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flexxx
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 15.03.2007
IP: Logged
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Vertrag nach HOAi
hallo.
hätte eine allgemeine Frage zu Verträgen deren Grundlage die HOAI ist.
könnte mir jmd einige tips geben wie ich einen solchen vertrag lese bzw. auf was man achten sollte?
wo sind "fallen" in einen solchen vertrag bzw. tücken ?
Danke!!!
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19.03.2007 at 16:36 Uhr |
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U.Welter
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 06.08.2006
IP: Logged
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Re: Vertrag nach HOAi
quote: flexxx wrote:
hallo.
hätte eine allgemeine Frage zu Verträgen deren Grundlage die HOAI ist.
könnte mir jmd einige tips geben wie ich einen solchen vertrag lese bzw. auf was man achten sollte?
wo sind "fallen" in einen solchen vertrag bzw. tücken ?
Danke!!!
Hallo flexx,
zunächst musst Du Dir darüber klar werden, dass es keinen Vertrag nach HOAI gibt. Du schließt einen Ingenieurvertrag der regelmäßig dem Werkvertragsrecht zugeordnet wird. Die HOAI stellt lediglich die preisrechtlichen Vorschriften für die Ingenieur-/Architektenleistungen dar. D.h., wenn Du in dem Vertrag Leistungen vereinbarst die in der HOAI aufgeführt sind, dann richtet sich das Honorar hierfür zwingend nach der HOAI.
Nun zu Deiner Frage. Es gibt eine große Zahl von sog. Vertragsmustern und Musterverträgen. Die allermeisten sind sehr schlecht oder zumindest für den Ingenieur/Architekt sehr schlecht. Zuletzt hatt der VUBIC Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants e. V. einen Beispielingenieurvertrag entwickelt und nun in fast 2 Jahren in Seminaren angeboten. Wahrscheinlich wird es noch ein Seminar in Hamburg geben. Der Beispielvertrag ist ohne Seminarteilnahme noch nicht erhältlich, soll aber bald beim VUBIC käuflich erworben werden können. In dem Vertrag sind sehr viele, äußerst wertvolle Hinweise und Textvorschläge. Schau mal bei www.vubic.de vobei oder ruf einfach mal da an.
Gruß
U. Welter
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01.05.2007 at 05:51 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Vertrag nach HOAi
Eigentlich braucht man keinen Vertrag.
Solange beide Parteien sich vernünftig verhalten, kann man erst einmal davon ausgehen, dass, wenn der Planer alle Leistungen abrechnen will, die in der HOAI für die dort aufgeführte Vergütung aufgelistet sind, er auch alle diese Leistungen erbringen muss. Das machen allerdings die wenigsten Planer, die ich kennengelernt habe. Man möchte gern das Geld bezahlt bekommen, das dort steht, aber möglichst wenig dafür erbringen, oder vielleicht nur dass, was Spaß macht.
Ich würde vor allem darauf achten, dass die Kosten in mindestens den drei großen Schritten und anständige Erläuterungsberichte und alle Berechnungen der beauftragten Planungsphasen übergeben werden.
Einige Punkte für Planer:
- Haftung auf die Höhe der Versicherungssumme beschränken.
- Teilzahlungen vereinbaren
- Pauschalhonorare auf bestimmte Leistungen begrenzen
- Dauer der Objektüberwachung limitieren
- Nacht- und Wochenendarbeit vergüten lassen, wenn aus Bauablaufgründen erforderlich (z.B. Mieter zwingt zur Ausführung erst nach Geschäftsschluss ab 20:00 Uhr)
- Verwendbarkeit für Werbezwecke erlauben lassen
- Stundensätze höher als Mindestsätze der HOAI vereinbaren
Punkte für AGs:
- Geheimhaltungspflichten vereinbaren, wenn nötig
- Gerichtsstand vereinbaren
- Anzahl der für den AG kostenfrei zu übergebenden Originale der Planung vereinbaren
- Dokumentation der Planung in Ordner gebündelt verlangen
- Schriftform für alles verlangen (wegen der Dokumentation)
- Fotodoku der Ausführung verlangen
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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03.05.2007 at 19:43 Uhr |
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Frau Kraus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.05.2007
IP: Logged
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Re: Vertrag nach HOAi
Hallo,
da habe ich auch noch eine Frage zu - die Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Ingenieurvertrag (AVI) - sind die immer gleich oder auch frei zu vereinbaren. Wo bekommt man ein Muster her?
Danke für Info.
MfG
Frau Kraus
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29.05.2007 at 07:51 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Vertrag nach HOAi
Hallo, Frau Kraus,
aus eigener Erfahrung möchte ich Ihnen gerne einen Ratschlag geben:
Schließen Sie nur einen Vertrag ab, den Sie auch verstanden haben! Lesen Sie in Ruhe den Vertrag und die evtl. dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs, wie z.B. die genannten AVI) durch; wenn Sie etwas nicht verstehen, lassen Sie es sich vom Auftraggeber erklären, was das konkret für Ihr Projekt für Sie bedeutet.
Wenn Sie die Erklärung des Auftraggebers nicht verstehen, wäre das zumindest ein kleines Warnzeichen. Wenn es - aus Ihrer Perspektive - um viel Geld geht, empfehle ich bei Unklarheiten eine anwaltliche Beratung; das Honorar dafür kann sehr gut angelegt sein.
Mfg,
R. Kürbitz
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31.05.2007 at 21:32 Uhr |
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