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Kollegexy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.09.2008
IP: Logged
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GU-Bauleitung
Für ein Projekt (8Mio€) wünscht der Bauherr eine GU-Vergabe mit Überwachung des GU durch den Architekten. Da sich die gepflogenheiten im Leistungsbild und in der Honorierung einer GU-Überwachung ständig ändern und wir das seit ca. 8 Jahren nicht mehr gemacht haben, folgende Frage:
Was ist das momentan übliche Leistungsbild (in Stichworten wie "Terminanmahnung", "Mängelfeststellung bei Abnahme", "Mängelfeststellung baubegleitend", "Nachtragsmanagement", "Rechnungsprüfung" etc. oder ist es möglich "nur" eine künstlerische Oberleitung zu erbringen, die einen von allen weiteren Haftungskriterien ausschließt? Wer macht dann die bauleitungstypischen Dinge (Qualität, Kosten, Termine), wenn kein weiterer Architekt im Spiel ist?
Und wenn der GU komplett überwacht wird, welcher Anteil in % an LP8 ist üblich?
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02.09.2008 at 17:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: GU-Bauleitung
Gute Frage: " Wer macht dann die bauleitungstypischen Dinge..." Ist das in diesem Fall Ihre oder des Bauherrn Idee, die Objektüberwachungsleistungen aufzuteilen? Wenn man den Grund dafür kennt, kann man die Frage, wer denn die nicht übertragenen Leistungen durchführen soll, vielleicht leichter beantworten. Brauchen tut man sie wohl in jedem Fall, oder was würden Sie als Bauherr denn weglassen?
Bei einem GU-Vetrag ist die Frage, welche Leistungen denn der GU übernehmen kann und soll, die sich mit den HOAI-Leistungen überschneiden. Wenn das ernsthaft gehandhabt wird und das GU-Unternehmen das auch kann, kann man sich z.B. auf die Steinfort-Tabellen oder ähnliches stützen.
Mit dem Auftraggeber wäre hier aber auf jeden Fall zu vereinbaren, welche Leistungen durch welchen Dritten (aus Ihrer Sicht, also auch durch den Bauherrn selbst) erbracht werden. Darüber hinaus würde ich den Vertrag der Planungshaftpflichtversicherung vorlegen und um Durchsicht bitten, ob sich hieraus irgendwelche Risiken ergeben bzw. was man dagegen vereinbaren oder tun sollte.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.09.2008 at 06:46 Uhr |
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