Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorazone 4- Eingruppierung
Beitrag von Nachricht
Benedikte
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.10.2007
IP: Logged
icon Honorazone 4- Eingruppierung

Wir planen einen Anbau an unser freistehendes EFH. In unserer Ecke gibt es keinen Bebauungsplan.

Unser EFH hat zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss.

Der Architekt sagt, dass in diesem Fall der Anbau zwingend in die Honorargruppe 4 falle. Die Höhe des obersten Fussboden liege bei 7 m- da gäbe es keinen weg dran vorbei.

Ich habe das nirgendwo so nachlesen können- bislang habe ich immer nur gelesen, dass man nach verschiedenen Merkmalen halt schauen müsse. Dazu kommt, dass der Anbau nur EG und OG umfassen soll- in DG-Höhe soll nicht angebaut werden.

Stimmt das so mit der Eingruppierung? Wo kann ich das nachlesen? Bevor ich den Architekten drauf anspreche, möchte ich das gerne wissen.

für Antworten bedanke ich mich im voraus, Benedikte

23.10.2007 at 16:12 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorazone 4- Eingruppierung

Hallo Benedikte,

in § 11 + 12 der HOAI (siehe Link "HOAI Volltext" auf der linken Seite des Bildschirmes) ist geregelt, wann welches Objekt welcher Honorarzone zugeordnet wird.
Bei "normalen" Einfamilienhäusern ist das üblicherweise die Honorarzone III. Dies ist unabhängig von Anbauten, Bebauungsplänen, Geschossanzahl oder -höhe, Fussbodenhöhen über Gelände oder sonstigen Punkten, die in deiner Anfrage aufgeführt sind.

Als Merkmale zählen einzig und allein:
- Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
- konstruktive Anforderungen
- Technische Ausrüstung und Ausbau
- Anzahl der Funktionsbereiche
- gestalterische Anforderungen

Dein zukünftiger Anbau müsste schon etwas besonders im Hinblick auf die o.g. Merkmale sein, um ihn in Honorarzone IV einordnen zu können.

quote:
Der Architekt sagt, dass in diesem Fall der Anbau zwingend in die Honorargruppe 4 falle. Die Höhe des obersten Fussboden liege bei 7 m- da gäbe es keinen weg dran vorbei.
kopfschüttel, kopfschüttel, kopfschüttel!!!!!
Frage deinen Architekten mal, wo das steht!

Viele Grüße
bento
23.10.2007 at 16:51 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Honorazone 4- Eingruppierung

Da verwechselt er wohl die Eingruppierung nach HOAI mit der Brandschutzklassifizierung scheint mir....

24.10.2007 at 12:21 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Honorazone 4- Eingruppierung

Noch eine Möglichkeit:

Zumindest in Hamburg handelt es sich bei Bauvorhaben mit Fußbodenoberkante >=7 m um ein Gebäude der Gebäudeklasse 4.

Vielleicht war das gemeint?

24.10.2007 at 14:03 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorazone 4- Eingruppierung

Interessante Alternativen!

Benedikte, bist du dir sicher, dass ihr über Honorar gesprochen habt?

Viele Grüße
bento

24.10.2007 at 17:04 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Benedikte
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.10.2007
IP: Logged
icon schaem!Irrtum bei mir!



Asche auf mein Haupt.

Ich habe es durcheinandergeworfen.

Er hat vom Brandschutz gesprochen und ich ans Geld gedacht.

Von daher- Fehler liegt ganz auf meiner Seite. Ich kann auch nichts zu meiner Enschuldigung vorbringen- ich habe halt immer noch keine Vorstellung, was der Spass kosten soll. Wir sind im Stadium der Vorentwuerfe. Architekt sagt halt, er muss erst wissen, was ich genau bauen will. Macht ja Sinn- aber wenn man weiss, was das kostet, kann man seine Wuensche besser der Realitaet anpassen. Nun ja- und als es so apodiktisch hiess, das muesse " leider" Gebauedeklasse 4 sein hoerte ich das nach was teurem an. Hat er mir aber erklaert- unser Haus geniesst mit Anbau im alten Teil keinen Bestandsschutz mehr, sondern muss komplett nach dieser anpruchsvolleren Branschutzklasse beurteilt werden- da ist es egal, dass der Anbau nur die beiden unteren Geschosse umfasst.

Jedenfalls ist das Missverstaendnis jetzt aufgeklaert. Herzlichen Dank fuer die Antworten.

Benedikte

27.10.2007 at 01:35 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorazone 4- Eingruppierung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no