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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnungserstellung mit Rabatt
Beitrag von Nachricht
Holzwurm
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 30.12.2007
IP: Logged
icon Rechnungserstellung mit Rabatt

Hallo!

Meine Frage:
Kann ich bei Rechnungserstellung nach Hoai einen Rabatt auf die Leistungsphasen gewähren, oder muss ich mich streng an die Mindest-, Mittel- und Höchstsätze halten?

Vielen Dank!

Thomas

30.12.2007 at 11:04 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Rechnungserstellung mit Rabatt

Hallo Thomas,

in allen Fällen, in denen die HOAI angewendet werden muss, dürfen die Mindestsätze nicht unterschritten werden und die Höchstsätze nicht überschritten werden.

Alles was sich zwischen Mindest- und Höchstsatz abspielt, kann vertraglich vereinbart werden. Falls keine Regelung getroffen wurde, gelten automatisch die Mindestsätze.

Anders ausgedrückt:
Einen Rabatt kannst du immer einräumen, wenn eine vertragliche Regelung eine Abrechnung oberhalb des Mindestsatzes vorgesehen hat. Dabei darf die endgültige Abrechnungssumme inkl. Rabattansatz den Mindestsatz jedoch nicht unterschreiten.

Anders könnte es evtl. aussehen, wenn der Rabatt in Form von Skonto gewährt wird. Letztendlich bin ich mir aber nicht sicher, ob es zulässig wäre, wenn die endgültige Zahlsumme dadurch den Mindestsatz unterschreiten würde.
Bin mal gespannt, was das Forum dazu sagt!

Viele Grüße aus dem alten Jahr
bento

30.12.2007 at 14:55 Uhr
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Holzwurm
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 30.12.2007
IP: Logged
icon Re: Rechnungserstellung mit Rabatt

Hallo bento!

Danke für Deine Antwort! Hat mir sehr weitergeholfen!

Viele Grüße und einen guten Rutsch
Thomas

30.12.2007 at 17:14 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Rechnungserstellung mit Rabatt

Guten Tag Holzwurm,

natürlich kann man dem Bauherren entgegenkommen. Die Frage ist: warum?

Beispiele:
- Objekte, die nicht explizit in der Objektliste stehen, nach der Punktebewertung bewerten. Wie schwierig etwas für einen Planer ist, ist nicht unbedingt ein objektiv messbares Kriterium (in gewissen Grenzen).
- Besondere Leistungen ohne Vergütung erbringen
- Sich dumm stellen und Fachingenieurleistungen (Haustechnik usw.) ohne Vergütung erbringen ("Ich dachte, das ist mit dem Gebäudeplanungshonorar bezahlt. Ich bin dich kein Fachplaner!")
- Eigenleistungen des Bauherrn in der Planung (wenn es diese gibt) entsprechend durch Punktabzug bewerten (Herr Steinfort lässt grüßen)
- Wesentliche Leistungen nicht erbringen (wenn der Bauherr sie wirklich nicht braucht) und dafür Prozente streichen (sehe ich eher kritisch)
- auf die Erstattung von Nebenkosten verzichten

Ein Skontoabzug ist kein Honorarabzug, sondern - vor allem bei negativen Kontoständen - eine kaufmännische Alternative zum Bankdarlehen: Geld sofort gegen Gebühr anstelle Geld in 1-2 Monaten gegen Dispozinsen.

Trotzdem nochmal die Frage: warum weniger Honorar? Oder anders gefragt: wenn Sie und der Bauherr sich einig sind, weniger Geld als HOAI zu nehmen und Sie tun es einfach - wen kümmert das?

Meine persönliche Meinung zu solchen Praktiken: als Freiberufler sollte man für gute Arbeit auch gutes Geld bekommen. Wenn alle Auftraggeber immer alles nach HOAI bezahlen würden, ginge es mir auch wirtschaftlich besser. Aber freiwillig auf etwas verzichten, was ich jedem Auftraggeber als gesetzeskonform und Rechnungsprüfungsamtsgemäß darstellen kann - wofür das? Wenn ich zuviel Geld habe, spende ich es für einen guten Zweck. Aber deswegen sollte man nicht die Marktpreise verderben...

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.01.2008 at 23:40 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnungserstellung mit Rabatt
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