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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Hilfe, extreme Honorarrechnung
Beitrag von Nachricht
STKALE
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 27.10.2007
IP: Logged
icon Hilfe, extreme Honorarrechnung

Liebe Forummitglieder,

wir sind verzweifelt und suchen dringend Hilfe! Im Mai 2004 beauftragten wir einen Architekten mit der Modernisierung unseres EFH mit der Vorgabe EUR99.000€brutto (Dach, kleine Baumeisterarbeiten, Wärmedämmung, Fenster, H+S, Elektro). Einzugstermin sollte der 30.10.04 sein. (LP1-9, Honorarzone III Mindestsatz, 20% Umbauzuschlag, 5% NK). Der Architekt akzeptierte den finanziellen und zeitlichen Rahmen. Das Architektenhonorar wurde mit ca. EUR14.000 geschätzt.

In der zweimonatigen Planungsphase machte der Architekt auch neue Vorschläge, die sich laut seiner Aussage im Kostenrahmen bewegen sollten. Unter der klaren Kostenvorgabe (Architektenvertrag) wurde die Entwurfsplanung am 30.06.04 fixiert. Da eine Genehmigungsplanung nicht notwendig war, endet somit hier LP3. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Kostenberechnung und auch keine Kostenschätzung. Anfang Juni bestätigte der Architekt schriftlich (Baukostenzusammenstellung) gegenüber unserer Bank nochmals EUR99.000brutto und ein Architektenhonorar von ca. EUR14.000. Daher sehen wir die Entwurfsplanung unter der Vorgabe EUR99.000brutto erstellt.

Sofort danach wurde die Auschreibung durchgeführt . Weitere Ausführungspläne wurden nahezu nicht nicht erstellt. Auch kamen nach der Entwurfsplanung keine weiteren Wünsche von uns hinzu. Wir bekamen dann am 23.07.04 eine erste Baukostenübersicht über ca. EUR170.000brutto. Es sollte in der selben Woche noch die zwei Hauptgewerke (Dach und Fenster) vergeben werden. Ein absoluter Schock für uns. Baubeginn sollte der 01.09.04 sein. Wir strichen also alles was noch in der kurzen Zeit zu streichen ging, ohne die gesamte Planung in Frage zu stellen. Da wir nicht mehrfach umbauen wollten, nahmen wir eine höhere Bausumme in Kauf. Am 30.08.04 kamen wir nach eigenen Berechnungen (überwiegend Vergabepreise, ansonsten noch die Schätzungen des Architekten) auf ca. EUR145.000brutto. (Somit Ende LP7).

In der Bauphase Sept/Okt. kam es dann erneut durch fehlerhafte/unvollständige Planung und Ausschreibungen zu Kostenmehrungen von über EUR30.000brutto. Auch diese sind nicht auf neue Bauherrenwünsche zurückzuführen. Wir brachen diverse Arbeiten ab, um diese erneute Kostenmehrung zu minimieren.

Am 30.10.04 zogen wir in eine mehr oder weniger Baustelle und der Architekt war seit dem nicht mehr im Haus. Die Fertigstellung der Fassadenarbeiten und Kellerlichtschächte koordiniierte er von seinem Büro aus.

Das Objekt wurde nicht wie geplant fertiggestellt. Die geplanten, aber nicht fertiggestellten Arbeiten schätzen wir auf ca. EUR32.000brutto.

Am 12.05.05 erhielten wir eine Honorarrechnung über ca. EUR64.000brutto die wir als völlig überzogen zurückwiesen. Hauptkostentreiber waren die Anrechnung vorhandener Bausubstanz (im Vertrag gestrichen) mit über EUR250.000brutto. Die Rechnung wurde von uns sofort zurückgewiesen. Diese wurde mittlerweile auf ca. EUR 44.000brutto reduziert, ausnahmslos durch die Reduzierung der Anrechnung vorhandener Bausubstanz auf ca. EUR40.000brutto.
Frage1.) Ist die Abrechnung vorhandener Bausubstanz zulässig, obwohl im Vertrag gestrichen? Wenn ja, gilt dann z.B. das Austauschen der Fenster und eine Fassadendämmung bereits als Mitverwertung?

Weiterhin wurden die Leistungsphasen nach wie vor wie folgt abgerechnet.

LP1-3(3%, 5.5%, 9%) mit der Kostenübersicht vom 23.07.04 über ca. EUR170.000brutto. Diese wird als Kostenberechnung 23.07.04 vorgelegt.
Frage 2.) Ist die Abrechnung der LP1-3 mit der Baukostenübersicht vom 23.07.04 zulässig? Wir gingen in der Planung von der Summe im Architektenvertrag aus.

LP5-7(25%, 10%, 2%) mit einem Kostenanschlag, datiert mit 30.08.04, den wir erst mit der Rechnung 2005 erhielten und zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht entstanden sein konnte, da bereits Handwerkerrechnungen verarbeitet wurden, die z.T. erst Monate später erstellt wurden. Dieser (gefälschte?) Kostenanschlag beträgt ca. EUR210.000brutto. Unsere eigene Berechnung zum 30.08.04 (Ende LP7) kam auf ca. EUR145.000brutto.
Frage 3.) Darf eine Kostenberechnung nachräglich erstellt und rückdatiert werden und wiederum Rechnungssummen die viel später entstanden beinhalten? Wir würden max. unsere Berechnung zum 30.08.04 über ca. EUR 145.000brutto anrechnen.

LP8 wird mit 31% abgerechnet, bezogen auf eine Kostenfeststellung vom 30.04.05 über ca EUR166.000brutto, was den Rechnungen der nicht fertiggestellten Baumaßnahme entspricht. In dieser Summe sind die ca. EUR32.000brutto Steigerungen verursacht durch div. Nachtragsangebote und Regiestunden (Auschreibungs- und Planungsfehler) beinhaltet.
Frage 4.) Können wir die durch Fehlplanung entstanden Mehrkosten von ca. EUR30.000brutto von der Kostenfeststellung abziehen oder alternativ zumindest zum Teil als Schadenersatz direkt vom Honorar abziehen (bzw. Haftplicht)?

Weiterhin werden auf Stundenbasis mehrere Entwurfsplanungen mit über EUR8.000brutto abgerechnet die Vorschläge des Architekten und von uns nicht beautragt waren. Der Architekt meinte, dies gehöre zur Entwurfsphase. Von Honorarkosten keine Rede. Der zeichnerische Aufwand scheint auch sehr gering zu sein (2 modifizierte Grundrisse, 1 modifizierte Hausansicht in Farbe)
Frage 5.) Was ist hier zulässig?

Zusätzlich zu den bereits über §16 HOAI voll abgerechneten Leistungen für Sanitär, Heizung und Elektro wird ein zusätzliches Honorar für Technische Ausrüstung nach $68ff HOAI mit über EUR 3.000brutto abgerechnet. Das Volumen HSE liegt deutlich unter 20% der Bausumme.
Frage 6.) Ist dies zulässig?

Frage 7.) Kann die Nichtfertigstellung des Bauvorhabens Schadenersatzpflichtig gemacht werden (Restarbeiten ca. EUR32.000brutto)?


Wir sind auch für die fundierte Beantwortung einzelner Fargen sehr dankbar, z.B. ähnliche Fälle, Urteile, Gestzestexte.

Wir möchten uns schon im vorraus bei allen bedanken, die uns tatkräftig unterstützen möchten.

28.10.2007 at 00:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Hilfe, extreme Honorarrechnung

Puhhh!

Lieber Fragesteller,

ich habe ja in diesem Forum schon recht umfangreiche Ausarbeitungen zu einzelnen Themen erstellt. In Ihrem Fall scheint aber das Maß dessen, was man so als Hobby in seiner Freizeit nebenbei betreiben kann, doch deutlich überschritten zu sein.

Ich empfehle Ihnen deshalb, einen Baurechtsexperten und einen HOAI-Sachverständigen gegen Honorierung zu beauftragen, Ihre kompexen Sachverhalte zu durchleuchten und Ihnen die Hilfestellung zu geben, die Sie benötigen.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.10.2007 at 21:31 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Hilfe, extreme Honorarrechnung

Lieber Fragesteller,

ich schließe mich Hr. Doell an: Sie stellen recht umfangreiche Fragen, die Ihnen in der gewünschten Präzision sicher am besten ein wirklich versierter Anwalt beantworten kann.

MfG,
R. Kürbitz

02.11.2007 at 18:15 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Hilfe, extreme Honorarrechnung
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