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Benedikte
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.10.2007
IP: Logged
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Honorazone 4- Eingruppierung
Wir planen einen Anbau an unser freistehendes EFH. In unserer Ecke gibt es keinen Bebauungsplan.
Unser EFH hat zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Der Architekt sagt, dass in diesem Fall der Anbau zwingend in die Honorargruppe 4 falle. Die Höhe des obersten Fussboden liege bei 7 m- da gäbe es keinen weg dran vorbei.
Ich habe das nirgendwo so nachlesen können- bislang habe ich immer nur gelesen, dass man nach verschiedenen Merkmalen halt schauen müsse. Dazu kommt, dass der Anbau nur EG und OG umfassen soll- in DG-Höhe soll nicht angebaut werden.
Stimmt das so mit der Eingruppierung? Wo kann ich das nachlesen? Bevor ich den Architekten drauf anspreche, möchte ich das gerne wissen.
für Antworten bedanke ich mich im voraus, Benedikte
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23.10.2007 at 16:12 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorazone 4- Eingruppierung
Hallo Benedikte,
in § 11 + 12 der HOAI (siehe Link "HOAI Volltext" auf der linken Seite des Bildschirmes) ist geregelt, wann welches Objekt welcher Honorarzone zugeordnet wird.
Bei "normalen" Einfamilienhäusern ist das üblicherweise die Honorarzone III. Dies ist unabhängig von Anbauten, Bebauungsplänen, Geschossanzahl oder -höhe, Fussbodenhöhen über Gelände oder sonstigen Punkten, die in deiner Anfrage aufgeführt sind.
Als Merkmale zählen einzig und allein:
- Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
- konstruktive Anforderungen
- Technische Ausrüstung und Ausbau
- Anzahl der Funktionsbereiche
- gestalterische Anforderungen
Dein zukünftiger Anbau müsste schon etwas besonders im Hinblick auf die o.g. Merkmale sein, um ihn in Honorarzone IV einordnen zu können.
quote: Der Architekt sagt, dass in diesem Fall der Anbau zwingend in die Honorargruppe 4 falle. Die Höhe des obersten Fussboden liege bei 7 m- da gäbe es keinen weg dran vorbei.
kopfschüttel, kopfschüttel, kopfschüttel!!!!!
Frage deinen Architekten mal, wo das steht!
Viele Grüße
bento
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23.10.2007 at 16:51 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Honorazone 4- Eingruppierung
Da verwechselt er wohl die Eingruppierung nach HOAI mit der Brandschutzklassifizierung scheint mir....
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24.10.2007 at 12:21 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Honorazone 4- Eingruppierung
Noch eine Möglichkeit:
Zumindest in Hamburg handelt es sich bei Bauvorhaben mit Fußbodenoberkante >=7 m um ein Gebäude der Gebäudeklasse 4.
Vielleicht war das gemeint?
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24.10.2007 at 14:03 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorazone 4- Eingruppierung
Interessante Alternativen!
Benedikte, bist du dir sicher, dass ihr über Honorar gesprochen habt?
Viele Grüße
bento
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24.10.2007 at 17:04 Uhr |
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