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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnung auch ohne Beauftragung
Beitrag von Nachricht
4Sammy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.08.2005
IP: Logged
icon Rechnung auch ohne Beauftragung

Hallo

Wir hatten am 9.5.05 abends einen Termin bei uns mit einem Architekten für einen Gespräch über einen Umbau von Bürogebäude in 2 Mietwohnungen im EG, und eine Dachgaube im Dachgeschoss mit vorgesetztem Balkon.
Wir hatten dem Architekten auch gesagt, daß wir nur eine Angebotsskitze wolten und er schickte uns 3 Tage Später 4 DIN A4 Blätter mit dem PC gemachte Entwürfe M1:100 (abgeschickt am 11.05.05). Da es nicht zum Auftrag kam, schickte er uns eine Rechnung über 974,40EUR (21Std a40EUR Netto), Aber in seine Rechnung stand der Zeitraum der geleisteten Arbeiten vom 09-12.05.05 nicht wie in wirklchkeit vom 9-11.05.05. Kann ehr uns für so einen Entwurf obwohl wir ausdrücklich gesagt hatten Angebotsskizze und noch nicht über Preise geredet habe so einen hohe Rechnung stellen. Hätte er uns nicht über die Kosten aufklären müssen (wenn ich diese Skizzen für Euch mach kostet das ....) oder so ähnlich. Ich muss sagen das finde ich ziehmlich treist noch dazu, daß meine Eltern den Architekten kennen. Hätte nicht die hälfte gelangt. Ich meine, daß ich das Gespräch, Anfahrt und 1 Tage bezahle währe auch OK für diese Arbeit. Oder was sagt ihr zu diesem fall. Muss ich die ganze Summe zahlen wenn er darauf besteht oder was kann ich Rechtlich dagegen tun. Kann der Architekt für eine verlangte Angebotsskizze so viel in Rechnung stellen. Hoffe um Hilfe. Was ist wenn ich nichts bezahle oder nur die Hälfte Überweise.

Danke schon mal

Viele Grüße 4sammy

20.08.2005 at 17:10 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Leistung ohne Auftrag

Sag mal, wenn Du in den Bus oder in ein Taxi steigst, weisst Du doch auch, das das Geld kostet. Meinst du, nur weil einer Architekt ist, kann er seine Leistung verschenken ??

Oder arbeitest Du umsonst ??

Nimm mal deine Umbaukosten und guck hier in die Honnorartabelle (onlinerechner). Grundlagenermittlung und Vorentwurf würde ich sagen, Zone II mitte und 10-20 % Umbauzuschlag. Dann rechne mal gegen
und schau mal, was rauskommt

22.08.2005 at 10:55 Uhr
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Manfred
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.08.2006
IP: Logged
icon Re: Rechnung auch ohne Beauftragung

Wie die Überschrift des Beitrages schon zeigt, ist hier anscheinend kein Vertrag zustande gekommen. Ohne Vertrag kann es jedoch auch keine Vergütungspflicht geben.

Wenn es hier nur um eine Angebotsskizze ging, und zwar in dem Sinne, ob überhaupt ein Auftrag erteilt wird, liegt die Tätigkeit des Architekten meiner Ansicht nach im Bereich der Akquisition. Das ist jedoch alles eine Einzelfallfrage.

Ich habe hier auf den Internetseiten eine interessante Entscheidung gefunden: [url=http://www.hoai.de/online/urteile_details.php?ID=55](...KLICK HIER...)[/url]

Wörtlich heißt es in der vorstehend erwähnten Entscheidung des BGH vom 05.06.1997 wie folgt:

"Fertigt ein Architekt auf Veranlassung des Bauherrn vor Abschluß eines in Aussicht genommenen Vertrages eine Bauvoranfrage, so ist zunächst zu prüfen, ob damit ein Auftrag erteilt oder ob der Architekt ohne vertragliche Bindung akquisitorisch tätig wird (a). Ist ein Auftrag erteilt, ist zu klären, ob und in welcher Höhe eine Vergütung dafür geschuldet ist (b).

a) Aus dem Tätigwerden allein kann noch nicht der Abschluß eines Vertrages hergeleitet werden; dessen Zustandekommen hat vielmehr der Architekt vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen. Die HOAI regelt diese Frage nicht (Senatsurteil vom 14. März 1996 - VII ZR 75/95 BauR 1996, 414 = ZfBR 1996, 211 = NJW-RR 1996, 728 ). Sie stellt öffentliches Preisrecht dar und enthält keine vertragsrechtlichen Regelungen (Senatsurteil vom 24. Oktober 1996 - VII ZR 283/95 - BGHZ 133, 399).
"


/Manfred

22.08.2005 at 17:23 Uhr
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4Sammy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.08.2005
IP: Logged
icon Re: Rechnung auch ohne Beauftragung

Sorry

von umsonst war nicht die rede, aber es sollte im verhältniss stehn, oder kaufst du Dir ein Auto ohne es probe zu fahren, ohne zu wissen was es kostet und ob Du überhaupt soviel ausgeben willst.
Komisch beim Bussfahr weist ja auch was es kostet und welche Leistung Du dafür erhälst oder.

Wenn ich zum Anwald oder ähnliches gehe sagt er mir auch ca. was für kosten auf mich zu kommen, wier reden ja hier nicht von 100 EUR sondern das 10 fache für eine Angebotsskizzé. Ich finde man sollte schon vorher den Bauherren Aufklären was was kostet und nicht auf einemal eine Rechnung schicken, nur weil man einen Auftrag nicht bekommt.

Dann könnte ja jeder ne Rechnung in xx beliebiger höhe stellen, man kann schon viel machen um zu Geld zu kommen. Aber ob dies immer der Richtige weg ist naja ....

Viele Grüße

4sammy

22.08.2005 at 19:26 Uhr
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brueckenblick
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.08.2005
IP: Logged
icon Re: Rechnung auch ohne Beauftragung

Unglaublich ist ja schon die Anfrage "Angebotsskizze". Wenn jeder eine Skizze mit Preisvorgabe unentgeltlich von einem Architekten fordert, um dann mit dieser Skizze zum nächsten Architekten wandert zwecks Angebotsunterbietung würden wir tatsächlich keine HOAI mehr benötigen. Mit diesem Angebot erhalten Sie soviel KnowHow wie Sie es mit dem abgerechneten HOAI-Satz im Normalfall bei vergleichbaren Dienstleistungen (Arzt, Rechtsanwalt, Handwerker) nicht bekommen würden. Und das alles unentgeltlich? Schämen muss sich heutzutage ja niemand mehr!! >

22.12.2005 at 00:33 Uhr
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steve_e
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.12.2005
IP: Logged
icon Re: Re: Rechnung auch ohne Beauftragung

Hallo,

genau das sind die Kernfragen, wenn man mit einem Architekten in Verbindung tritt. Man kennt ihn i.d.R. nicht und nicht seine Leistungen und soll ihn dann auch noch voll beauftragen. Auch ein Architekt muß Werbung machen und Angebote bezogen aufs Projekt abgeben. Das macht man in allen Branchen auf dieser Welt. Leider scheinen viele Arch. jede Minute, die man mit dem potentiellen Bauherren redet ,abrechnen zu wollen (vielleicht schon nach dem Händeschütteln). Gottseidank gibts Urteile , die dem Bauherren nicht benachteiligen (stillschweigende Beauftragung ohne schr. vertrag). So nicht, meine Herrschaften, ihr wißt selbst am besten wie es Euch geht! Gruß

23.12.2005 at 06:51 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnung auch ohne Beauftragung
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