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Builder
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.08.2006
IP: Logged
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Kosten Statiker
Hallo,
wir haben selbst Pläne für unser Haus gezeichnet und haben jetzt ein Angebot des Statikers für die Eingabeplanung mit Entwässerungsplanung für 5525 Euro zuzügl. Mehrwertsteuer, sowie für die statische Berechnung mit Positions u. Bewährungsplanung incl. Stahllisten und Wärmeschutznachweis in Höhe von 6715 Euro zuzügl. Mehrwertsteuer. Die geschätzte Bausumme liegt bei 225 000 Euro.Da ich keine Vergleichsangebote habe bzw. mich auf diesem Sektor nicht auskenne, jetzt meine Frage. Sind diese Kosten des Statikers gerechtfertigt? Bedanke mich schon jetzt recht herzlich für euere Antworten
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15.08.2006 at 00:09 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Kosten Statiker
Hallo,
wenn Sie hier Zweifel haben, holen Sie doch einfach ein zweites Angebot ein. Je nachdem, was unter 'Eingabeplanung' und 'geschätzte Bausumme' zu verstehen ist, scheint mir das Angebot günstig.
In jedem Fall würde ich aber davon abraten, durch 'ich habe mein Haus selbst gezeichnet' Planungskosten zu sparen, indem Sie auf einen Architekten verzichten. Das rächt sich, wenn Sie nicht vom Fach sind und sowas schon mal erfolgreich gemacht haben.
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26.08.2006 at 03:09 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kosten Statiker
Hallo Builder,
was Sie beschreiben, sind 4 Leistungsbereiche nach HOAI: die "Eingabeplanung" ist wohl die Genehmigungsplanung (Lph. 4) nach Teil II HOAI - Gebäude, die "Entwässerungsplanung" Lph. 1-4 oder sogar noch mehr nach Teil IX HOAI - Technische Ausrüstung, die "Statik mit Positions- und Bewehrungsplänen" ist die Tragwerksplanung (Lph. 1 bzw 2 bis 5) nach Teil VIII HOAI und der "Wärmeschutznachweis" sind Leistungen für Thermische Bauphysik (Lph. 1-4) nach Teil X HOAI.
Ich empfehle, einmal die entsprechenden Paragraphen durchzulesen und das Honorar überschlägig zu ermitteln; wahrscheinlich kommen Sie dann insgesamt auf höhere Honorare. Das Angebot ist also wohl vermutlich eine unzulässige Unterschreitung der Mindesthonorare, auf deren Einhaltung Sie als Laie jedoch nach der Rechtsprechung vertrauen dürfen, wenn Sie von der HOAI keine näheren Kenntnisse haben.
Eigentlich sollte man Ihnen raten, bei diesem Angebot im Auftragsfall die zu erbringenden Leistungen nach HOAI-Paragraphen genau zu definieren, allerdings wird es dann etwas schwieriger, die Unkenntnis der HOAI für den Fall zu belegen, dass der Planer vor Gericht dann doch später die Mindestsätze nach den HOAI-Tabellen verlangt.
Bitten Sie ruhig noch ein oder zwei andere Büros, Ihnen Angebote unter Benennung der HOAI-Paragraphen und Leistungsphasen zu unterbreiten (Angaben zu Nebenkosten nicht vergessen), dann können Sie leichter entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten oder nicht.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.08.2006 at 11:18 Uhr |
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