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Pfeil
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.03.2002
IP: Logged
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Freigabe- / Montageplanung
Hallo vielleicht kann mir jemand einen guten Tip zur Rechtslage geben. Zur Sache...:
Bei einer GU-Anfrage haben wir ein Angebot bezüglich der TGA Planung abgegeben und den Zuschlag erhalten. Aus Kostengründen sollte und wurde seinerzeit kein HOAI Angebot abgegeben. In unserem Angebot haben wir folgendes schriftlich festgehalten:
- Montage, Genehmigungs- Freigabeplanung H,L,S,E
- Wärmebedarfsberechnung
-Leistungsverzeichnisse H,L,S,E
- 55 Projekttermine
Nun ist folgende Sachlage wir haben vor einem halben Jahr die Montage, Genehmigungs- Freigabeplanung in Form von Grundrissplänen (Gewerk Elektro) Strangschemas (Heizung, Lüftung, Sanitär), Elektroverteilungen, 3D-Badplanung erbracht und vom Bauherrn genehmigt bekommen. Nach einem halben Jahr sollen nun alle Elektrogrundrisspläne, Schemas etc an die veränderte Bausubstanz angepasst werden und zu den Gewerken HLS sollen Grundrisspläne erstellt werden. Außerdem sollen Planungsarbeiten im Gewerk MSR Technik erledigt werden.
Bezahlen will das keiner - Was nun..., müssen wir das bringen obwohl wir extra im Vertrag die Planung nach HOAI durchgestrichen haben. Vielen Dank vorab.
P.S: Die Strangschemas Montage, Genehmigungs- Freigabeplanung wurden natürlich auf Grundlage der Architketengrundrisspläne erstellt (Schacht- und Raumbezeichnungen ergänzen sich bzw. sind gleich).
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16.04.2002 at 17:58 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Freigabe- / Montageplanung
Pech gehabt...
Die HOAI ist nicht, wie etwa die VOB, etwas, was man vereinbaren kann oder auch nicht. Die HOAI ist (preisrechtlich) zwingend anzuwenden, wenn Leistungen, für die die HOAI Leistungsbilder vorsieht, erbracht werden. Das "Streichen" der HOAI entbindet Sie nicht von Ihrer werkvertraglichen Leistungspflicht.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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10.10.2002 at 11:36 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Freigabe- / Montageplanung
Nun mal langsam mit den jungen Architekten...
Wenn im Vertrag die "HOAI-LEistungen" gestrichen wurden, kann das auch bedeuten, dass diese nicht erbracht werden sollen. Den Leistungsinhalt des Vertrages hat Pfeil doch oben genau beschrieben.
Wenn jetzt doch Planungen erbracht werden sollen, bedeutet das entweder eine Ergänzung zum Vertrag oder auch einen neuen Vertrag. Da die Leistungen in Leistungsbildern der HOAI enthalten sind, können (müssen!) sie auch danach berechnet werden.
Dass hier keine völlig neuen Pläne erstellt, sondern bestehende Unterlagen überarbeitet werden, muss allerdings berücksichtigt werden (Einarbeitungszuschlag, Anpassung der Vomhundertsätze, usw.)
Jedenfalls würde ich nicht meinen, dass der Planer hier "Pech gehabt" hat.
Das Streichen der HOAI hat natürlich mit den werkvertraglichen Pflichten nichts zu tun. Es deutet jedoch darauf hin, dass keine Planerleistungen - außer den ausdrücklich im Vertrag genannten - erbracht werden sollten...
So long...
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Miky
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11.10.2002 at 07:52 Uhr |
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