Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Baustelleneinrichtung
Beitrag von Nachricht
USe0518
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.04.2002
IP: Logged
icon Baustelleneinrichtung

Gehören Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung zu den Herstellungskosten i.S. § 52 Abs. 2 HOAI?

23.04.2002 at 13:44 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
Matthias Hilka
Level: Administrator

Beiträge: 33
Registriert seit: 18.02.2002
IP: Logged
icon Re: Baustelleneinrichtung

Nach § 52 Abs. 2 HOAI sind Anrechenbare Kosten die "Herstellungskosten des Objekts". Da nach der DIN 276 (1981) die Baustelleneinrichtung zur Kostengruppe 3 (Bauwerk) gehört, gehe ich davon aus, daß die diesbezüglich anfallenden Kosten auch anrechenbar sind.

24.04.2002 at 15:25 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Rechnungsprüfung
Level: Jr. Member

Beiträge: 1
Registriert seit: 04.02.2005
IP: Logged
icon Re: Baustelleneinrichtung

quote:
use0518 wrote:
Gehören Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung zu den Herstellungskosten i.S. § 52 Abs. 2 HOAI?
04.02.2005 at 08:20 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
wernermüller
Level: Jr. Member

Beiträge: 2
Registriert seit: 25.09.2009
IP: Logged
icon Re: Baustelleneinrichtung

quote:
use0518 wrote:
Gehören Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung zu den Herstellungskosten i.S. § 52 Abs. 2 HOAI?


____________________________
wm
25.09.2009 at 17:14 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator

Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Baustelleneinrichtung

Die Kosten der Baustelleneinrichtung gehören zu den Herstellkosten, sie kann ja auch im LV separat ausgewiesen oder in die Einheitspreise eingerechnet werden.

Die allgemeine Verkehrssicherung der Baustelle (Arbeits- und Unfallschutzmaßnahmen, Absperrungen, Beleuchtung usw.) gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Unternehmers und ebenfalls zu den anrechenbaren Kosten.

Verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit (Beschilderungen, Lichtsignalanlagen, Spurverschwenkungseinrichtungen usw.) gehören nach § 52 (7) HOAI 1996/2002 nicht zu den anrechenbaren Kosten, wenn der Auftragnehmer sie nicht plant oder überwacht; tut er dies jedoch, gehören sie im Umkehrschluss dazu.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.09.2009 at 18:28 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
wernermüller
Level: Jr. Member

Beiträge: 2
Registriert seit: 25.09.2009
IP: Logged
icon Re: Re: Baustelleneinrichtung

quote:
Matthias Hilka wrote:
Nach § 52 Abs. 2 HOAI sind Anrechenbare Kosten die "Herstellungskosten des Objekts". Da nach der DIN 276 (1981) die Baustelleneinrichtung zur Kostengruppe 3 (Bauwerk) gehört, gehe ich davon aus, daß die diesbezüglich anfallenden Kosten auch anrechenbar sind.


____________________________
wm
28.09.2009 at 09:49 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member

Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Baustelleneinrichtung

Was wollen uns wernermüller und Rechnungsprüfung wohl sagen??

28.09.2009 at 16:06 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Straßenplaner
Level: Jr. Member

Beiträge: 1
Registriert seit: 29.09.2010
IP: Logged
icon Re: Re: Baustelleneinrichtung

quote:
fdoell wrote:
Die Kosten der Baustelleneinrichtung gehören zu den Herstellkosten, sie kann ja auch im LV separat ausgewiesen oder in die Einheitspreise eingerechnet werden.

Die allgemeine Verkehrssicherung der Baustelle (Arbeits- und Unfallschutzmaßnahmen, Absperrungen, Beleuchtung usw.) gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Unternehmers und ebenfalls zu den anrechenbaren Kosten.

Verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit (Beschilderungen, Lichtsignalanlagen, Spurverschwenkungseinrichtungen usw.) gehören nach § 52 (7) HOAI 1996/2002 nicht zu den anrechenbaren Kosten, wenn der Auftragnehmer sie nicht plant oder überwacht; tut er dies jedoch, gehören sie im Umkehrschluss dazu.


Sehr geehrter Herr Doell,

Ihre Ausführungen bezogen sich seinerzeit auf die HOAI 2002. Das wurde auch immer so gehandhabt. Wie ist nun die HOAI 2009 in diesem Punkt zu verstehen? In § 41 (1) werden die "Kosten der Baukonstruktion" als anrechenbar definiert. Für die Verkehrsanlagen werden die Kosten üblicherweise nach AKS ermittelt, bei der üblicherweise 5% der Baukosten für die Baustelleneinrichtung sowie 5% für Kleinleistungen angesetzt werden. Muss ich mit der HOAI 2009 auf diese Kostenansätze bei der Honorarermittlung verzichten?

Mit freundlichen Grüßen
Straßenplaner

29.09.2010 at 09:30 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator

Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Baustelleneinrichtung

§ 45 Abs. 1 HOAI 2009 verweist auf § 41 HOAI. Dort sind im Abs. 3 die Maßnahmen aufgeführt, die nur dann anrechenbar sind, wenn der Auftragnehmer sie auch plant. Dies entspricht grundsätzlich der og. Regelung in der alten HOAI.

Ihre explizite Frage zielt darauf ab, welche Kosten als anrechenbar gelten. DIe AKS gibt als Kostenvorschrift die Ausweisung der Kosten der BE und von Kleinleistungen als Prozentsatz der übrigen Kosten explizit vor. Diese Prozentsätze werden angesichts der Höhe der Einheitspreise für die übrigen Kosten in der Praxis auch tatsächlich benötigt, sie sind also nicht vergleichbar mit der leider oft verwendeten Position "Unvorhergesehenes" (vgl. http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1306&page=0#4812). Sie sind deshalb voll anrechenbar.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.09.2010 at 09:27 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Baustelleneinrichtung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no