berechnete Honorar korrekt?

2.) Wird bei der Berechnung des Honorars für die ersten vier Phasen der Schätzwert inklusive der Kosten für Balkon und Wintergarten zugrundelegt, selbst wenn dies Maßnahmen nicht durchgeführt wird, oder wird der Schätzwert der dann durchgeführten Baumaßnahmen genommen.


Mit freundlichen Grüßen

P. Krauß

28.01.2005 at 10:58 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Rechnungsprüfung

Das Angebot des Architekten ist eigentlich exakt nach HOAI. Du solltest vereinbaren, daß Stundenleistungen ausdrücklich zusätzlich schriftlich beauftragt werden. Weiterhin würde ich empfehlen, zuerst nur die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen, diese werden nach Kostenschätzung abgerechnet. Damit würde dann die Baugenehmigung vorliegen. Einigen solltet ihr euch über die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (falls Teile des Obergeschosses mit einbezogen werden. ) Umbauzuschlag und Nebenkosten sind im Rahmen der HOAI ; bedenken solltet ihr, daß auch eine Statik angefertigt werden muß - sprich mit deinem Architekten, wer diese anfertigt und was die kostet.
Viel Glück beim Bau !!

29.01.2005 at 18:28 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Kleine Korrektur....

Die Leistungsphasen 1-4 werden nach Kostenberechnung, nicht nach Kostenschätzung berechnet, auch wenn mehr als diese vier Leistungsphasen beauftragt werden.

Die Vereinbarung der Vergütung des Aufmaßes als besondere Leistung hat eigentlich schon vor Ausführung dieser Leistung zu erfolgen.

Ansonsten kann ich mich C. Zeh anschließen...



____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

31.01.2005 at 07:22 Uhr
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krauss
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.01.2005
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icon Ergänzung

Vielen Dank für Eure prompten Antworten

02.02.2005 at 12:01 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Rechnungsprüfung

Tja. So sind wir eben. Viel Glück beim Bau !!

03.02.2005 at 13:30 Uhr
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