|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Platanus1
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 31.07.2008
IP: Logged
|
Standortsanierung Straßenbegleitgrün
Hallo HOAI-Experten,
ich bin bei vielen Kommunen eingespannt, um diese in allen Belangen rund um die Stadtbäume zu beraten, diese zu begutachen usw. ...
Nun habe ich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots über die Sanierung von Baumstandorten in einem Wohngebiet bekommen. Soweit ist´s noch kein Problem - dies entsteht für mich erst, da ich das Angebot meiner Leistung nach HOAI abgeben soll.
Nun habe ich mich mehr oder weniger durch die HOAI gearbeitet und hier auch mit dem HOAI-Rechner einen Satz ausgerechnet. Könnte mir jemand bitte eine Orientierung geben, ob ich mit meinen Angaben in etwa richtig liege?
BV: Sanierung von Baumstandorten des Straßenbegleitgrüns in einer Einfamilienhaussiedlung
Nettobaukosten: 115.000,-
Honarzone III
Honorarsatz: Mittelsatz
Nebenkosten 10%
Leistungsphasen 1-8
von mir errechneter Wert des Honorars: 22.636,-€
Ich danke Euch für die Mühe - beste Grüße aus dem Schwabenland von Jörg
[Edited by Platanus1 on 31.07.2008 at 05:47 Uhr]
|
31.07.2008 at 05:47 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Standortsanierung Straßenbegleitgrün
Hallo Jörg,
in Ihrer Beispielrechnung fehlt die Angabe der Honorartafel, nach der Sie gerechent haben. Für Freianlagen gilt die Honorartafel zu § 17 Abs. 1. Da kommt nur ca. 19.961 € Honorar plus Nebenkosten raus, wenn ich mich nicht manuell vertippt habe.
In Ihrer Frage ging es ja aber nicht um die mathematisch richtige Honorarberechnung, sondern um die HOAI-technisch richtige. Also:
Die Honorarzone ist nach der Objektliste in § 14 die II oder III, letztere bei erhöhten Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Ob die hier vorliegen, müssen Sie mit dem Bauherren aushandeln, wenn es nicht offensichtlich ist.
Bei öffentlichen Auftraggebern gibt es meist nur den Mindestsatz. Sprechen Sie vor Angebotsabgabe evtl. mit dem Empfänger, ob Sie den Mittelsatz anbieten dürfen oder ob er den sowieso streichen muss.
Einen Umbau- und Modernisierungszuschlag gibt es nur für Gebäude, aber vielleicht könnten Sie bei den anrechenbaren Kosten die vorhandene Bau(m)substanz nach § 10 Nr. 3a mit ansetzen. Immerhin geht es ja um den Erhalt (auch monetär) wertvoller Bäume. Ist Verhandlungssache und muss sicherlich begründet werden, aber der Aufwand könnte sich lohnen...
Ein Nebenkostenprozentsatz von 10% ist schon an der oberen Grenz des Üblichen und muss sicherlich begründet werden. Für Freianlagen werden oft 4-6 (8) % angesetzt. Ggf. rechnen Sie dem AG vor, welche Nebenkosten nach § 7 bei Ihnen in welcher Höhe anfallen werden, um den Prozentsatz zu begründen oder den Betrag zu pauschalieren.
Fazit: die Anwendung der HOAI ist weit mehr als die Verwendung des Honorarrechners!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
02.08.2008 at 11:14 Uhr |
|
|
Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
|
Re: Standortsanierung Straßenbegleitgrün
Hallo Jörg,
der Mittelsatz ist bei öffentlichen Auftraggebern leider nicht gerne gesehen. Wenn man sich in einem Preiswettbewerb behaupten muss, ist damit das Aus oftmals schon besiegelt.
Nebenkosten in Höhe von 10 % sind ebenfalls recht heftig, da muss ich Herrn Doell schon Recht geben.
Den Hinweis auf § 10 Abs. 3a HOAI - mitverarbeitete Bau(m)substanz -, finde ich gut, wenn auch nicht unproblematisch. Bei Freianlagen ist immer Substanz vorhanden, die mitverarbeitet wird - schließlich wollen Sie die Erdoberfläche ja nicht neu erfinden. Da bedarf es erheblicher Überzeugungsarbeit. Für anwendbar halte ich § 10 Abs. 3a HOAI aber auch.
Ihre Frage zeigt aber ein in der Praxis alltägliches Problem: Warum gehen Sie nur auf den Preis Ihrer Leistung ein? - Ich halte es für lebensnotwendig, dass LEISTUNGSangebote von Planern immer auch mit einer Darstellung der Leistungsfähigkeit verbunden werden. Sie scheinen ja bei öffentlichen Auftraggebern öfter tätig zu werden. Stellen Sie ihre Kompetenzen und Erfahrungen heraus, aber vergeuden Sie nicht zu viel Zeit, in beispielhafte Honorarermittlungen, die - das zeigt die Erfahrung - mit Ihrer irgendwann aufzustellenden Schlussrechnung ohnehin nicht viel zu tun haben. Ich persönlich halte es für eine Unsitte, bereits im Angebot einen Honorarendbetrag in den Mittelpunkt zu stellen.
Natürlich ist mir klar, dass viele Auftraggeber dies so wollen, ganz neu bin ich in dem Job nun auch nicht. Aber wir müssen hier umdenken. Sollte die HOAI-Novelle in der grundsätzlich im Februar 2008 vorgestellten Form kommen, würden sich die Planer in Zukunft in Grund und Boden bieten. Dann würden so viele kleine Büros über Kurz oder Lang zumachen, wie nie zuvor.
Also noch mal: stellen Sie Ihre Fähigkeiten in das Zentrum Ihrer Angebote und versuchen Sie nicht, einen Euro-Betrag zu vermitteln, der mit der bei Angebotsabgabe noch gar nicht bekannten Projektrealität wenig zu tun hat.
Viele Grüße aus dem Schabenlände in´s Schwabenland.
Miky
[Edited by Miky on 02.08.2008 at 20:59 Uhr]
____________________________
Miky
|
02.08.2008 at 20:58 Uhr |
|
|
Platanus1
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 31.07.2008
IP: Logged
|
Re: Standortsanierung Straßenbegleitgrün
Hallo Friedhelm und Miky,
danke für die ausführlichen Antworten zu meinen Fragen. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Nicht nur für das spezielle Projekt, sondern auch für die Zukunft.
Miky - ich stimme Dir voll zu, die Kraft mehr darin zu investieren, dazustellen, wo unsere Leistungsfähigkeit liegt, als sich im "KleinKlein" der Honorarfindung abzurackern. Das ist uns nun auch ein Stück weit mit den Auftraggebern gelungen. Wir konnten auch über die nach Leistungsbringung anstehende Abrechnung sprechen.
Nochmals besten Dank - Adé sagt Jörg
|
03.08.2008 at 14:21 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|