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IB-VW
Level: Gast
IP: Logged
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§15 LPH 7 Öffentliche Auftraggeber kürzen die Prozentpunkte
In der letzten Vertragsverhandlung mit dem öffentlichen Auftraggeber sollten die Prozentpunkte auf Grund seiner Mitwirkung bei der Vergabe gekürzt werden.
Kann dieses sein, da nur eine Mitwirkung des Planers bei der Vergabe, aber nicht die Vergabe geschuldet wird. Wer hat hierzu Erfahrungen?
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15.02.2002 at 17:50 Uhr |
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anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
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Ich kann AG verstehen
,denn dieser wird aus einer Reihe von Verantwortungen (i.d.R. Haushaltsordnungen, VgG, VOB,VOL,VOF, interne Regelwerke-im Sinne von QMS),nicht entlassen....
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15.02.2002 at 17:50 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: §15 LPH 7 Öffentliche Auftraggeber kürzen die Prozentpunkte
Die Vergabe selbst erfolgt durch den Auftraggeber. Der Planer unterstützt ihn bei seiner Entscheidung durch seine Leistung aus Leistungsphase 7. Will der AG Grundleistungen selbst erbringen (wobei ich mir nicht vorstellen kann, welche das sein sollen), so muss bei Auftragserteilung definiert werden, welche Grundleistungen der Planer nicht zu erbringen hat.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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26.07.2002 at 10:32 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: §15 LPH 7 Öffentliche Auftraggeber kürzen die Prozentpunkte
Die Leistungsphase 7 (aus dem LEistungsbild der Architektur) lautet "MITWIRKUNG bei der Vergabe". Die eigentliche Leistung der Vergabe muss der Auftraggeber ohnehin selber erbringen.
Mit der genannten Begründung ist eine Reduzierung der Prozentpunkte nicht möglich; hier wird scheinbar versucht, eine unzulässige (!) Mindestsatzunterschreitung zu begehen.
Nur wenn der Auftraggeber konkret sagt, welche Grundleistung nicht erbracht werden soll, ist eine Reduzierung möglich - aber auch dann nur, wenn er diese Leistung selber erbringt. Entfällt die Leistung vollständig, war sie für den Erfolg nicht erforderlich. In diesem Fall kann das Honorar auch nicht gekürzt werden!
Miky
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Miky
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27.07.2002 at 10:00 Uhr |
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