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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Fragen auf dem Weg in die Selbständigkeit - freier Sachverständiger für Immobilienbewertung
Beitrag von Nachricht
susi8108
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.11.2007
IP: Logged
icon Fragen auf dem Weg in die Selbständigkeit - freier Sachverständiger für Immobilienbewertung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meinem Studium der Immobilienwirtschaft sowie dem Ergänzungsstudium Immobilienbewertung und nach einigen Monaten in einer Anstellung als Objektmanagerin/-akquisiteurin möchte ich mich nun ab Mitte Dezember 2007 (bzw. dann ab 01.01.2008 ) als freie Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke selbständig machen. Vorrangig in der Region um Gera (Thüringen), aber auch in der gesamten Region Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt.
Dabei möchte ich in erster Linie als freie Mitarbeiterin bei verschiedenen Sachverständigen mitarbeiten und nach und nach versuchen, eigene Aufträge von Gerichten zu erhalten.

Dazu habe ich nun einige Fragen:

1. In welcher Höhe kann ich den Stundenlohn als freier Mitarbeiter für die Region Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt ansetzen? (gibt es hierfür evtl. Infoseiten im Internet?)
Muss dabei Mehrwertsteuer mit ausgewiesen werden?

2. Welche Versicherungen empfiehlt es sich abzuschließen?

3. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist doch ausreichend oder benötige ich zusätzlich einen Gewerbeschein?

4. Darf ich als freier Sachverständiger Werbung für mein Unternehmen machen (auf Auto, in Zeitung,...)?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Und falls jemand die Unterstützung einer freien Mitarbeiterin für die Verkehrswertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke benötigt, einfach jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt bei mir melden...

Viele Grüße

wertermittlungsbuero@yahoo.de

____________________________
wertermittlungsbuero@yahoo.de

19.11.2007 at 10:08 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fragen auf dem Weg in die Selbständigkeit - freier Sachverständiger für Immobilienbewertung

Guten Tag susi8108,

versuchen wir es mal:

zu 1. Stundenlöhne für selbständige Tätigkeiten gibts zum einen in § 6 HOAI. Wenn man aber als freier Mitarbetier tätig ist, entfällt oft die eigene Versicherung (vor allem bei Vollzeittätigkeit für einen anderen SV), ein Arbeitsplatz zuhause und vor allem die Akquisition bei Endkunden u.a.m. so dass hierfür deutlich weniger gezahlt wird. Erfahrungen im Großraum München zeigen Stundensätze von ca. 30-50 €/h netto. In den neuen Bundesländern ist es oft noch weniger. Also: nehmen, was man kriegen kann!

Zur Umsatzsteuer: es hängt vom Gesamtjahresumsatz ab, ob man die Wahl hat, als sog. Kleinunternehmer keine Ust. abführen zu müssen (dafür aber im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug für selbst bezahlte Aufwendungen vornehmen kann) oder ob man der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Dort muss man mit der Anmeldung der steuerpflichtigen Tätigkeit auch einen Fragebogen ausfüllen, in dem man Angaben zum Unternehmen macht. Spätestens mit dem schriftlichen Bescheid kriegt man dann gesagt, in welche Gruppe man fällt. Rufen Sie doch einfach mal dort an oder fragen Sie einen Steuerberater.

zu 2. eine Haftpflichtversicherung mit entsprechender Nachhaftung, die genau die Tätigkeiten absichert, die Sie ausführen werden. Einen guten Versicherungsmakler kann ich Ihnen nennen, der Sie dazu versicherungsneutral berät, aber nicht öffentlich (schreiben Sie mir eine Mail). Der wird Sie auch auf evtl. Risiken und weitere Notwendigkeiten hinweisen. Ggf. fragen Sie noch einen zweiten...

zu 3. Die Tätigkeiten nach der HOAI sind freiberufliche Leistungen, keine gewerblichen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, rufen Sie bei der Anmeldestelle für Gewerbe in Ihrer Gemeinde an (oder gehen Sie dort vorbei) und lassen sich versichern, dass hierzu keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

zu 4. Sie dürfen mit Ihrem Namen und Ihren Leistungen Werbung machen, alledings keine vergleichende oder prahlerische (Gutachten für nur xxx €). Schauen Sie mal in Ihre lokale Zeitung, was dort für Annoncen von Anwälten, Steuerberatern oder Planungsbüros stehen. Sofern Sie keine Mitglied in einer Kammer sind, die evlt. berufsständische Vorgaben macht und die Werbung noch weiter einschränkt, spricht sicher auch nichts gegen einen Aufdruck auf dem Auto.

Aber: wenn Sie als freier Mitarbeiter arbeiten wollen, müssen Sie von der Psychologie Ihrer Auftraggeber (=Auftragnehmer des Endkunden) ausgehen: will der, dass sein freier Mitarbeiter dort zuhause auftaucht mit einem Auto, auf dem er für sein eigenes Geschäft wirbt? Welchen Eindruck würde dies beim Endkunden bzgl. des Hauptauftragnehmers hinterlassen? Hat der keine eigenen Leute? Kann der das nicht? usw. Gleiches gilt für Visitenkarten u.a.m. Was für Vorstellungen hätten Sie denn von jemand, der als Ihr Mitarbeiter auftritt (ob nun "frei", d.h. per Honorar bezahlt, oder angestellt mit Gehalt)?

Tip: geben Sie jedem (!) Ihrer direkten Auftraggeber das Gefühl, Sie seien nur für ihn da. Auch wenn er weiss, dass Sie noch für andere SV arbeiten. Er muss sich 100%ig auf Sie verlassen können, auch in schwierigen Zeiten, wie bei einem Angestellten!

Weitere Tips zum SV-Wesen erteilen die IHKs, die oft auch für die öffentlich-rechtliche Bestellung zuständig sind. Zum Teil werden dort auch Kurse angeboten.

Noch ein Tip: nutzen Sie das Internet in dieser Phase, um sich umfassend zu informieren, z.B. auf Seiten von Architektenkammern oder Ingenieurkammern, IHK, Foren aller Art usw. Schaffen Sie sich eine Bibliothek oder eine Linksammlung an, thematisch sortiert.

Und: kontaktieren Sie evtl. nicht nur andere Sachverständige für Aufträge, sondern auch Architekten aller Art (vor allem solche, die mit dem Bauen im Bestand und Umbauten zu tun haben) und bieten Sie dort Ihre Leistungen an - aber max. 1 A4-Seite, sonst wird das ganze gleich weggeworfen.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.11.2007 at 13:55 Uhr
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susi8108
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.11.2007
IP: Logged
icon Re: Fragen auf dem Weg in die Selbständigkeit - freier Sachverständiger für Immobilienbewertung

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen.

Viele Grüße

Susann A.

____________________________
wertermittlungsbuero@yahoo.de

27.11.2007 at 10:08 Uhr
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