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Patrick
Level: Gast
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Anrechenbare Kosten
Hallo,
benötige bezüglich der Abrechnung des Architektenhonoras euer Hilfe. Mein Architekt hat die vereinbarten Baukosten insgesamt um 20 % überschritten, was schon für uns eine enorme Mehrbelastung ist. Bei der Rechnung hat er allerdings die kompletten Baukosten angesetzt, wobei in der LP5-8 nur teilweise die Leistung erbracht hat. Hier haben wir durch Eigenleistung einige Gewerke selbst erstellt zudem auch die Heizung und die Sanitärinstallation. Kann diese überhaupt dann in den LP1-4 angesetzt werden, sowie in den LP5-8. Hier hat der Architekt keinerlei arbeit gehabt. Wie ist es mit der Eigenleistung. Können diese Gewerke herausgerechtet werden zur Honoraermittelung ?
Wir haben auch teileweise das Gewerk ausschreiben lassen und dann in Eigenleistung nachträglich ausgeführt. Wie wird dies in Abrechnung berücksichtigt ?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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12.01.2006 at 20:40 Uhr |
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Martin Glane
Level: Member
Beiträge: 24
Registriert seit: 15.10.2004
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Re: Anrechenbare Kosten
Bei einer Baukostenüberschreitung von 20 % kann man sicher darüber nachdenken, ob die Architektenleistung mangelhaft ist. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass aus den Baumarktfliesen kein Caramamor und aus dem Teppichboden kein Erdelparkett geworden ist, weil der Bauher sich das hinterher so überlegt hat.
Das Thema welche Leistungen mit welchen anrechenbaren Kosten für welche Lp in Ansatz zu bringen sind, ist so verwickelt, dass es im Rahmen dieses Forums mit einem Laien nur schwerlich abschließend zu erörtern ist.. Da hilft es nur sich sachkundigen Rat bei einem HOAI-kundigen Anwalt (gibt es nur wenige), oder einem Sachverständigen zu holen.
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15.01.2006 at 16:30 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo Patrick,
es ist natürlich immer schmerzlich, wenn die Baukosten das überschreiten, was man sich anfänglich vorgenommen hat. Insoweit kann ich Ihren Ärger nachvollziehen.
Ich möchte Ihnen mit den folgenden, nur stichpunktartigen Fragen und Anmerkungen ein paar Hinweise dazu geben, die vielleicht einen Streit mit Ihrem Architekten vermeiden können. Ich gehe dabei immer davon aus, daß es sich um einen Kollegen handelt, der gut und professionell arbeitet.
1. Vereinbarte Baukosten
Ein Architekt erbringt ja keine Bauleistungen, sondern er plant und überwacht sie in Ihrem Sinne. Im Normalfall werden Sie während des Planungsverlaufs vom Vorentwurf bis zur Endabrechnung durch Kostenschätzung, -berechnung, -anschlag und -feststellung über die Baukosten informiert. Haben Sie diese erhalten? (in der HOAI, §15 ist genau aufgeführt, wann Sie was bekommen sollten).
Wenn Sie diese erhalten haben, und schon in der ersten Ermittlung die Baukosten zu hoch waren, dann haben Sie 'sehenden Auges' den Architekten weiterplanen lassen. Möglicherweise ist bei Ihren Architekten der Eindruck entstanden, daß Ihnen die vollständige Realisierung Ihrer Wünsche (ohne also abzuspecken, um die Baukosten zu senken) die Mehrbelastung wert ist. Das ist nicht unüblich.
Da ein Architekt die Baupreise ja nicht 'machen' kann, ist allerdings der 'normale' Weg, das Bauvorhaben in solch einem Fall zu reduzieren bzw. Einsparpotentiale zu aktivieren. Ist eine bestimmte Bausumme Teil der vertraglichen Beschaffenheit des von Ihnen beim Architekten in Auftrag gegebenen Planungswerks ist, müßte meiner Meinung nach der Architekt die entsprechenden Planungsänderungen kostenfrei durchführen.
2. Eigenleistungen
Bei der Umsetzung von ‚anrechenbaren Baukosten’ zu ‚Architektenhonorar’ handelt es sich um eine Pauschalierung. Grund ist, dass es innerhalb der Baukosten Dinge gibt, die – im Verhältnis zu den Herstellungskosten - viel Planung und Bauleitung erfordern, und andere, die fast keine Planung erfordern.
Architekten bekommen also nicht ‚pro Handwerkerrechnung anteilig z.B. 8%’, sondern das Honorar kann nur über die Gesamt-Baukosten gesehen ermittelt werden. Architekten ‚verdienen’ nicht ‚mit’. Diese Pauschalierung ist so gewollt, da es sonst unmöglich wäre, eine vom Aufwand des einzelnen Architekten unabhängige, nachvollziehbare Bemessung zu bekommen.
Um also diese Berechnungsart fair und nachvollziehbar zu machen, ist es sogar in der HOAI (§ 10.3) vorgeschrieben, für die Ermittlung der anrechenbaren Baukosten die ortsüblichen Preise für Eigenleistungen heranzuziehen. Umgekehrt wird auch ein Schuh draus: der Architekt muß ja nicht weniger planen (an LP 1-4 wird es besonders deutlich), wenn Sie selber die Sanitärinstallation machen. Es muß in jedem Fall ein Haus mit Installation geplant werden - sonst könnten Sie die nachher nirgendwo einbauen. In der Praxis bedeuten Eigenleistungen sogar meist mehr Arbeit für den Architekten in Werkplanung und Bauüberwachung, da man nicht immer (ohne Ihren Fähigkeiten jetzt nahetreten zu wollen) voraussetzen kann, daß der Bauherr selber die Qualität und Organisationsfähigkeit einer guten Handwerksfirma besitzt (man kann ihm ja schlecht eine Mängelrüge oder Verzugsmahnung schreiben). Dadurch entsteht meist - auch an anderer Stelle - mehr Arbeit.
Bestimmt hat Ihr Architekt all das, worauf Sie mit den von Ihnen selbst ausgesuchten Eigenleistungen aufbauen, so geplant und überwacht, daß Ihre Eigenleistungen auch klappen konnten.
Also: im Ergebnis scheint mit die Architektenrechnung korrekt zu sein. Ich würde Ihnen dennoch empfehlen, das Gespräch mit dem Architekten zu suchen. So lassen sich sicherlich ein paar Mißverständnisse oder Ärgernisse, die bei Ihnen im Hinterkopf noch 'schmoren' beiseite räumen.
So, das war jetzt ziemlich ausführlich, weil es sich - meiner Erfahrung nach - um eine Sichtweise handelt, die sich nicht auf den ersten Blick (der manchmal lautet: 'der Architekt soll jetzt auch noch an meinen Eigenleistungen mitverdienen?' erschließt.
Schöner wäre es allerdings gewesen, der Kollege hätte von sich aus das Thema schon mal angesprochen - dann wären Sie jetzt sicherlich nicht so überrascht worden (es gibt dazu aber keine Verpflichtung).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen.
In jedem Fall wünsche ich Ihnen viel Erfolg und wenig Streit,
R. Kürbitz
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15.01.2006 at 16:37 Uhr |
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Kurti
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo zusammen,
die Ausführungen waren sehr informativ. Ich habe noch eine weitergehende Frage. Falls für ein Gewerk in Eigenleistung nur die Materialkosten durch Händlerrechnungen bekannt sind, wird dann ein Lohn für die Eigenleistung geschätzt. Falls ja, git es da eine Regel?
Viele Dank
Kurt
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22.01.2007 at 07:21 Uhr |
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henningway
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Beiträge: 9
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo,
ja, die gibt es. Auch hier sind "ortsübliche Preise" anzusetzen.
Gruß
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28.01.2007 at 17:52 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo,
hier gibt es eine PDF-Datei bei der für einige Gewerke der Lohnanteil in % angegeben ist. Das könnte ein Anhaltspunkt für Sie sein:
http://www.bautipps.de/media/pdf/Selbstbau-Gewerke.pdf
Viele Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz
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29.01.2007 at 18:35 Uhr |
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mac_d
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 10.09.2007
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo,
wo kann ich denn die ortsüblichen Baukostenpreise für Eigenleistungen finden?
Gruß
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10.09.2007 at 13:14 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo mac_d,
"ortsübliche Baukostenpreise für Eigenleistungen" gibt es so nicht; es gibt nur "ortsübliche Baukostenpreise". Hierfür gibt es spezielle, meist kostenpflichtige Datenbanken; zum Beispiel bei baukosten.de.
Aber vielleicht können wir Ihnen besser weiterhelfen, wenn Sie uns kurz mitteilen, wofür Sie diese Angaben brauchen und in welcher Position Sie danach fragen (Architekt, Bauherr, ...).
Viele Grüße,
R. Kürbitz
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10.09.2007 at 15:38 Uhr |
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mac_d
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 10.09.2007
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung. Sorry, für die knappe Fragestellung. Ich möchte demnächst ein Haus bauen und möchte wissen wie ich die Eigenleistungen geltend machen kann. Beispiel, die Elektroinstallation wird für 10000€ vom Architekten veranschlagt. Mein Kumpel meint das Material kostet 3000€, Arbeitszeit und Planung kostet beim Kumpel nichts. Kann der Architekt jetzt trotzdem die 10000€ in seinem Honorar geltend machen und wie muss er dann die 10000€ belegen? Denn wie bei jedem Gewerk kann man sich die Luxusvariante aussuchen oder eben das Einfachste. Hier sollten doch dann die ortsüblichen Baukosten zum Tragen kommen oder? Wenn die jetzt z.B. 6000€ für die Elektroinstallation wären muss der Architekt diese dann als Basis für sein Honorar nehmen oder ist dies kein muss.
Vielen Dank und Gruß
Mario
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10.09.2007 at 19:17 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo mac_d,
ich gehe mal von Ihrem Beispiel aus:
Ja, der Architekt kann € 10.000 als anrechenbare Kosten für das Honorar geltend machen. Das macht auch Sinn, denn der Architekt muß ja nicht weniger planen, nur weil Sie die Arbeit selber ausführen.
Bezüglich der Frage nach der Unterscheidung zwischen Luxusvariante (10.000) und einfache Variante (6.000):
Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten den gewünschten Ausführungsstandard fest (entweder für das gesamte Haus oder auch für einzelne Gewerke). Dann sollten dann die 'ortsüblichen' Baukosten auch für die von Ihnen in Eigenleistung erbrachten Arbeiten ermittelt werden.
Das kann wie folgt geschehen (Achtung! keine echten Zahlen):
- Schätzwerte der Form E-Installation im EFH bei mittlerer Ausstattungsstandard = 100 €/m² Wohnfläche (siehe z.B. www.baukosten.de)
- Summe aktueller Baupreise für einzelne Leistungen (z.B. 100 m² Leitung unter Putz zu 5 €/m, 5 Deckenauslässe zu 10 €/Stk, ... etc.). Auch hierfür gibt es Baukostendatenbanken.
- Erfahrungswerte des Architekten für eine der beiden o.g. Methoden
Im Zweifelsfall kann ja ein Angebot für die Arbeiten eingeholt werden.
Der Trick, dem Architekten zu sagen, die E-Installation soll ganz einfach sein (damit möglichst niedrige anrechenbare Kosten entstehen) und dann aber etwas hochwertiges selbst auszuführen, wird übrigens nicht funktionieren. Das erkennt der Architekt auf der Baustelle und korrigiert dann seine Honorarberechnung.
Im Übrigen würde ich Ihnen davon abraten, gerade die - nicht gerade ungefährliche - Elektroinstallation von einem 'Kumpel' ausführen zu lassen. Der Kumpel gibt Ihnen keine Gewährleistung und Ihr Architekt hat keinerlei Druckmittel gegenüber ihm, um - falls erforderlich - bauleiterisch tätig zu werden. Ich als Architekt würde mir von Ihnen für solche Arbeiten einen Haftungsausschluss geben lassen. Sparen Sie nicht am falschen Ende!
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage und wünsche Ihnen viel Erfolg beiom Hausbau.
Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz
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11.09.2007 at 04:51 Uhr |
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