|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Käptn
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.11.2006
IP: Logged
|
Freiflächengestaltungsplan
Hallo liebe Experten,
die suchfunktion hat leider nichts zum thema ausgespuckt, deshalb die Frage: das landratsamt fordert nach einreichung unseres bauantrages einen freiflächengestaltungsplan (FFGP). Wir haben den architekten für LP1-4 bezahlt. Gehört die Erstellung eines FFGP zu LP1-4 oder müssen wir das extra bezahlen?
Falls extra bezahlen, was kostet sowas??
Grundstück hat 580qm, es steht im moment nur noch ein baum drauf, der aber wohl auch noch weichen muss vor baubeginn. Im B-Plan steht folgendes:
"Für die begrünung der privaten pflanzstreifen werden gefordert, bäume: eschen ahorn linden ulmen ebereschen hainbuchen vogelkirschen eichen kiefern und fichten. Mindestumfang 14-16cm. Sträucher: schlehen, wilrdrosen schneeball hasel feldahorn heckenkirsche pfaffenkäppchen liguster faulbaum. Die mindestgrösse beträgt 80-100cm. Auf der gartenseite sind bis zu 30% der gesamtsträuchermenge blüten und ziergehölze zulässig. Auf den grundstücken ist je 200qm grundstücksfläche ein einheimischer baum zu pflanzen. Arten und größen wie oben."
Danke schonmal...
Gruß käptn
|
28.01.2007 at 19:39 Uhr |
|
|
Chrisly
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 24.02.2006
IP: Logged
|
Re: Freiflächengestaltungsplan
Hallo,
zur Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes empfehle ich dringend die Beauftragung eines dafür qualifizierten Garten- und Landschaftsarchitektens. Ein Hochbauarchitekt hat einfach nicht das Wissen hinsichtlich der Bereiche Grünordnungsplanung, Pflanzenverwendung und Wegebeläge. Die Erstellung eines FFGP gehört nach meinem Verständnis schon in den Aufgabenkatalog der Leistungsphase 1-4, da alle notwendigen Genehmigungen eingeholt werden müssen. Ein Hochbauarchitekt kann jedoch nicht einen solchen Plan erstellen, da, wie der Name schon sagt, dieser auf Gebäude spezialisiert ist. Dieser kann jedoch einen Landschaftsarchitekten mit der Erarbeitung eines FFGP beauftragen. Da in solch einem frühen Stadium die Baukosten der Freianlagen und damit die anrechenbaren Kosten meist noch nicht feststehen, empfehle ich eine Beauftragung über Stundenlohnnachweis bzw. eine Pauschale. Die Kosten dürften sich sehr in Grenzen halten bei einer Fläche von nur 580 qm.
Den Naturschutzbehörden reicht im Normalfall der zeichnerische Nachweis aus, daß die Festsetzungen des B-Planes beachtet wurden, z. B. hinsichtlich Pflanzenverwendung und Versiegelung bzw. Nicht-Versiegelung von Stellplätzen oder Einfahrten. Ein diffiziler Werkplan mit Höhenangaben, Schnitten, Details etc. entfällt damit.
Ich hoffe, ich konnte ein paar Fragen beantworten, ansonsten nochmals posten.
Gruß
Chrisly
|
29.01.2007 at 18:50 Uhr |
|
|
Käptn
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.11.2006
IP: Logged
|
Re: Freiflächengestaltungsplan
Hi Chrisly,
danke schonmal für deine tips! was noch offen bleibt, ist ob ich den FFGP nun defintiv von ihm verlangen kann oder nicht? Wir hatten für LP1-4 ein pauschalhonorar vereinbart...
Gruß Käptn
|
30.01.2007 at 06:52 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Freiflächengestaltungsplan
Guten Tag Käptn,
die Frage ist, für welches Objekt Sie Ihrem Architekten den Auftrag für Lph. 1-4 erteilt haben. Unbestritten sicher für das Gebäude, evtl. auch für die Entwässerung (nach Teil IX HOAI), aber auch tatsächlich für die Freianlagen nach Teil II HOAI? Oder die Elektroanlagen nach Teil IX? Oder die Statik nach Teil VIII? Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag, da sollte drinstehen, was der Architekt zu planen hat.
Bitte beachten Sie: nicht jede Leistung, die im Zuge der Baugenehmigung erforderlich wird, gehört deshalb auch automatisch zur Gebäudeplanung nach Teil II HOAI!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
30.01.2007 at 14:27 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|