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HOAI.de - Forum : Allgemeines : vereinbartes Honorar
Beitrag von Nachricht
frechdachs
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 15.07.2008
IP: Logged
icon vereinbartes Honorar

Hallo alle ich bin ganz neu hier in diesem Forum. Habe heute begonnen mich mit der HOAI zu befassen.

Nun gleich meine erste Frage:

Was bedeutet "Grundleistungen, von - Satz"?

Heißt es, daß ich mit dem Mindestsatz und zugleich mit dem Höchsatz rechne und das Ergebnis keine glatte zahl sondern eine Bereich ist?

hoffe ihr seit solch einfach fragen nicht schon leid

schöne Grüße
Bertl

15.07.2008 at 17:40 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: vereinbartes Honorar

Hallo Bertl,

wo hast du diesen Auszug denn gefunden?

Bei den Grundleistungen handelt es sich um Einzelschritte, die normalerweise zur Erbringung der Aufgabe anfallen und die mit dem Honorar abgegolten sind.
Siehe beispielsweise: [url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#15[/url]

Der "von-Satz" ist gleichbedeutend mit dem Mindestsatz. Der "bis-Satz" entspräche dem Höchstsatz.
Dazwischen gibt es dann "Mittelsatz", "Viertelsatz", etc.
Alle diese Ausdrücke beziehen sich auf die Honorarzonenbereiche, wobei das Honorar des Höchstsatzes einer Honorarzone dem Honorar des Mindestsatzes der nächst höheren Honorarzone entspricht.
Siehe beispielsweise:[url=http://]http://www.hoai.de/online/Euro-Honorartafeln/Honorartafel16Abs1.php[/url]

Nach welchem Bereich der Honorarzone man abrechnet, wird vorher im Vertrag geregelt, z.B. HZ III, mitte.
Falls kein schriftlicher Vertrag existiert, gilt § 4 (4) HOAI, wonach dann automatisch nach den Mindestsätzen abgerechnet wird. ([url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_1.php#4[/url])

Und eins ist sicher:
Das Ergebnis einer Honorarberechnung ist immer eine "glatte Zahl". Sonst würde es ja noch mehr Diskussionen geben.
Honorarrechnungen schreien förmlich nach eindeutigen Zahlen und nicht nach "Bereichen"; die sind so schwer zu überweisen!

Hoffe, ich habe dich nicht zu sehr verwirrt!

Viele Grüße
bento

15.07.2008 at 19:43 Uhr
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frechdachs
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 15.07.2008
IP: Logged
icon Re: vereinbartes Honorar

Hallo bento,

danke das waren genau die Informationen die ich Gebraucht habe

Den Auszug habe ich aus einer alter "Baurecht 1" Prüfung, an der ich mich versucht habe.

Nach deinen Ausführungen zu folge habe ich sie sogar zufällig richtig beantwortet.

Wenn es kein Problem darstellt würde ich sie im Bereich für Berechnungen online Stellen, also Fragestellung und natürlich meine Lösung.

schöne Grüße
Bertl

16.07.2008 at 20:12 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : vereinbartes Honorar
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