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w21t
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.03.2008
IP: Logged
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Ausschluss der DIN 276:1981
Hallo,
unser Architekt hat uns für eine Altbausanierungen einen Generalplanervertrag (!?) vorgelegt, der folgenden Passus enthält:
Abweichend von der Regelung in der HOAI 1996 (2002), worin Honorarrechnung nach der alten DIN 276 von 1981 abgerechnet werden sollen, wird vereinbart, dass die Honorarabrechnungen auf Grundlage der neuen DIN 276 von 1996 aufgestellt und abgerechnet werden können.
Auf Rückfrage erklärte uns der Architekt als einzigen Unterschied, dass er sich damit das Heraussuchen der Kostengruppennummern ersparen kann, was er sonst doppelt nach neuer und alter DIN machen müsse.
Ist diese Darstellung richtig? Die Fassung von 2006 scheint er noch nicht zu kennen, wie auch die Berichtigung von 2007.
Welche Nachteile entstehen mir durch diesen Passus? Was bedeutet, dass ich dadurch anscheinend die Prüfbarkeit seiner Kosten verliere - denn warum ist die nach neuerer DIN-Fassung dann nicht mehr gegeben?
[Edited by w21t on 08.03.2008 at 11:00 Uhr]
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08.03.2008 at 10:21 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Ausschluss der DIN 276:1981
Die HOAI regelt, welche Kostengruppen nach DIN 276/1981 für das Honorar anrechenbar sind und welche nicht. Die DIN 276/1996 gliedert die Kosten nach einem anderen Schlüssel (der in der aktuellen DIN-Fassung nicht verändert wurde). Um also die Abrechnung prüffähig zu machen, muss der Planer i. d. R. diese nach der "neuen" DIN gegliederten Kosten in die "alte" DIN transformieren, damit der Bauherrn als "Laien" mithilfe der Aufzählungen und Ausschlüsse in der HOAI sehen kann, ob die abgerechneten Kosten tatsächlich angesetzt werden dürfen.
Natürlich steht es Ihnen frei, zur Kontrolle selbst diese "Umwandlung" vorzunehmen...
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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08.03.2008 at 15:35 Uhr |
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w21t
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.03.2008
IP: Logged
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Re: Ausschluss der DIN 276:1981
Danke für die Antwort.
Das heisst, es entstehen keinerlei Nachteile, wenn statt DIN 276:1981 die DIN276:1993 verwendet wird? Es ist also nur eine Formalie, weil irgendwer versäumt hat, in die HOAI die aktuelle DIN einzubinden?
Ich will dem Architekten keine unnötige Doppelarbeit aufbürden, wenn er für Honorarermittlung die eine DIN und für die Kosten die andere DIN-Version heranziehen muss. Ich will aber nicht in irgend eine Falle tappen, dass mir wesentliche Fakten, Rechte oder sonst etwas entgehen.
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08.03.2008 at 15:50 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Ausschluss der DIN 276:1981
Hallo,
ich glaube, die Frage ist deshalb interessant, weil in einem Vertrag eine Regelung getroffen werden soll, die nicht der HOAI (als gültigem Preisrecht) entspricht.
Ob eine derartige privatvertragliche Vereinbarung rechtlich zulässig wäre, wird wohl nur ein Fachanwalt beantworten können.
Sollten Sie als Auftraggeber die anrechenbaren Kosten tatsächlich überprüfen wollen, wird es zumindest aufwändiger für Sie werden, da Sie die Kostengruppen der DIN 276 aus 1996 (bzw. später) erst "umrechnen" müssen in die Kostengruppen der DIN 276 aus 1981.
Die Tragik liegt einfach darin, dass der Gesetzgeber versäumt hat, die Passagen in der HOAI, die sich auf die DIN 276 beziehen, so anzupassen, dass sie mit der aktuellen Fassung der DIN 276 übereinstimmen. Das zwingt einen Planer streng genommen dazu, die baubegleitenden Kostenberechnungen nach den Kostengruppenschlüsseln der aktuellen DIN 276 aufzustellen und für seine Rechnungsstellung die Kostengruppen der DIN 276 aus 1981 zu verwenden. In der Praxis bedeutet dies einen erheblichen Aufwand für den Planer und so wird schon mal davon abgewichen.
Bis auf die schlechtere Überprüfbarkeit der Höhe der anrechenbaren Kosten, sehe ich darin jedoch keinen Nachteil für Sie.
Ob es rechtlich einwandfrei wäre, die veralteten Regelungen in der HOAI, vertraglich "nachzubessern", müsste allerdings - wie bereits gesagt - jemand anderes klären.
Viele Grüße
bento
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08.03.2008 at 17:51 Uhr |
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