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Peter3
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.03.2006
IP: Logged
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Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
Hallo zusammen,
Nach mehreren Vorentwürfen (die wir nach Stunden bezahlt haben), haben wir uns nun mit unserem Architekten auf eine schöne Variante für unser neues Einfamilienhaus geeinigt. Eine Grundriss- und Seitenansichtszeichnung liegt vor.
Nun möchte der Architekt mit uns einen Vertrag über alle Leistungsphasen 1.-8. (Phase 9. wird nicht angeboten!) machen. Er bietet einen Pauschalbetrag plus 7% Nebenkosten an. Soweit so gut.
Mein Problem ist nun, dass uns zwar eine (bzw. drei) Bauwerkskostenermittlung(en) vorliegt, diese aber je nach Ausführung um je ca. 20.000 € schwanken (also Variante Basis = ca. 200.000 €, Variante Kellerausbau + 20.000,- €, Variante plus Keller und Niedrigenergiehaus + 50.000,-)
Entprechend schwanken nun auch die Pauschalforderungen des Architekten.
Meine Fragen:
Wie soll man da schon jetzt ein Honorar aushandeln?
Oder soll ich zunächst die Phasen 1.-4 beauftragen und dann nach exakterer Kostenschätzung die restlichen Phasen ?
Was ist mit der fehlenden Phase 9. Das ist doch ein Nachteil für uns !?
--- Der Punkt ist, dass wir nun schon 3-4 Monate mit den Vorentwürfen zugange sind und unser Architekt ein wenig drängelt. Da wir bisher eine sehr gute Meinung von ihm haben, möchten wir ihn nun nicht mehr lange warten lassen, aber auf der anderen Seite auch keinen Fehler zu unserem Nachteil haben !
Ich bin gespannt auf ihre antworten.
gruß
peter
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02.03.2006 at 16:01 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
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Re: Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
Hallo Peter,
ich schreib mal direkt zwischen deine Zeilen:
quote: Peter3 wrote:
Nun möchte der Architekt mit uns einen Vertrag über alle Leistungsphasen 1.-8. (Phase 9. wird nicht angeboten!) machen. Er bietet einen Pauschalbetrag plus 7% Nebenkosten an.
Na ja, ich kenne zwar die bisher erarbeitete Grundlage nicht, aber es klingt mir doch so, als ob die Leistungsphasen 1 und 2 im wesentlichen schon bearbeitet und auch über Stunden bezahlt wurden. Sollte irgendwie im neuen Vertrag berücksichtigt werden. In der Summe muss das Gesamthonorar sich allerdings im Bereich der HOAI-Vergütung bewegen.
quote: Peter3 wrote:
Entprechend schwanken nun auch die Pauschalforderungen des Architekten.
Meine Fragen:
Wie soll man da schon jetzt ein Honorar aushandeln?
peter
Das klingt mir, als ob die wesentliche Entscheidungsgrundlage doch schon vorliegt. Um doppelte Bearbeitung der folgenden Leistungsphasen zu vermeiden, sollten Sie sich jetzt entscheiden was Sie wollen. Steigt der Architekt jetzt in den Entwurf ein, und Sie entscheiden sich später um, dann hat er wohl auch Anrecht auf eine Vergütung für wiederholte Planungsleistungen.
quote: Peter3 wrote:
Oder soll ich zunächst die Phasen 1.-4 beauftragen und dann nach exakterer Kostenschätzung die restlichen Phasen ?
Stufenweise Beauftragung macht immer Sinn, Architekt muss aber auch auf seine kontinuierliche Auslastung achten, wenn Sie also einen Vorbehalt zu den weiteren Leistungsphasen machen sollten Sie dem Architekten rechtzeitig signalisieren, ob es weitergehen soll, sonst musste er sich ja ggf. andere Aufträge suchen und hat für Sie weniger Zeit.
quote: Peter3 wrote:
Was ist mit der fehlenden Phase 9. Das ist doch ein Nachteil für uns !?
Da kann ich den Architekten gut verstehen. Ist ein Problem der HOAI. Kritisch ist, dass der Planer dann bei Vertragsbeginn nicht absehen kann, wann seine Leistung fertig ist. Nämlich erst dann, wenn die Gewährleistungsfrist der ausführenden Firmen abgelaufen ist, und dass ergibt sich ja erst viel später. Fair ist, im Vertrag zu vereinbaren, dass der Planer sich zur Erbringung dieser Leistungen im Rahmen eines gesonderten Auftrages verpflichtet und nach der Lph. 8 eine Schlussrechnung gestellt wird.
Viel Erfolg beim Bauen.
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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03.03.2006 at 08:05 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
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Re: Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
Hallo Peter3,
wenn Sie Angst haben, jetzt schon den 'falschen' Pauschalbetrag auszuhandeln, fragen Sie Ihren Architekten doch nach einem sogenannten Abrechnungsvertrag - also ein 'normaler', nicht pauschaler Architektenvertrag.
Darin werden als Parameter für die Honorarberechnung die folgenden Angaben festgelet:
- Honorarzone (vermutlich III oder IV)
- Honorarsatz (Mindest-, Mittel-, Höchst-)
- Nebenkostenanteil (z.B. 7%)
Aus den tatsächlich entstandenen anrechenbaren Baukosten berechnet sich dann das Honorar (genaueres in HOAI §10) nach der Honorartabelle (HOAI §16.1). Erst mit Abschluß der Baumaßnahme und der Kostenfeststellung steht dann auch das genaue Honorar fest.
Das kann man aus Bauherrensicht einerseits als Unsicherheit sehen, andererseits aber auch als fairen Weg, die tatsächlich notwendige Arbeit zu honorieren. Wenn Sie Bedenken haben, daß der Architekt dann kein Interesse an Baukosteneinsparungen hat (da sein Honorar dann auch sinken würde), können Sie evtl. eine Zielgröße und ein Erfolgshonorar für Einsparungen (siehe HOAI § 4a) vereinbaren.
Viel Erfolg!
R. Kürbitz
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05.03.2006 at 13:30 Uhr |
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Peter3
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.03.2006
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Re: Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
hallo,
vielen dank für die wertvollen anregungen. habe mich mit meinem architekten nun so geeinigt, das wir
a) einen vetrag über die phasen 1.-8. abschließen
b) zunächst nur die phasen 1.-4. auf basis der gerinigeren baukosten (also ohne niedrigenergiehaus kfw60) durch mich beauftragen. ---- pauschalsatz gemäß HOAI
der springende punkt ist eigentlich der, dass nun ein energieberater und ein heizungsbauer hinzugezogen werden müssen, um die kosten exakter abzuschätzen zu können. der differenzbetrag für bessere dämmung, anlagentechnik etc. ist ja nicht unerheblich, wir rechnen mit ca. 25 - 30 TD€ .
Wie ist das eigentlich, wenn ich pauschal und nicht variable sätze vereinbare. kann mein archi dann bei erhöhten baukosten auch nachträglich mehr geld verlangen (alo für phasen 1.-4.) oder dann nur noch für die zweite stufe (also phasen 5.-8.) ?
grüß
peter
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09.03.2006 at 23:13 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Re: Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
Hallo Peter,
quote: Peter3 wrote:
Wie ist das eigentlich, wenn ich pauschal und nicht variable sätze vereinbare. kann mein archi dann bei erhöhten baukosten auch nachträglich mehr geld verlangen (alo für phasen 1.-4.) oder dann nur noch für die zweite stufe (also phasen 5.-8.) ?
Grundsätzlich ja, d.h. es gilt immer, dass sich das Honorar zwischen Mindest- und Höchstsätzen der HOAI bewegen muss. Eine Pauschale, bei der sich später herausstellt, dass wegen Änderungen der anrechenbaren Kosten (letztendlich der Baukosten) eine Unter- oder Überschreitung der Mindest- bzw. Höchstsätze vorläge, wäre unwirksam.
Allerdings gibt es die Möglichkeit gem. § 4a der HOAI, das sich die Parteien bei Abschluss des Vertrages darauf einigen, dass als anrechenbare Kosten die Kostenberechnung (Ergebnis des Entwurfes) oder der Kostenanschlag (Ergebnis der Ausschreibung) gilt, dann hat man zumindest für einige Phasen eine Quasi-Pauschale. Ist aber schon höhere Kunst und beide Beteiligten sollten genau wissen, was sie machen. Ohne detaillierte Kenntnisse der HOAI nicht zu empfehlen.
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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10.03.2006 at 08:46 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
Hallo,
ich sehe das etwas differenzierter als AQUA-Bautechnik:
- bei gleichem Leistungsumfang (also z.B. keine Änderungswünsche durch den Bauherrn) ist ein Pauschalhonorar pauschal - wenn es den der gewählten Kostenermittlung entsprechenden Mindestsatz nicht unterschreitet. Es bleibt vor allem dann pauschal, wenn sich der Architekt 'verschätzt' hat, denn das hat der Bauherr ja nicht zu vertreten.
- da Sie jetzt eine Pauschale gemäß der Kosten OHNE Niedrigenergiehaus zugrunde gelegt haben, wird sich die Pauschale erhöhen, wenn Sie später doch ein Niedrigenergiehaus wollen - denn dann hat sich ja der Leistungsumfang des Architekten ohne sein Verschulden erweitert.
- ich rate Ihnen, das Ganze offen mit Ihrem Architekten zu besprechen. Er sollte in der Lage sein, Ihnen schriftlich das ganze zu erläutern.
Viele Grüße und viel Erfolg,
R. Kürbitz
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13.03.2006 at 09:59 Uhr |
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Peter3
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.03.2006
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Re: Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
hallo zusammen,
wir haben nun folgende regelung mit dem architekten geschlossen:
1. vertrag für die phasen 1.-8.
2. beauftragung für phasen 1.-4. pauschal (!) ohne erhöhte kosten für niedrigenergiehaus.
3. falls wir dieses dann doch bauen, haben wir natürlich ab 5. höhere bauwerkskosten - ohne rückwirkende änderung des pausch betrags
ist alles so mit unserem archi abgesprochen , finden wir beide als faire lösung
viele grüße
peter
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16.03.2006 at 18:21 Uhr |
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Ids
Level: Gast
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.03.2006
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Re: Architektenvertrag abschließen - aber wie ?
Vergessen Sie nicht, die bereits bezahlten Vorentwürfe anzurechnen!!!!!
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16.03.2006 at 18:25 Uhr |
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