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rednael
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 04.10.2005
IP: Logged
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Bauzeitverlängerung
Für eine Verlängerung der Bauzeit kann der Planer gem. § 4a Satz 3 HOAI ein zusätzliches Honorar verlangen. In vielen Verträgen (z.B. RBBau-Verträge) wird die Regelbauzeit festgehalten, um spätere Disskussionen zu vermeiden. In der Literatur und in den Verträgen findet sich jedoch kaum eine Definition, was genau die Regelbauzeit ist.
In Baubetrieb von A bis Z; Prof. Dr. W. Brüssel; 1998; 3. Auflage Werner Verlag ist die Bauzeit wie folgt definiert:
"Bauzeit, kennzeichnet im umfassenden Sinne die Zeitdauer der Baudurchführung vom Beginn der Planung bis zur Schlussabnahme durch den Auftraggeber bzw. die Bauaufsichtsbehörde.
Im engeren Sinn wird unter der Bauzeit die Zeitdauer für die Bauausführung, also die eigentlichen Bauarbeiten, von der Errichtung der Baustelle bis zum Antragszeitpunkt der Schlussabnahme verstanden."
Ich verstehe die Bauzeit als reine Bauzeit vom Beginn der Erstellung bis zur Abnahme der Leistung.
Kann mir das jemand bestätigen ?
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Dipl.-Ing. L. Grahl
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08.11.2005 at 17:35 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Bauzeitverlängerung
Hallo Herr Grahl,
ich glaube, Ihre Frage ist so wahrscheinlich gar nicht relevant. Es ist wohl ausgeurteilt, dass der von Ihnen zitierte Satz 3 aus § 4a nur für den Fall einer abweichenden Honorarermittlung nach § 4a, Satz 1 gilt. Diese dürfte wohl in den seltensten Fällen vorliegen.
Im übrigen ist mir aufgefallen, dass Satz 3 nicht nur von "Bauzeit" spricht, sondern von "Planungs- und Bauzeit". Damit dürfte Ihre eigentliche Frage doch schon geklärt sein.
Gruß aus Köln
Manfred Abt
quote: rednael wrote:
Für eine Verlängerung der Bauzeit kann der Planer gem. § 4a Satz 3 HOAI ein zusätzliches Honorar verlangen.
Ich verstehe die Bauzeit als reine Bauzeit vom Beginn der Erstellung bis zur Abnahme der Leistung.
Kann mir das jemand bestätigen ?
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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09.11.2005 at 07:39 Uhr |
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
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Re: Bauzeitverlängerung
Hallo!
Nimmt man den Begriff "beim Wort", dann ist BAUzeit die Zeit in der geBAUt wird, vorher ist Planungszeit.
Die Planungszeit in Betrachtungen z.B. über evtl. Zusatzhonorare wegen Überschreitung einzubeziehen, halte ich nicht für sinnvoll. Dazu sind zu viele Klippen (Behörden, Banken, Nachbarn) zu umschiffen.
Gruß Theo
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09.11.2005 at 08:00 Uhr |
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