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derElk
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Beiträge: 15
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anrechenbare Kosten - technische Gewerke
Hallo zusammen
ich glaube, ich verstehe den Absatz des § 10 Grundlagen des Honorars-HOAI nicht wirklich:
"(4) Anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten für Installationen, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten (DIN 276, Kostengruppen 3.2 bis 3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4), die der Auftragnehmer fachlich nicht plant und deren Ausführung er fachlich auch nicht überwacht,1. vollständig bis zu 25 v. H. der sonstigen anrechenbaren Kosten,2. zur Hälfte mit dem 25 v. H. der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag."
Es handelt sich um die anzurechnenden Kosten der Technikgewerke beim Architektenhonorar. Kann mir jemand diesen Satz einfach mal in einen normalen Satz übersetzen ?
Wie berechne ich die 25% ?
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Beispiel-Überlegung:
Anrechenbare Kosten Bauwerk = 100.000,-€
anrechenbare Kosten Technik = 30.000,-€
Wenn ich mich auf: Gesamt 130.000,- € beziehe haben die Technikkosten einen 23% Anteil und wären zu 100% auf mein Honorar anzurechnen. Ist dieser Rechenvorgang richtig oder muss ich so herum rechnen?
Beziehe ich die Technikkosten ausschließlich auf die Bauwerkskosten haben sie einen Anteil von 30%.
Hier kommt dann meine nächste Frage zum tragen:
Da die geforderten 25% überschritten sind muss ich jetzt die 25%-Kosten ermitteln, damit ich sie zu 100% anrechnen darf und die Differenz mit 50%?
Habe ich das richtig verstanden ? oder liege ich komplett falsch ?
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Vorab schon einmal vielen Dank und herzliche Grüße
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12.07.2006 at 15:29 Uhr |
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Archi
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Beiträge: 20
Registriert seit: 28.07.2006
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Re: anrechenbare Kosten - technische Gewerke
BEISPIEL: Kostenanschlag nach DIN 276 (1981) anrechenbare Baukosten Kostenfest-stellung anrechenbare Baukosten
3.1 Baukonstruktionen netto 127.335,04 €
3.5 Besondere Bauausführungen netto 43.932,55 €
A.) Kostenanschlag Bauwerk netto A.) 171.267,59 € 171.267,59 € A.) 0,00 0,00
3.2 Installationen netto 54.305,80 €
abzgl. 3.2.6 Fermeldetechnik ( nicht anrechenbare Kosten ) netto -4.036,30 €
3.3 Zentrale Betriebstechnik netto 0,00 €
3.4 Betriebliche Einbauten netto 0,00 €
B.) Kostenanschlag Gruppe 3.2 - 3.5 netto B.) 50.269,50 € B.) 0,00
HOAI §10 (4) 1. ( 25% von Kostenanschl. "A." Bauwerk ) netto C.) 42.816,90 € C.) 0,00 €
HOAI §10 (4) 2. ( 50% x "B". - "C".) netto D.) 3.726,30 € D.) 0,00 €
anrechenbare Baukosten 217.810,79 € 0,00
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28.07.2006 at 17:55 Uhr |
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Archi
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Beiträge: 20
Registriert seit: 28.07.2006
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Re: anrechenbare Kosten - technische Gewerke
die gesendete Tabelle war eine EXEL, leider durch die Kopie nicht mehr erkannbar. Ich kann bei bekanntgabe der E-Mailadresse auch das Original senden, falls Bedarf besteht.
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28.07.2006 at 17:58 Uhr |
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