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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Probleme Neubau
Beitrag von Nachricht
Fredi
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icon Probleme Neubau

Hallo, wir sind Bauherren aus Köln. Wir bauen ein EFH aus Poroton mit Keller. Wir bauen mit Architekt, der gleichzeitig auch die Bauleitung übernommen hat (Leistungsphase Objektüberwachung). Leider haben sich in den letzten 6 Wochen so große Mängel herausgestellt, daß sich Bauunternehmer, Statiker und Architekt entschlossen haben, den - fast fertigen - Rohbau wieder zurückzubauen und die Wände neu zu erstellen. Die Decken sind in Ordnung und bleiben erhalten bzw. werden gestützt. Um das zu erreichen, haben wir einen Gutachter und einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Nur so konnten wir unsere Interessen durchsetzen. Vorher wurde uns immer wieder gesagt, es sei alles in Ordnung.

Jetzt meine Fragen. Ich hoffe, ich bin hier richtig.

1. Wen, wenn überhaupt, kann ich für die mir entstandenen Mehrkosten haftbar machen? Wir haben einen Vertrag mit dem Bauunternehmer gemacht? Die Ausschreibung wurde vom Architekten/Bauleiter gemacht.

2. Wir möchten jetzt für den Neuaufbau eine zusätzliche Objektüberwachung einsetzen. Jemanden, der unsere Interessen vertritt und das BV betreut. Das Vertrauen zum bisherigen Bauleiter ist nachhaltig gestört. Allerdings möchten wir nicht, daß unser Architekt aus der Verantwortung genommen wird. Zumindest nicht für die Teile, die er bis zum Stichpunkt übernommen hat. Wie ist unsere Situation. Können wir ihm nur die Objektüberwachung entziehen? Welche Kosten wird er geltend machen? Müssen wir das akzeptieren? Können wir die zusätzliche Objektüberwachung an den Architekt/Bauleiter weiterbelasten?

Wir möchten hier keinen Vorteil erhalten. Wir möchten nur nicht mehr bezahlen, als es vorher geplant war. Und, daß die bisherige Objektüberwachung nicht zum Ziel geführt hat, steht wohl offensichtlich fest. Möchte sogar sagen, daß die Objektüberwachung gar nicht stattgefunden hat.

Bin für Meinungen bzw. Hilfe sehr dankbar. Wenn noch Fragen offen sind, bitte Bescheid geben.

Gruß und Danke,
Fredi

24.08.2005 at 09:45 Uhr
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theoarch
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Beiträge: 27
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icon Re: Probleme Neubau

Hallo!

Schade, so etwas zu lesen - aber es gibt eben auch schwarze Schafe.

Bezogen auf die Leistung des Architekten nach LP 8 entsteht der Eindruck, daß diese als nicht erbracht zu werten ist. Nicht erbrachte Leistungen können auch nicht in Rechnung gestellt werden.

Mit der Entscheidung, einen Anwalt und einen Gutachter einzuschalten, liegen Sie richtig!

Denkbar für die weitere Vorgehensweise wäre eine Kündigung aus wichtigem Grund (gestörtes Vertauensverhältnis zum Architekten, der ja als Sachwalter des Bauherrn tätig sein sollte). Die Haftung des A. für bereits erbrachte Leistungsphasen bleibt hier unberührt. Danach steht es Ihnen frei, einen anderen Kollegen oder den für Sie bereits tätigen Gutachter mit der weiteren Bauüberwachung zu beauftragen. Da wie schon gesagt, nicht erbrachte Leistungen nicht abgerechnet werden können, sollten Ihnen aus der zusätzlichen Beauftragung keine Mehrkosten entstehen.

Grundsätzlich sollten Sie alles Weitere mit Ihrem Anwalt besprechen! Nur dieser kann in Kenntnis der genauen Sachlage die für Ihren Fall richtige und rechtssichere Vorgehensweise vorschlagen. (auch die evtl. Umlegung der Honorarmehrkosten für Gutachter und Anwalt die bei ordnungsgemäßer Leistung nicht entstanden wären)

Viel Glück!

25.08.2005 at 06:52 Uhr
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user
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Beiträge: 27
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icon Re: Probleme Neubau

der bauleiter ist haftbar!!!!
er muß die ausführenden firmen während der ausführung ihrer jeweiligen leistung kontrollieren und steuern, so daß das bauvorhaben frei von mängel ist. trifft der bauleiter gegenüber den ausführenden firmen falsche anordnungen hinsichtlich der ausführung, so ist er voll haftbar.
natürlich ist die ausführende firma ebenfalls in der verantwortung. sie haben daher zwei möglichkeiten, sie können die rohbaufirma zur verantwortung ziehen oder sie können den bauleiter zur verantwortung ziehen.
eine beratung würde hier den rahmen sprengen. ich empfehle ihnen daher so schnell wie möglich einen anwalt aufzusuchen!

30.08.2005 at 10:16 Uhr
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Fredi
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Beiträge: 27
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icon Re: Probleme Neubau

Erstmal Danke für die Antworten. Einen Anwalt haben wir inzwischen eingeschaltet. Den Architekten haben wir von seiner Tätigkeit als Bauleiter entbunden und einen Bauingenieur eingestellt. Wir haben noch nicht im Detail über die Verteilung der Mehrkosten gesprochen. Ich könnte mir aber vorstellen, daß sich das ganze als recht kompliziert herausstellen könnte. Wenn wir unsere Mehrkosten dem Architekt in Rechnung stellen werden und er uns gleichzeitig sein Honorar (wenn er es überhaupt macht und wenn es berechtigt ist) in Rechnung stellt, bleiben da auf jeden Fall Forderungen von uns an ihn übrig. Die zu bekommen, stelle ich mir recht schwer vor. Ich könnte mir gut eine 50/50-Lösung vorstellen. 50% der Architekt und 50% der Bauleiter. Aber das werden wir mit unserem RA absprechen.

Wenn es etwas neues gibt, werde ich das mal hier reinstellen.

Danke und Gruß,
Fredi

31.08.2005 at 09:50 Uhr
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Fredi
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Beiträge: 27
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icon Re: Probleme Neubau

Hallo, ich habe noch eine Frage. Wir haben jetzt einen RA eingeschaltet. Er schlägt vor, den Architektenvertrag komplett zu kündigen. Wir sind uns noch unsicher. Deshalb die Frage: Wir haben einen Architektenvertrag bis zur Leistungsphase 8 abgeschlossen. Setzen wir mal voraus, daß die LP 1-7 ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Können wir die LP 8 auch einzeln kündigen? Welche Konsequenz hätte dies. Wäre unser Architekt dann noch unser Architekt und Ansprechpartner für den neuen Bauleiter? Auf welches Honorar hätte er Anspruch? Würde das der künstlerischen Oberleitung entsprechen? Was ist die künstlerische Oberleitung genau?

Danke und Gruß,
Fredi

05.09.2005 at 18:29 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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icon baumängel

Also zum einen: Jeder Auftragnehmer am Bau ist verantwortlich, die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Das heisst, alle NICHT diesen Regeln entsprechende Ausführungen sollten SIe auch nicht abnehmen und bezahlen. Bedenken Sie bitte, mit der Abnahme einer Leistung beginnt die sog. Beweislastumkehr, das heisst, Sie müssten beweisen, das die Ausführung mangelhaft ist . Das dürfte Ihnen als Laien nur schwer möglich sein. Also bestehen Sie auf Nachbesserung und ziehen Sie für Überwachung und Abnahme einen Gutachter heran. Kündigen würde ich die Leistungsphase 8 und den gesamten Architktenvertrag nicht.Behalten Sie diesen Architekten in der Haftung, denn ein Architektenvertrag fällt rechtlich unter das Werkvertragsrecht- dass heisst, auch der Architekt schuldet Ihnen ein mängelfreies Bauwerk und haftet für diese Mängelfreiheit, auch. Ich wünsche Ihnen, dass er eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat - die hätte er Ihnen bereits bei Vertragsabschluss nachweisen müssen ! Sein Honorar wird erst fällig, wenn er seinen Verpflichtungen aus dem Werkvertrag - die Planung und Bauüberwachung eines Eigenheimes mängelfrei und nach den allgemein annerkannten Regeln der Technik- VOLLSTÄNDIG erfüllt hat. Das wird für Sie eine Menge Schreibkram werden, aber da kann Sie ein zusätzlich eingeschalteter Bauingenieur oder noch besser, ein Sachverständiger gut beraten. Dessen Kosten stellen Sie dem Architekten in Rechnung ! Ausserdem, was soll bei einem Eigenheim eine künsterliche Bauoberleitung ?? in meiner Praxis ist mir noch nie eine künstlerische Oberleitung untergekommen.
Also mein Tip: Architekt behalten - in der Verantwortung; Mehrkosten wie Gutachter, Rechtsanwalt, Bauverzögerung, Bankzinsen etc. den Rechnungen gegenrechnen und Regress fordern. Bestehen Sie auf gemeinsamen Baustellenterminen mit einem Fachmann Ihres Vertrauens, dokumentieren Sie den Bau mit Fotos und Begehungsprotokollen, lassen Sie ein Bautagebuch führen von Ihrem Architekten und machen Sie Abnahmen wie Rohbauabnahme, Dachstuhl, Innenputz etc. nur mit Ihrem Gutachter oder Bauingenieur zusammen. Bestehen Sie schon jetzt in dieser Phase auf restlose Mängelbeseitigung und lassen Sie sich dies von Baubetrieb und Architek nachweisen. Selbst Zahlungen sollten Sie nur dann vornehmen, wenn Ihr Gutachter das okey dazu gibt und rechnen Sie ruhig Ihren Aufwand gegen.

06.09.2005 at 08:27 Uhr
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