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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abgrenzung Ausführungs-/Werkstattplanung
Beitrag von Nachricht
a.oberhauser
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 28.02.2008
IP: Logged
icon Abgrenzung Ausführungs-/Werkstattplanung

Hallo,

Auf einer unserer Baustellen in Deutschland ist folgendes Problem aufgetreten:
Die betroffenen Parteien haben völlig unterschiedliche Auffassungen darüber, was Teil der Ausführungs- und was Teil der Werkplanung ist.

Wir sind mit der Werkstattplanung (Stahlbau) des Bauteils A beauftragt und haben dafür Ausführungspläne vorliegen, die nicht alle zur Fertigung notwendigen Hauptabmessungen enthalten. Laut Ersteller der Führungspläne ist es unsere Aufgabe, das Bauteil B (Betonbauteil, nicht in unserem Leistungsumfang) vollständig zu konstruieren, um die Verschneidung mit Bauteil A (und damit die Länge von Bauteil A) zu ermitteln.

Wir sind der Auffassung, dass in der Ausführungsplanung alle Maße enthalten sein müssen und sich die Werkstattplanung nur mehr um ev. vorhanden Überhöhungen kümmern muss.

Ich konnte leider bisher nirgendwo eine Definition des Begriffs Werkstattplanung finden, aber das müsste doch irgendwo genau geregelt sein?

Wenn wer Bescheid weiß, mir wär sehr geholfen!

Danke

28.02.2008 at 09:57 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abgrenzung Ausführungs-/Werkstattplanung

Das ist häufig ein Diskussionspunkt, in der die stärkere Partei (meistens zunächst wir Planer) mehr fordert, als die Ausführenden zu machen bereit sind.

Unser Verband hat uns genau aus diesem Anlass geraten, diese Unschärfe, die man wohl bewusst gelassen hat, frühzeitig genug zu definieren, zum Beispiel im LV, im Einvernehmen zusammen mit dem Bauherrn, der ja von der verminderten Planung durch einen Nachlass des Planenden profitiert. Das allerdings VOR VERGABE und somit so, dass die Art und der Umfang der Werkstatt- und Montageplanung in den Preis einfließen kann.

Weiterhin ergibt sich aus den Planungsregeln auch in der HOAI, dass die Ausführungsplanung weitgehend herstellerneutral zu sein hat, die Montageplanung jedoch die konkreten Produkte berücksichtigen muss.

Damit ist die Anbindung an BT A wohl klarer. Wenn für alle Bausysteme gleich, dann wohl eher Planer, sonst wohl die des Bausystemerrichters.

Was meinen die anderen im Forum?

Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Gießen 1983
Planung TGA

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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

29.02.2008 at 20:40 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abgrenzung Ausführungs-/Werkstattplanung

Gutan Tag,

schauen Sie doch mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Ausf%C3%BChrungsplanung und hier http://de.wikipedia.org/wiki/Werkstattplanung.

Da ist es schön beschrieben: die Ausführungsplanung muss selbstverständlich alle Hauptmaße enthalten, um die Konstruktion erstellen zu können. Die Werkstattplanung befasst sich mit Montageteilungen, Lagefestlegung von Bohrungen für Schrauben und Nieten usw. Wenn Ihr Stahlbau an ein Betonteil stößt, muss auch in der Ausführungsplanung (und der davor erbrachten Statik) die Befestigung dargestellt werden - und wie soll das gehen, wenn die Lage nicht definiert ist? Außerdem muss die Ausführungsplanung natürlich auch die Maße des Betonteils enthalten, wie soll denn sonst geschalt werden?

Ich sehe das Recht auf Ihrer Seite. Verlangen Sie die Hauptmaße zur Erstellung Ihrer Werkstattplanung. Wenn Sie die nicht bekommen - viel Spaß mit der Behinderungsanzeige usw.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.03.2008 at 14:51 Uhr
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