fdoell
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Re: Fragen auf dem Weg in die Selbständigkeit - freier Sachverständiger für Immobilienbewertung
Guten Tag susi8108,
versuchen wir es mal:
zu 1. Stundenlöhne für selbständige Tätigkeiten gibts zum einen in § 6 HOAI. Wenn man aber als freier Mitarbetier tätig ist, entfällt oft die eigene Versicherung (vor allem bei Vollzeittätigkeit für einen anderen SV), ein Arbeitsplatz zuhause und vor allem die Akquisition bei Endkunden u.a.m. so dass hierfür deutlich weniger gezahlt wird. Erfahrungen im Großraum München zeigen Stundensätze von ca. 30-50 €/h netto. In den neuen Bundesländern ist es oft noch weniger. Also: nehmen, was man kriegen kann!
Zur Umsatzsteuer: es hängt vom Gesamtjahresumsatz ab, ob man die Wahl hat, als sog. Kleinunternehmer keine Ust. abführen zu müssen (dafür aber im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug für selbst bezahlte Aufwendungen vornehmen kann) oder ob man der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Dort muss man mit der Anmeldung der steuerpflichtigen Tätigkeit auch einen Fragebogen ausfüllen, in dem man Angaben zum Unternehmen macht. Spätestens mit dem schriftlichen Bescheid kriegt man dann gesagt, in welche Gruppe man fällt. Rufen Sie doch einfach mal dort an oder fragen Sie einen Steuerberater.
zu 2. eine Haftpflichtversicherung mit entsprechender Nachhaftung, die genau die Tätigkeiten absichert, die Sie ausführen werden. Einen guten Versicherungsmakler kann ich Ihnen nennen, der Sie dazu versicherungsneutral berät, aber nicht öffentlich (schreiben Sie mir eine Mail). Der wird Sie auch auf evtl. Risiken und weitere Notwendigkeiten hinweisen. Ggf. fragen Sie noch einen zweiten...
zu 3. Die Tätigkeiten nach der HOAI sind freiberufliche Leistungen, keine gewerblichen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, rufen Sie bei der Anmeldestelle für Gewerbe in Ihrer Gemeinde an (oder gehen Sie dort vorbei) und lassen sich versichern, dass hierzu keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
zu 4. Sie dürfen mit Ihrem Namen und Ihren Leistungen Werbung machen, alledings keine vergleichende oder prahlerische (Gutachten für nur xxx €). Schauen Sie mal in Ihre lokale Zeitung, was dort für Annoncen von Anwälten, Steuerberatern oder Planungsbüros stehen. Sofern Sie keine Mitglied in einer Kammer sind, die evlt. berufsständische Vorgaben macht und die Werbung noch weiter einschränkt, spricht sicher auch nichts gegen einen Aufdruck auf dem Auto.
Aber: wenn Sie als freier Mitarbeiter arbeiten wollen, müssen Sie von der Psychologie Ihrer Auftraggeber (=Auftragnehmer des Endkunden) ausgehen: will der, dass sein freier Mitarbeiter dort zuhause auftaucht mit einem Auto, auf dem er für sein eigenes Geschäft wirbt? Welchen Eindruck würde dies beim Endkunden bzgl. des Hauptauftragnehmers hinterlassen? Hat der keine eigenen Leute? Kann der das nicht? usw. Gleiches gilt für Visitenkarten u.a.m. Was für Vorstellungen hätten Sie denn von jemand, der als Ihr Mitarbeiter auftritt (ob nun "frei", d.h. per Honorar bezahlt, oder angestellt mit Gehalt)?
Tip: geben Sie jedem (!) Ihrer direkten Auftraggeber das Gefühl, Sie seien nur für ihn da. Auch wenn er weiss, dass Sie noch für andere SV arbeiten. Er muss sich 100%ig auf Sie verlassen können, auch in schwierigen Zeiten, wie bei einem Angestellten!
Weitere Tips zum SV-Wesen erteilen die IHKs, die oft auch für die öffentlich-rechtliche Bestellung zuständig sind. Zum Teil werden dort auch Kurse angeboten.
Noch ein Tip: nutzen Sie das Internet in dieser Phase, um sich umfassend zu informieren, z.B. auf Seiten von Architektenkammern oder Ingenieurkammern, IHK, Foren aller Art usw. Schaffen Sie sich eine Bibliothek oder eine Linksammlung an, thematisch sortiert.
Und: kontaktieren Sie evtl. nicht nur andere Sachverständige für Aufträge, sondern auch Architekten aller Art (vor allem solche, die mit dem Bauen im Bestand und Umbauten zu tun haben) und bieten Sie dort Ihre Leistungen an - aber max. 1 A4-Seite, sonst wird das ganze gleich weggeworfen.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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