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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung
Beitrag von Nachricht
Rony
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.12.2007
IP: Logged
icon Honorarberechnung

Wir haben ein Einfamilienhaus mit einem Architekten gebaut.

Wie es anscheinend öfters passiert, sind die Baukosten höher geworden als geplant.
Nun haben wir die Schlußrechnung unseres Architekten erhalten und kommen vorne und hinten nicht klar, das Architektenhonorar für uns nachvollziehbar nach zu rechnen, um die Rechnung zu kontrollieren.

Der Architekt hat eine Vollauftrag bekommen, Leistungsphase 1 bis 9, vereinbart ist Zone III (drei), Mittelsatz.
Weiterhin sind 8% Nebenkosten vereinbart.
Anfangs sind wir von anrechenbaren Baukosten von 260.000 € ausgegangen.
Die ersten Abschlagsrechnungen werden wie folgt abgerechnet:

(Abschlagsrechnung, basierend auf Kostenschätzung)
1. Grundlagenplanung .....03% mit 03%
2. Vorplanung..................07% mit 07%
3. Entwurfsplanung...........11% mit 11%
4. Genehmigungsplanung..06% mit 06%
..................................-------------------
.....................................27% mit 27%

Für Leistungen nach HOAI / HZ III oben / LS 100%, Baukosten netto 260.000 EUR
50.000 EUR * 27% = 13.500 EUR

5. Ausführungsplanung......25% mit 25%
6. Vorbereitung Vergabe...10% mit 10%
7. Mitwirkung Vergabe......04% mit 04%
8. Objektüberwachung......31% mit 18%
9. Objektbetreuung...........03% mit 00%
....................................-------------------
........................................73% mit 57%

Für Leistungen nach HOAI§15.5-9 Baukosten netto 260.000 EUR HOAI / HZ III oben / LS 100% = netto EUR 50.000
50.000 * 57% = netto 28.500 EUR

Honorar a) ............13.500 EUR
Honorar b) ............28.500 EUR
8% Nebenkosten......3.360 EUR
..........................----------------------
Nettohonorar...........45.360 EUR (Zwischenrechnung)


Mittlerweile sind die Baukosten erheblich höher geworden, wir haben versucht, durch teilweise erhebliche Eigenleistungen die Kostenexplosion noch zu bremsen. So haben wir den kompletten Innenausbau wie Trockenausbau, Fliesenarbeiten und Malerarbeiten selbst durchgeführt.

Das aufgrund der erhöhten Baukosten die Architektenkosten auch steigen ist uns schon klar, jedoch haben wir Zweifel an der Höhe der gestiegenen Honorare.

Die Schlußrechnung sieht wie folgt aus:
(Schlussrechnung, basierend auf Kostenfeststellung)
1. Grundlagenplanung .....03% mit 03%
2. Vorplanung..................07% mit 07%
3. Entwurfsplanung...........11% mit 11%
4. Genehmigungsplanung..06% mit 06%
..................................-------------------
.....................................27% mit 27%

Für Leistungen nach HOAI / HZ III oben / LS 100%, Baukosten netto 320.000 EUR
61.500 EUR * 27% = 16.605 EUR

5. Ausführungsplanung......25% mit 25%
6. Vorbereitung Vergabe...10% mit 10%
7. Mitwirkung Vergabe......04% mit 04%
8. Objektüberwachung......31% mit 31%
9. Objektbetreuung...........03% mit 03%
....................................-------------------
........................................73% mit 73%

Für Leistungen nach HOAI§15.5-9 Baukosten netto 320.000 EUR HOAI / HZ III oben / LS 100% = netto EUR 61.500
61.500 * 73% = netto 44.895 EUR

Honorar a) ............16.605 EUR
Honorar b) ............44.895 EUR
8% Nebenkosten......4.920 EUR
........................----------------------
Nettohonorar...........66.420 EUR
19% MwSt..............12.619 EUR
........................----------------------
Bruttohonorar..........79.040 EUR


Wenn ich mir den Honorarrechner hier auf der Webseite anschaue, kommen da ganz andere Zahlen als Honorar heraus.
Ich kopiere die Berechnung vom HOAI Rechner hier mal:

Tabelle § 16 HOAI: Grundleistungen bei Gebäuden
Anrechenbare Kosten: 320.000,00€
Honorarzone: III
Honorarsatz: Mittelsatz
Erbrachte Leistungen: 100% = 35.940,10€
Zwischensumme: 35.940,10€
Nebenkosten: 8 % 2.875,21€
Netto Honorar: 38.815,31€
19% MwSt 7.374,91€
Brutto Honorar: 46.190,22€

Irgendwie ist da eine größere Differenz zu dem, was uns berechnet wird und was der HOAI Rechner hier ausrechnet.
Wo ist der Fehler? Habe ich irgendwas falsch in den Rechner eingegeben?

Mich irritiert auch, das vertraglich der Mittelsatz vereinbart ist, auf der Rechnung aber von "HZ III oben" die Rede ist.
Weiterhin würde ich gerne wissen, ob es in Ordnung ist, nachträglich die Leistungsphasen 1-4 nicht mehr auf der Kostenschätzung sondern auf die wesentlich höhere Kostenfeststellung zu beziehen.

Selbst wenn ich den HOAI Rechner den Höchstsatz (der ja nicht vereinbart ist) berechnen lasse, kommen da ein wenig andere Zahlen raus:

Tabelle § 16 HOAI: Grundleistungen bei Gebäuden
Anrechenbare Kosten: 320.000,00€
Honorarzone: III
Honorarsatz: Höchstsatz
Erbrachte Leistungen: 100% = 39.665,80€
Zwischensumme: 39.665,80€
Nebenkosten: 8 % 3.173,26€
Netto Honorar: 42.839,06€
19% MwSt 8.139,42€
Brutto Honorar: 50.978,48€

Ich bin ziemlich verwirrt, ist der HOAI Rechner richtig? Oder sollte ich den Eindruck gewinnen, hier läuft etwas nicht mit rechten Dingen ab?

Bitte versteht mich nicht falsch, ich bin gerne bereit, für eine Arbeit ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Ich bin nur nicht bereit, mich über's Ohr hauen zu lassen.
Und die doch sehr unterschiedlichen Zahlen hier machen mich erst einmal sehr mißtrauisch. Wo steckt der Wurm?

Grüße
Rony

16.12.2007 at 15:39 Uhr
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joe.mac
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.12.2007
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icon Re: Honorarberechnung

Hallo Rony,

die hier dargestellten Baukosten und Honorare des Architekten stimmen nicht. Aber die Architektenleistung ist nicht der einzige Bestandteil der Planungskosten. Es kommen noch die Kosten für die Tragwerksplanung und die Wärmeschutzplanung hinzu. Weiterhin sind Nachweise für Schall- und Brandschutz zu erbringen. Was Ihr Architekt erbracht hat kann ich nicht nachvollziehen. Eine prüffähige Rechnung liegt zwar vor, aber die Honorarsätze sind nicht richtig. Beachten Sie aber auch § 9 (2) HOAI! Die Mehrwertsteuer der Baukosten hat in den anrechenbaren Kosten nichts zu suchen. Bei nunmehr 19 % ein beträchtlicher Anteil!

Zitat aus HOAI:
§ 9 Umsatzsteuer
(1) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf sein nach dieser Verordnung berechnetes Honorar und auf die nach § 7 berechneten Nebenkosten entfällt, sofern sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt; dies gilt auch für die Abschlagszahlungen gem. §8 Abs.2. Die weiterberechneten Nebenkosten sind Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts für eine einheitliche Leistung des Auftragnehmers.
(2) Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.


Mit freundlichen Grüßen

joe.mac

16.12.2007 at 18:01 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung

Sieht so aus, als hätte sich der Architekt in der Honorartafel geirrt oder verguckt oder vertippt oder was immer. Bitten Sie ihn doch mal, das Grundhonorar zu überprüfen.

Auch sollten Sie ihn fragen, wieso er abweichend vom Vertrag Hz III Höchstsatz statt Mittelsatz ansetzt und wieso nun doch die vollen Prozentsätze in Lph. 8 und 9. Sicher gab es bei Vertragsabschluss einen Grund, warum er nicht das volle Honorar bekommen sollte. Ist der vielleicht weggefallen?

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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16.12.2007 at 18:21 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung

Hallo Rony,

zusätzlich zu den vorgenannten Äußerungen fallen mir noch zwei Dinge auf:

1. Für sämtliche Leistungsphasen war in der Schlussrechnung die Kostenfeststellung Basis für die Ermittlung der Anrechenbaren Kosten . Dies ist nicht richtig!
Für LP 1-4 gilt die Kostenberechnung.
Für LP 5-7 gilt der Kostenanschlag.
Für LP 8+9 gilt die Kostenfeststellung.
Siehe hierzu auch § 10 Abs.2 HOAI
[url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#10[/url]

2. In der "Schlussrechnung" wird Leistungsphase 9 abgerechnet.
Ist der Gewährleistungszeitraum der Baufirmen wirklich schon abgelaufen, sprich ca. 4-5 Jahre seit Fertigstellung vergangen? Deine Beschreibung macht den Eindruck, als wenn das Objekt gerade erst fertiggestellt ist. Dann dürften jedoch die 3 % Honorar für Objektbetreuung noch nicht in Rechnung gestellt werden.

Grundsätzlich benötigt man für eine Honorarberechnung folgende Angaben:
- Anrechenbare Kosten auf Basis der Kostenberechnung (Nettokosten)
-Anrechenbare Kosten auf Basis des Kostenanschlags (Nettokosten)
-Anrechenbare Kosten auf Basis der Kostenfeststellung (Nettokosten)
- Honorarzone und Honorarsatz (bei dir: HZ III, Mitte)
- Leistungsbild, d.h. welche Leistungsphasen bzw. Grundleistungen wurden übertragen. (bei dir offensichtlich: LP 1-9, 100%)
- Nebenkostenhöhe (bei dir: 8%)
- Eventuell zum Ansatz kommende Honorarerhöhungen wie z.B. Umbauzuschlag oder Mitzuverabeitende Bausubstanz (bei dir wohl eher nicht, da Neubau)
- Sonstige Leistungen, die schriftlich beauftragt wurden, wie z.B. SiGeKo, Schallschutz, Brandschutz, Wärmeschutz, etc.

Danach geht die Honorarberechnung mit dem Honorarrechner auf dieser Seite kinderleicht.

Ich würde sagen, bis auf das Fragezeichen bei den Anrechenbaren Kosten un dem Ansatz der LP 9, war dein ersten Rechenlauf mit HZ III, Mitte, gar nicht schlecht.

Viele Grüße
Bento

16.12.2007 at 20:48 Uhr
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Rony
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.12.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung

Vielen Dank erst einmal für Eure Antworten und Tipps.

Das Objekt ist ein Neubau, der in diesem Jahr fertiggestellt wurde.
Wir sind somit noch am Anfang der Garantie- und Gewährleistungsphase.

Der Architekt hat uns Anfangs eine Kostenschätzung erstellt, danach hat er bis Anfang des Jahres abgerechnet.
Danach hat er eine Auflistung der Handwerkerrechnungen seiner Rechnung beigefügt, diese enthält alle bis dahin angefallenen Rechnungen, die von den Handwerkern an den Architekten geschickt worden sind und vom Architekten zur Zahlung freigegeben worden sind.
Diese Aufstellung bezeichnet er als vorläufige Kostenfeststellung und ist Grundlage für seine Schlußrechnung.

Wie sollte eine Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung nach DIN aussehen, die hier im Forum immer wieder erwähnt wird?

In diesem Sinne denke ich, haben wir eigentlich keine Kostenberechnung, keinen Kostenanschlag und auch keine Kostenfetstellung erhalten.

Als besondere Leistungen sind im Vertrag die Statik, die Entwässerungsplanung und die Planung der Haustechnik vereinbart.
Weiterhin ist vereinbart, das diese Leistungen vollständig im Architektenhonorar enthalten sind.

Nach Euren Antworten verstärkt ich bei mir der Verdacht, das bei uns
a) nicht die 100% beauftragten Leistungen erbracht wurden
b) die Abrechnung zu unseren Ungunsten falsch ist.
Liege ich damit richtig?

Grüße Rony

16.12.2007 at 22:39 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung

Nun, die Statik, die Entwässerungsplanung und die Planung der Haustechnik sind in den entsprechenden Teilen der HOAI als Grundleistung aufgeführt. für die ein entsprechendes Honorar zum einen gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen auch notwendig ist, wenn sie anständig bearbeitet werden.

So etwas als kostenlosen Besondere Leistung bei der Gebäudeplanung zu vereinbaren (auf wessen Veranlassung denn?), ist seitens des Bauherren nicht korrekt (oder soll Ihr Arzt demnächst auch Labor und Röntgen von seinen paar Euro für die persönliche Patientenberatung mit finanzieren?) und auch nicht seitens des Architekten. Das verdirbt nämlich nicht nur den Charakter, sondern auch den Markt und unsere Preisordnung, die den Planern eigentlich zu einem auskömmlichen Leben verhelfen soll. Aber wenn Sie beim Arzt auch zum billigsten gehen...

Nun dürfen Sie sich nach der Rechtsprechung als HOAI-Laie zum Glück darauf berufen, dass der Architekt als Fachmann Ihnen etwas "verkauft" hat, für das er nach Treu und Glauben gerade stehen muss. Auch finanziell. Da haben Sie also mal echt Schwein gehabt.

Ob Ihnen Leistungen vorenthalten wurden? Eine Kostenschätzung haben Sie wohl bekommen, eine Kostenberechnung nicht? Welche Kosten stehen denn im Baugesuch? Wenn da echt etwas nicht erbracht wurde (und die fehlende KB ist eine wesentliche Grundleistung, bei deren Fehlen das Honorar für Lph. 3 nach der Rechtsprechung um bis zu 30% gekürzt werden darf), stünde Ihnen von Vertrags wegen eine Minderung zu. Der Kostenanschlag ist die Zusammenstellung der Unternehmerangebote - haben Sie nicht gewusst, für wieviel Euro Sie Aufträge erteilt haben? Die Kostenfeststellung ist die Zusammenstellung der Unternehmerrechnungen, die gibt es ja wohl.

Fazit: evtl. fehlt die Kostenberechnung (oder wurde Ihnen nur nicht vorgelegt. Haben Sie denn schon mal vorher in die HOAI geschaut, was da eigentlich so alles an Grundleistungen zu erbringen ist und was Ihnen zu liefern ist?). Angesichts erheblicher kostenloser Besonderer Leistungen würde ich da aber nicht von einem Honorarabzug reden, gell? Fair bleiben!

Es bleibt dabei, dass das Grundhonorar falsch berechnet wurde und, wie die Kollegen bereits schrieben, dass Basis für die Abrechnungen verschiedener Leistungsphasen nicht immer die Kostenfeststellung ist.

Jetzt sind Sie wohl mal dran: reden Sie doch mal mit dem Planer und teilen uns dann hier im Forum mit, wie der Stand der Dinge ist. OK? Viel mehr können wir nämlich im Augenblick nicht für Sie tun...

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.12.2007 at 13:52 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung
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