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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorar für Wärme- und Schallschutz
Beitrag von Nachricht
horsti
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.09.2006
IP: Logged
icon Honorar für Wärme- und Schallschutz

Hallo zusammen,
Ich bitte um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:
Im Dez 2005 habe ich die Genehmigungsplanung für ein Doppelhaus erstellt.
im Bauantrag wurde die Prüfung der Schall- und Wärmeschutznachweise nicht beantragt.
Die Baugenehmigung wurde im Feb. 06 erteilt.
Die Leistung wurde abgerechnet und auch bezahlt (nur die Genehmigungsplanung Lph 4).
Der Bauherr fragte im Laufe der Bearbeitung an, ob ich auch einen Wärme- (nach der neuen EnEV) und Schallschutznachweis erstellen könne. Ich stimmte zu und erstellte ein Angebot für die Nachweise.
Daraufhin meinte der Bauherr diese Arbeiten gehöhrten ja wohl zur Gen.- planung und ich
müße sie im Rahmen unseres Vertrages über die Lph 4 aufstellen, da er sie beim Bauamt
vorzulegen hätte. (Was auf Nachfrage meinerseits beim Bauamt nicht stimmte).
Ich erstellte die Nachweise und schickte sie ihm zu.
Da ich die Arbeit gerne bezahlt haben möchte nun meine Frage: Müssen derartige Nachweise auch wenn eine Prüfung
und damit Vorlage nicht erforderlich ist trotzdem erstellt werden und ist die Vergütung mit dem Honorar für die Genehmigungsplanung abgegolten ?
Danke
horsti

07.09.2006 at 07:09 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar für Wärme- und Schallschutz

Hallo Horsti,

beide Leistungen sind separat nach HOAI abrechenbar, und zwar nach Teil X (Therm. Bauphysik = Wärmeschutz u.a.) und nach Teil XI (Schallschutz und Raumakustik). Unterschiedliche anrechenbare Kosten beachten!

Ob diese Leistungen für die Baugenehmigung erforderlich sind oder nicht - wenn der Bauherr sie bestellt, muss er sie zahlen. Die Ergebnisse sind ja auch anderweitig verwertbar, z.B. zur Heizungsdimensionierung oder für ein Exposè beim Verkauf einzelner Wohnungen.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.09.2006 at 11:36 Uhr
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horsti
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.09.2006
IP: Logged
icon Re: Honorar für Wärme- und Schallschutz

Hallo fdoell,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe mit diesem Bauherren aber noch einweiteres Problem:
In einem anschl. Telefonat (nach Zusendung der Nachweise) sagte er mir ich solle doch einmal prüfen ob die EnEV- Berechnungen nicht dahin-gehend "modifiziert" werden könnten damit die Bedingungen für ein
kfW 60 Haus gegeben seien (als Verkaufsargument). Nach Aufstellung von zwei neuen Berechnungen auf Grundlage der Genehmigungsplanung mit entspr. Verbesserungsvorschlägen und Übersendung derselben, schickte ich eine Rechnung. Diese Rechnung will er nun wieder nicht bezahlen, da
er angeblich nie eine derartige Berechnung verlangt habe.
Hat er Recht (weil mündlich am Telefon)? oder muß auch diese Rechnung beglichen werden?
Herzliche Grüße
Dipl. Ing. Horst Timpe

07.09.2006 at 17:33 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar für Wärme- und Schallschutz

Guten Tag, Herr Timpe,

dieses Forum soll keine allgemeine Rechtsberatung sein, was wir als Architekten und Ingenieure ja auch nicht können und dürfen. Deshalb nur ein paar allgemeine Tipps aus der Praxis zu solchen Themen:

Es geht wohl um die Beweisbarkeit einer mündlichen Auftragserteilung. Da gibt es viele Möglichkeiten, z.B: unmittelbare Zeugen, Personen, denen Sie unmittelbar nach dem Gespräch davon erzählt haben, Handnotizen mit Datum, eine schriftliche Auftragsbestätigung Ihrerseits, eine Erwähnung im Anschreiben (Lieferschein) "gem. tel. Beauftragung vom.. sende ich Ihnen", ein vorheriges Angebot mit Benennung der Zusatzkosten (Kalkulation derselben, auch auf einem Schmierblatt, Brief, Fax oder Email an den AG o.ä.), ein Auftragsschreiben, z.B. als Rückfax des Angebotes. usw. usw.

Wenn Sie denn von all dem nichts haben (was Ihnen aber spätestens beim nächsten Mal nicht mehr passieren sollte), fragen Sie doch mal den Bauherrn, ob er denn eine separate Ausarbeitung bekommen hat. Und wenn ja, ob die denn nach anderen Anfoderungen aufgestellt wurde (steht i.d.R. auf S. 1) oder nicht. Und wenn ja, ob Sie denn wohl jemand seien, der nach erfolgter Baugenehmigung zum Zeitvertreib Ausarbeitungen erstelle und sie einem Auftraggeber schicke ohne dafür Honorar zu bekommen. Usw. usw.

Ein paar grundlegende Vorsichtsmßnahmen sollte man also auch beim besten Kunden walten lassen, z.B. alle (!) Lieferungen von Plänen oder Ausarbeitungen etc. auf Rückfax bestätigen lassen. Und evtl. bei jeder Zusatzleistung vorher ankündigen, dass es eine solche ist und dass ggf. dafür Honorar (und wieviel) anfällt.

Versetzen Sie sich einfach in die Lage eines Richters, der gerne irgend einen Beweis für die Richtigkeit Ihrer Behauptungen hätte, damit er Ihnen Recht geben kann. Sie wissen doch: "Wer schreibt, der bleibt". Gilt auch für uns!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender ingenieur
www.doellonsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

08.09.2006 at 05:08 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorar für Wärme- und Schallschutz
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