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rlmba
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.09.2008
IP: Logged
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Honorarsatz "oben" gleichbedeutend mit Höchstsatz???
Hallo liebes Forum,
wir haben mit einem Architekten ein Haus gebaut LP 1-9. Im Architektenvertrag steht beim Honorarsatz "oben". Ist "oben" automatisch der Höchstsatz gemeint oder bewegen wir uns hier zwischen Dreiviertel und Höchstsatz?
Freue mich auf Eure Antworten
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09.09.2008 at 10:46 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Honorarsatz "oben" gleichbedeutend mit Höchstsatz???
Hallo rlmba,
die fachlich korrekte Bezeichnung für den zulässigen Honorarsatz ist "Mindestsatz" als untere Grenze und "Höchstsatz" als obere Grenze; so festgelegt in § 4 HOAI.
In der Bausprache findet man aber auch "Vonsatz" und "Bissatz" oder eben "unterer" Satz und "oberer" Satz.
Die zulässige Spanne geht sozusagen "von mindestens unten bis höchstens oben".
Da wird man wohl nicht drumherum kommen, dass "oben" exakt den Höchstsatz bedeutet.
Die Frage ist aber, ob der Höchstsatz in Ihrem Fall schriftlich bei Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Architekt bereits geplant und Sie haben den Architektenvertrag erst später unterschrieben, wird die Honorarvereinbarung höchstwahrscheinlich unwirksam sein. Dann kann nur "unten" bzw. der MIndestsatz abgerechnet werden.
Gruß, Miky
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Miky
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09.09.2008 at 11:39 Uhr |
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rlmba
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.09.2008
IP: Logged
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Re: Honorarsatz "oben" gleichbedeutend mit Höchstsatz???
Hallo Mikey,
vielen Dank für die Antwort, der Aspekt des Zeitunterschieds zwischen der Arbeitsaufnahme und der Unterschrift des Vertrags ist sehr interessant.
Ist es eigentlich üblich für eine DHH Zone III und Höchstsatz anzusetzen oder tatsächlich Verhandlungssache?
Danke nochmals!
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09.09.2008 at 12:27 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Honorarsatz "oben" gleichbedeutend mit Höchstsatz???
Honorarzone III ist für ein Wohnhaus im Allgemeinen korrekt - zumindest kommen Honorarzone I und II nicht in Betracht und über Honorarzone IV wollen wir hier nicht reden.
Der Höchstsatz kann frei verhandelt werden - aber nur bei Vertragsabschluss, nicht mehr später. Üblich ist der Höchstsatz schon lange nicht mehr, allerdings kann er durchaus angemessen sein, wenn die Planungsaufgabe entsprechend aufwendig ist...
Nochmals Gruß, Miky
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Miky
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09.09.2008 at 13:19 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorarsatz "oben" gleichbedeutend mit Höchstsatz???
Hallo rimba,
der Zusatz "oben" wird wohl - wie Miky bereits ausgeführt hat - als "Höchstsatz" auszulegen sein. Da beißt die Maus keinen Faden ab!
Ob der Höchstsatz gerechtfertigt ist oder ob ein Planer sich lediglich "gut verkauft hat" werden wir hier im Forum nicht beurteilen können, allerdings handelt es sich offensichtlich um eine schriftliche Vereinbarung im Rahmen der HOAI-Vorgaben und stünde damit rechtlich auf halbwegs sicheren Füßen.
Falls ein eventuell erst nach Arbeitsaufnahme erfolgter schriftlicher Vertragsabschluss Bedenken an der Wirksamkeit des Vertrages bei dir auslösen sollte, so würde ich das im Vorfeld auf alle Fälle juristisch abklären lassen, denn es könnte sich bei der geleisteten "Vorarbeit" rein theoretisch auch um Aquisition gehandelt haben und es dürfte nicht verboten sein, einen Vertrag erst nach der Entscheidungsfindung zu schließen.
In diesem Zusammenhang aber die Frage:
Du wusstest doch vorher, was an Planungskosten auf dich zukommt! Warum plötzlich diese Bedenken?
Viele Grüße
bento
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09.09.2008 at 19:49 Uhr |
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