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steve_e
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.12.2005
IP: Logged
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Planungsbüro mit Pauschalvertrag (Vorteil/Nachteil?)
Hallo,
will ein Haus bauen lassen (freie Planung). Habe ein Planungsbüro (macht nur Planungsleistungen gemäß HOAI (also alle Phasen der Planungsleistungen) und vergibt dann die Gewerke an Fremd-Firmen) gefunden, welches sehr gute Referenzobjekte vorweisen kann. Nun habe ich mitgekommen, daß im Vertragsvorschlag des Büros die Woerter "Architekt" und "HOAI" nirgends vorkommt.Auf der Homepage dasselbe. Die erste Pauschalsumme war an der oberen Grenze der HOAI-Rechnung (archifee). Man kann scheinbar jetzt hoch und runter handeln, wie es einem beliebt. Ist das gängige Praxis in Deutschland? Habe bei einer AK mal nachgefragt, dort sagte man , daß man darüber nicht glücklich wäre, daß solche Büros existieren. Noch zur Info: Einen Bauvorlageberechtigten gibt es (ist Mitarbeiter des Büros und in einer AK eingetragen). Der Firmeninhaber ist aber kein Architekt. Was sind die Vorteile für das Büro bei solcher Vorgehensweise? Was sind Vorteile/Nachteile für den Bauherren? Macht sich irgendjemand strafbar , einen Vertrag einzugehen, wenn das Honorar innerhalb der HOAI-Grenzen liegt?
Danke /Gruß
steve
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19.12.2005 at 20:32 Uhr |
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Ids
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.12.2005
IP: Logged
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Re: Planungsbüro mit Pauschalvertrag (Vorteil/Nachteil?)
Hmmm...
Der Inhaber des von Ihnen angesprochenen Planungsbüros ist also kein Architekt, Bauingenieur oder Bautechniker und besitzt somit keine Vorlageberechtigung. Daher hat er einen Architekten angestellt, der wahrscheinlich für wenig Geld diese Unterschrift leistet!!!
Es können nicht irgendwelche Beträge abgerechnet werden, die irgendwo in der HOAI auftauchen. Das Honorar berechnet sich aus den anrechenbaren Baukosten, nach der entsprechenden Honorarzone und nach dem Mindestsatz (wenn kein höherer Satz vereinbart wurde). In Ihrem Fall könnte das Planungsbüro somit nur die Planungsleistung nach HOAI abrechnen.
Das von Ihnen angesprochene Planungsbüro agiert aber anscheinend auch als Bauträger (Sie schreiben, daß diese nur die Planung machen und die Gewerke an Fremdfirmen vergeben) dann muß dieses Büro eine Zulassung nach § 34 der Gewerbeordnung besitzen!!
Gehen Sie zu einem Architekten Ihres Vertrauens! Wenn Sie schon am Anfang solche Zweifel haben, sollten Sie auf Ihr gesundes Menschengefühl hören.
Ein Architekt plant das Haus nach Ihren Wünschen und erledigt für Sie die Einholung von Angeboten zur Erstellung Ihres Hauses. Hier werden Sie und nicht der Architekt Vertragspartner mit den ausführenden Firmen. Bei einem Bauträger haben Sie nur diesen als Vertragspartner.
Jedoch ist mit Bauträgerverträgen Vorsicht geboten, da viele Leistungen auf den Bauherrn abgewälzt werden!!!! Nur dadurch können Bauträger so günstig (??) auf dem Markt auftreten!
Ansonsten spricht nichts dagegen, ein seriöses Planungsunternehmen (mit Vorlageberechtigung) mit der Planung Ihres Hauses zu beauftragen. Jedoch benötigen Sie als unerfahrener Laie einen Bauleiter, der die Ausführung für Sie überwacht, sofern dies nicht durch das Planungsbüro übernommen wird.
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20.12.2005 at 14:52 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Planungsbüro mit Pauschalvertrag (Vorteil/Nachteil?)
Hallo,
ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen und möchte noch ein zusätzliches Argument für die beauftragung eines von der Ausführung unabhängigen Architekten einbringen:
wenn der Bauleiter dem ausführenden Unternehmen/Bauträger zugeordnet ist, hat er erfahrungsgemäß nicht unbedingt immer das Interesse, alle bau-üblichen Schlampereien, Minderqualitäten und Baumängel (die auch erst nach 10 Jahren sichtbar werden können) zu erkennen und im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen - denn das kostet seine Firma Geld und schmälert seinen Gewinn. Bei Planungsfehlern gilt dasselbe - ein freier Architekt ist dagegen (großzügig) versichert, muß daher eigene Fehler nicht unter den Tisch kehren und kann seine Energie im Fall des Falles auf die professionelle Beseitigung der entstandenen Mängel verwenden.
In jedem Fall kann ich Ihnen raten, daß Sie - wenn Sie bei diesem Anbieter bleiben wollen - die vollen Leistungen der HOAI (mit der Erwährung der HOAI; also genau das, was Sie stutzig gemacht hat) vereinbaren. Denn dann haben Sie zumindest rechtlich Anspruch auf all die von mir und meinem Vorredner angesprochenen Leistungen (Recht haben und bekommen sind aber zweierlei).
Viel Erfolg dennoch!
Gruß, R. Kürbitz - mail@h--k.de
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01.01.2006 at 13:34 Uhr |
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