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pollehb
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 23.01.2007
IP: Logged
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Architektenhaftung
Hallo,
Während der Bau- und Planungsphase unterliefen meinem Architekten einige handwerkliche Fehler, z.B.
1. Die Pultdachfenster lassen sich, da sie zu groß geplant wurden, nur ca. 30cm öffnen, bis sie dann in die Dachschräge stoßen. Als Folge mussten Trittstufen im Dach eingebaut werden, um ein Fensterputzen über das Dach zu ermöglichen.
2. Das Pultdach musste noch in der Bauphase teuer verändert werden, da die ursprüngliche Planung Abdichtungsprobleme gegenüber Schlagregen erwarten ließen.
3. Der Querschnitt des Kamins war für den vorgesehenen Kaminofen zu klein.
4. Heizungs- und Kaminschornstein wurden nicht direkt nebeneinander hochgezogen, da der Architekt seine Zeichnung nicht rechtzeitig geändert hatte. Folge ist eine erhebliche optische Beeinträchtigung des Daches.
Weiterhin war ich mit der Objektüberwachung sehr unzufrieden, erhebliche Fehler einiger Baufirmen wurden nicht vom Architekten sondern von uns erkannt. Der Architekt hat in einem persönlichen Gespräch zugegeben, dass während der Bauüberwachung wohl von seiner Seite einiges schief gelaufen ist.
Habt Ihr Verhaltensvorschläge? Wie weit haftet der Architekt?
Danke für eine rasche Antwort
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23.01.2007 at 20:49 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Architektenhaftung
Hallo pollehb,
soweit Ihre Schilderung objektiv zutrifft, würde ich Ihren Beitrag wie folgt bewerten (dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung!):
1. sieht nach Planungsfehler aus. Architekt haftet.
2. wenn der Architekt von sich aus die Abdichtungsprobleme 'erwartet' hat, sieht das auch nach Planungsfehler aus. Architekt haftet.
3. wenn der Architekt rechtzeitig wusste, welchen Kaminofen Sie vorgesehen hatten oder er selber den Kaminofen ausgesucht hat, sieht das auch nach Planungsfehler aus.
4. Schwierig: was wäre 'rechtzeitig' gewesen? Was ist die optische Beeinträchtigung wert? Haftung fraglich.
Offensichtlich sind Sie ja mit den Leistungen Ihres Architekten unzufrieden. Ich möchte aber folgendes zu Bedenken geben; einfach damit Sie auch die andere Seite sehen und nicht in einen teuren Prozess rennen, den Sie dann verlieren:
- wenn der Bauherr Fehler von Baufirmen erkennt, ist immer etwas im Argen: entweder die Bauüberwachung durch den Architekten findet nicht statt oder ein besserwisserischer, nervöser Bauherr pfuscht dem Architekten ins Handwerk (überspitzt gesagt). Es ist nämlich Sache des Architekten, wann und wie er Fehler von Baufirmen findet und abstellt - Hauptsache, es kann noch ein mangelfreies Werk hergestellt werden. Es macht zum Beispiel nichts aus, wenn ein krumm eingebautes Regenfallrohr erst bei der Endabnahme als Mangel erkannt und gerügt wird - Sie haben dadurch keine Nachteile. Andererseits sollte eine fehlerhaft ausgeführte Keller-Aussenwandabdichtung vor dem Wiederverfüllen des Arbeitsraumes geprüft und ggf. gerügt werden.
- Sie erwähnen häufig den Zeit- und Abstimmungsfaktor ("nicht rechtzeitig" ). Prüfen Sie einmal, ob der Architekt wirklich - ohne Gedankenleserei - in der Lage war, rechtzeitig alles zu wissen, was dafür erforderlich war. Es soll schon vorgekommen sein, daß der Bauherr sich für einen ganz besonderen Kamin mit unüblich großem Abzugsrohrdurchmesser entschieden hat, nachdem alle Werk- und Detailpläne fertig waren.
Das waren nun nur ein paar Schlaglichter. Mein Rat an Sie wäre, daß Sie sich - am besten gut vorbereitet mit einer Liste aller Punkte, die Sie störten - noch einmal mit dem Architekten zusammensetzen und - da es ja sicherlich um das Honorar geht - verhandeln.
Sollten die Positionen unverrückbar sein, sollten Sie vielleicht den Rat eines unabhängigen Dritten (2. Architekt, Sachverständiger) einholen - dafür wäre es hilfreich, wenn Sie zurvor alle Punkte gut nachweisbar dokumentiert haben. Das kostet zwar Geld, aber Sie wissen objektiv über Ihre Erfolgsaussichten Bescheid, wenn Sie danach ein Schlichtungsverfahren (erkundigen Sie sich hierzu bei der Architektenkammer) oder gar eine Klage anstreben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass Sie wenigstens mit Ihrem neuen Gebäude im Großen und Ganzen zufrieden sind,
R. Kürbitz
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08.02.2007 at 17:45 Uhr |
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pollehb
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 23.01.2007
IP: Logged
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Re: Architektenhaftung
Danke Herr Kürbitz für die detaillierte Antwort. Sie hat mir sehr geholfen, insbesondere da ich an einer einvernehmlichen Lösung mit dem Architekten interessiert bin. pollehb
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08.02.2007 at 19:06 Uhr |
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