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Julia
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 29.08.2005
IP: Logged
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Nebenkosten und die Umsatzsteuer
Hallo zusammen!
Gem. § 7 (1) HOAI sollen die Auslagen abzgl. der abziehbaren Vorsteuern berechnet werden. Wir haben eine Rechnung erhalten, bei denen die pauschalen Nebenkosten von 7 % der Honorarsumme zzgl. 16 % MWSt. berechnet wurden. Ist das rechtens?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
Grüsse
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24.02.2006 at 12:51 Uhr |
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
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Re: Nebenkosten und die Umsatzsteuer
Hallo Julia!
Ja - das ist ok!
Grundsätzlich erfolgt die Honorarermittlung, auch der Nebenkosten, netto. Erst zum errechneten Gesamt - Nettohonorar ( einschl. Nebenkosten und evtl. Zuschläge ) wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet (§9).
Es gibt nach § 7 zwei Möglichkeiten der Nebenkostenabrechnung.
1. Wie in Ihrem Fall wird ein ( in der Honorarvereinbarung schriftlich zu vereinbarender ) pauschaler Satz abgerechnet. Die Summe ergibt das Gesamt - Nettohonorar. Da der Pauschalbetrag vom Nettohonorar ermittelt wird, ist er ebenfalls netto.
2. Bei der Erstattung der Nebenkosten per Nachweis, also Rechnungen und Belege für verauslagte Kosten, muß die hier angefallene Mehrwertsteuer (abziehbare Vorsteuer) abgezogen werden und nur die so errechneten Nettonebenkosten dürfen zum Nettohonorar addiert werden. Nettohonorar + Nettonebenkosten ergeben wieder das Netto - Gesamthonorar.
Würde man bei Abrechnung auf Nachweis die Bruttobeträge zur Berechnung des Gesamt - Nettohonorars heranziehen, würde man eine Steuer auf die Steuer berechnen und das darf nur der Staat! (z.B. an der Tankstelle)
Freundliche Grüße
Theo
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24.02.2006 at 17:10 Uhr |
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Julia
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 29.08.2005
IP: Logged
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Re: Nebenkosten und die Umsatzsteuer
Hallo Theo!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das klingt einleuchtend und mit logischem Denken hätte ich auch selbst drauf kommen müssen, naja dafür ist ja so ein Forum da.
Grüsse Julia
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27.02.2006 at 14:21 Uhr |
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