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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI für (eigenes) Gemeinschafts-Carport
Beitrag von Nachricht
Martin64
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.01.2006
IP: Logged
icon HOAI für (eigenes) Gemeinschafts-Carport

Hallo an Alle,

wie sieht es mit der Anwendbarkeit der HOAI im folgenden Falle aus:

Es wurde ein Carport in Gemeinschaftsleistung von allen Eigentümern einer Gemeinschaftsanlage erstellt. Eine Partei ist Architekt und hat die Planung übernommen. (Statiker wurde seperat beauftrag und bezahlt) Bei RAe und Ärzten ist eine Abrechnung in eigener Sache nicht möglich.
Wie sieht es hier aus?

Schöne Grüße Martin64

02.01.2006 at 10:00 Uhr
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
icon Re: HOAI für (eigenes) Gemeinschafts-Carport

Hallo!

Der Architekt hat einen, hoffentlich schriftlichen, Auftrag von der Eigentümergemeinschaft erhalten. Dies entscheidet normalerweise die Mehrheit der Eigentümerversammlung, man ist sich also einig.

Grundsätzlich ist die HOAI auch hier anzuwenden. Vertragspartner des Architekten ist die Eigentümergemeinschaft.

Die sauberste und für alle Beteiligten nachvollziehbare Abrechnung erfolgt über eine prüfbare Schlußrechnung des Architekten gemäß Vertragsbedingungen bzw. Honorarvereinbarung an die Eigentümergemeinschaft. Diese wird dann, wie die Baukosten der Carports, das Honorar des Statikers und die sonstigen Nebenkosten, aus der Gemeinschaftskasse gezahlt. In die zahlt auch der "Privatmann" Architekt regelmäßig seinen Anteil ein.

Andere Variante: Gesamtkosten der Carports (einschl. Architektenhonorar) werden anteilig umgelegt und auch der Architekt zahlt wie alle Eigentümer seinen Anteil als "Privatmann" ein.

Freundliche Grüße

Theo

03.01.2006 at 11:45 Uhr
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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI für (eigenes) Gemeinschafts-Carport
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