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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kündigung Architektenvertrag
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skimexx
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icon Kündigung Architektenvertrag

Hallo!

Leider haben wir Pech mit unserem Architekten.

Anders als zugesagt hatten wir nach Erstellung der Pläne und der Genehmigung (März 2008 ) erst im Juni eine Kostenschätzung (auf Basis der Erfahrungen des Architekten), um damit die Finanzierung bei der Bank zu regeln.

Die Ausschreibungen und das Einholen der Angebote für die einzelnen Gewerke erfolgten dann auch nur "kleckerchensweise". Nachdem wir die Statik beauftragt und nach Erledigung gezahlt haben, dauerte es ewig bis die nächsten Gewerke so nach und nach ausgeschrieben wurden. Noch immer fehlen Ausschreibungen. Nachdem inzwischen die Angebote für die Erd- und Maurerarbeiten vorlagen, wollten wir eigentlich schon anfangen mit dem Risiko, dass uns die Zahlen der ausstehenden Angebote noch überraschen könnten. Wir wollten aber auch nicht noch mehr Zeit verlieren. Heute hätten eigentlich die Bagger anfahren sollen. Nachdem wir aber am Montag einen Schwung mit Angeboten erhalten haben (u.a. Dachdecker, Zimmerer, Innen/Außenputz, Fenster) zeichnte sich schnell ab, dass wir gegenüber der Schätzung des Architekten Stand dieser Informationslage mit 60.000 Euro drüber liegen würden. Aus diesem Grund haben wir am Dienstag die Reißleine gezogen und alles gestoppt.

Nun müht er sich zwar nach Einsparungen zu suchen. Allerdings haben wir inzwischen dann doch noch ein Vergleichsangebot bei einem Schlüsselfertig-Anbieter eingeholt, das in unserem Rahmen liegen würde. Der Architekt dort stellte dann fest, dass bei den vorliegenden Plänen und Ausschreibungen z.B. auch die Drainage "vergessen" wurde.

Dies alles hat nun endgültig zu einem absoluten Vertrauensverlust gegenüber dem Architekten geführt. und wir möchten den Vertag auflösen und mit dem andren Anbieter endlich starten.

Im Archiketenvertrag haben wir ein Pauschalpreis vereinbart, bei dem wir bei Vergabe der ersten Bauleistung 4.500 Euro zahlen müssten. Die nächste Tranche wäre nach Fertigstellung des Rohbaus fällig.

Wir gehen nun davon aus, dass wir maximal 4.500 Euro zahlen müssten, weil wir ja eigentlich noch keine Bauleistung vergeben haben. Der Beginn des Aushubs und Rohbaus wurde gestoppt.

Wer kann hierzu etwas sagen? Mit welcher Zahlung sollten wir rechnen müssen?

Wir würden eigentlich gerne eine einvernehmliche Lösung mit dem Architekten finden, so dass beide Seiten in die Zukunft blicken können.

Was sollten wir bei der Kündigung noch beachten:
- Herausgabe aller Unterlagen, Zeichnungen, etc.
- Haftung des Architekten für die Planerischen Leistungen
- ??

Wie ist es üblicherweise bzgl. der Bauunternehmer/Auftragnehmer? Müssen wir auch damit rechnen, dass der Bauunternehmer (Rohbau) eine Zahlung haben möchte, weil er nun den Auftrag (doch) nicht bekommt?

Wenn uns jemand weiterhelfen könnte, würden wir uns sehr freuen. Danke an die Community schon jetzt.

Grüße
Skimexx

12.09.2008 at 21:29 Uhr
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Inglott
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Erstmal ein paar Fragen:
Der Architekt hat doch auch das Wohnhaus geplant?
Hat der Architekt auch die Baugenehmigungsunterlagen erstellt?
Wurde die Baugenehmigung erteilt?
Wurden Ausführungspläne erstellt?
Sind nun alle Ausschreibungsunterlagen, die der Architekt anfertigen sollte, angefertigt?
Nach § 15 HOAI hat der Architekt möglicherweise bereits LP 1-6 erbracht. Wenn man nur ein ganz günstiges Gebäude mit z.B. 120.000,00 € anrechenbaren Kosten annimmt, dann kann dem Architekten bereits ein Honorar in Höhe min 8.000,00 € zzgl. MwSt. zustehen.
Also bitte nicht einseitig kündigen, sondern erstmal die Sache mit dem Architekten besprechen.
Aber beantworten Sie erstmal o.g. Fragen und ob Sie schon Abschläge bezahlt haben.
Gruß

13.09.2008 at 08:48 Uhr
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skimexx
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Hallo Inglott,

vielen Dank für die erste Antwort:

- Der Architekt hat das Wohnhaus geplant.
- Er hat Baugenehmigungsunterlagen erstellt.
- Kostenschätzung für die Bank liegt vor, zeigt sich aber als falsch, z.B. wurde die Treppe vergessen, der Betrag für Innen- und Außenputz nicht berücksichtigt. Viele Zahlen einfach viel zu niedrig angesetzt.
- Baugenehmigung hat er eingeholt und liegt vor.
- Ausführungspläne liegen z.T. vor, sind aber ungenau und unvollständig.
- Es sind noch nicht alle Ausschreibungsunterlagen angefertigt, allerdings fehlen nur noch die vermeintlich kleineren Gewerke, wie Treppe, Maler, Böden, Estrich, Innentüren (Tischler), Fliesen, Außenanlagen.
- Die Heizungs- und Sanitärausschreibung beinhaltet Angaben, die wir überhaupt nicht haben wollen.
- Entsprechend stehen diese Angebote und eine Gesamtkostenaufstellung aus. Ebenso ein Zeitplan

Zur Info: Wir haben einen Pauschalpreis im Vertrag vereinbart: 12500,00 Euro, der in 3 Teilen zu zahlen ist:
- 4500 bei Beauftragung des ersten Gewerks
- 4000 bei Fertigstellung Rohbau
- 4000 bei Fertigstellung aller Gewerke

Für den Leistungsumfang wurden festgelegt:
Leistungsphase 1-9 = 100% des Pauschalhonorars.

An den Architekten haben wir noch nichts gezahlt.
Die Statik haben wir bezahlt, die wurde aber durch einen Statiker durchgeführt, den wir über den Architekt beauftragt hatten.

Ich hoffe, die Antworten machen den Sachverhalt deutlicher.

VG
Skimexx

13.09.2008 at 09:05 Uhr
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Inglott
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Ist Interessant, aber auch schwierig.
Erstmal muss man Ihnen eine Rechtsberatung nahelegen.
Nachfolgend folgt meine Meinung im Rahmen dieser Diskussion, also keine Rechtsberatung:
Ich vermute einfach, je nach anrechenbaren Kosten, dass der Pauschalbetrag von 12.500, € gerade so die Mindestsätze der HOAI für die bisher erbrachten Leistungen einhält.
Für alle Leistungesphasen 1-9 müssten die anrechenbaren Kosten dann bei ca. 93.000,00 € liegen. Das ist für ein Wohnhaus wahrscheinlich zu wenig.
Aber nehmen wir mal an, Sie haben ein ganz kleines, günstiges Haus mit nur 93.000 € anrechenbaren Kosten geplant. Dann beträgt das Gesamthonorar inkl. MwSt. genau 12.500 €. Davon ziehen Sie 38 % ab für die noch nicht erbrachten Leistungsphasen 7-9.
Dann bleiben 7.750,00 € für die bereits erbrachten Leistungen. Sie müssen damit rechnen, dass der Architekt mindestens diesen Betrag fordern wird. Er könnte aber auch noch entgangenen Gewinn bei einseitier Kündigung fordern. Sofern Leistungen Mängel aufweisen, z.B. die Ausführungspläne, dann hat der Architekt auch ein Nachbesserungsrecht.
Jetzt sagen Sie dochmal, was die Kostenschätzung für einen Betrag ergeben hat und welcher veranschlagte Betrag jetzt im Raum steht?
Gruß

13.09.2008 at 12:34 Uhr
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skimexx
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Danke für die Antwort Inglott.

Geschätzt waren:

reine Baukosten: 230.000
Außenanlagen: 22.500
Nebenkosten: 20.500
=================
273.000

Bis jetzt stehen wir nach den Angeboten bei:
reine Baukosten: 290.000
(darin aber noch immer geschätzte Anteile)
Außenanlagen (weiterhin geschätzt): 22.500
Nebenkosten: 20.500
=======================
333.000

... also 60.000 (Zahlen jeweils gerundet) Mehrkosten mit der Befürchtung, dass die nächsten Zahlen auch noch mal drüber liegen.

Haus: EFH, Keller, EG, DG. 140 qm, 20 qm im Keller wohnlich genutzt. Besondere Ausstattung: Luftwärmepumpe

Grundsätzlich denke ich, dass man eine einvernehmlich Einigung anstreben sollte, mit der beide Seiten leben können.

Zur Info: Der Architekt ist günstiger, weil wir es mit einem "halb-staatlichen" Unternehmen zu tun haben, eine gemeinnützige Bau- und Wohnungsgesellschaft.

Wir suchen das Gespräch mit dem Architekten und werden dann hoffentlich eine annehmbare Lösung finden.

VG
Skimexx

13.09.2008 at 12:56 Uhr
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Inglott
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Das versteh ich gar nicht mehr. Mit einer Wohnungsbaugesellschaft oder eher einer Bauträgergesellschaft schließen Sie einen Bauvertrag oder Bauträgervertrag ab. Die Planungskosten sind in diesen Verträgen nur versteckt enthalten.
Da Sie einen Architektenvertrag über pauschal 12.500 € für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen haben gilt die HOAI.
Wenn ich mal die geschätzten reinen Baukosten abzgl. MwSt. als anrechenbare Kosten ansetze komme ich auf 193.000 €.
Das Gesamtmindesthonorar inkl. MwSt. beträgt, halten Sie sich fest, 24.853,01 €.
Davon 62 % für bereits erbrachte Leistungen: 15.408,,87 €.
Aber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben wird Ihr Archi, obwohl er die Mindestsätze massiv unterschritten hat, wahrscheinlich an seinem Pauschalpreis gebunden bleiben.
Soll denn die neue Schlüsselfertigfirma nach den bisherigen Planungen anbieten, oder fangen die bei Null mit einer eigenen Planung an?
Gruß

13.09.2008 at 13:33 Uhr
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skimexx
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Uns ist bekannt, dass ein Honorar eigentlich bei dem von Ihnen angegebenen Wert liegt.

Die Gesellschaft bietet jedoch nur die Architektenleistung an und dass schon immer günstiger als andere. Warum auch immer.

Ich habe soeben ein BGH-Urteil gefunden, nach dem der Architekt daran gebunden bleibt
http://www.brennecke-partner.de/2201/Unterschreitung-der-Mindestsaetze-der-HOAI-ist-bindend

Egal: Wir werden uns einigen müssen.

Die Schlüsselfertig-Firma hat uns bereits ein Angebot vorgelegt. Sie nehmen die vorliegenden Pläne und bauen das Haus entsprechend.

VG
Skimexx

13.09.2008 at 13:45 Uhr
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Inglott
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Es sollte auch möglich sein, mit dem Architekten den Vertrag zu beenden, aber nur gemeinsam und am besten schriftlich. Vorher sollten Sie auch keine andere Firma beauftragen. Der Architekt muss ja nicht unbedingt die Bauüberwachung machen.
Denken Sie daran, dass er von den 12.500 € ca. 62 % erbracht hat.
Hier noch etwas zu Baukostenüberschreitungen:
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/baurecht/baukosten.html

13.09.2008 at 13:57 Uhr
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skimexx
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Vielen Dank.

Das ist eine gute Quelle.

Das Problem warum wir den Vertrag aufheben möchten ist eigentlich der massive Vertrauensverlust.

Mal schauen, ob wir da rauskommen.

VG
skimexx

13.09.2008 at 14:05 Uhr
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skimexx
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Dieser Vertrauensverlust erklärt sich wie folgt:

- Die von uns klar kommunizierte Kostenobergrenze ist zumindest Stand heute nahezu nicht erreichbar.
- Der Baubeginn war für Anfang August geplant und konnte nicht gehalten werden, weil der Architekt die Ausschreibungen nicht rechtzeitig erstellen konnte (eigene Aussage des Architekten)
- Die Angebote sollten gesamthaft über alle Gewerke vor August vorliegen (damals auch seine Aussage), so dass wir bei den Gewerken noch Zeit für die Abstimmung von Einsparungen und die Vereinbarung von Festpreisen mit den einzelnen Unternehmern haben sollten.
- Stand heute sind noch immer nicht alle Angebote vorliegend, wie gesagt fehlen auch noch Ausschreibungen.
- Zwischenzeitliche kleinere Änderungen, die sich durch Abklärungen bei einzelnen Gewerken ergaben, wurden bis heute nicht in den Planunterlagen nachgezogen.
- Nach letztem Kenntnisstand (Einschätzung des Architekten der anderen Firma) ist keine Drainage geplant (ein Bodengutachten liegt nicht vor).
- Ständige Zeitverzögerungen mit fadenscheinigen Begründungen...
... etc. etc.

Und wir dachten, dass derartige Problem frühestens in der Bauphase auftauchen. So sollte doch gerade der Architekt in der Planung und in der kommenen Bauüberwachung unser zuverlässiger Partner sein.

Diese Hoffnung ist leider weg. Aus diesem Grund wären wir froh über die gemeinsame Auflösung des Vertrags.

VG
Skimexx

13.09.2008 at 14:30 Uhr
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bento
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Hallo Skimexx,

1. Sie haben beim Vertragsschluss mit Ihrem Architekten durch Festlegung der genannten Honorarhöhe gegen geltendes Preisrecht verstoßen (gilt natürlich auch für den Architekten, egal ob "halbstaatlich" o.ä.)!

2. Falls Ihnen eine Einigung bzgl. der Vertragsauflösung nicht gelingt, könnte es sehr teuer für Sie werden, da sich der Gesamtauftrag (LP 1-9) dann evtl. nur um die ersparten Aufwändungen reduziert. Ihre Erklärungen für "Vertrauensverlust" halte ich als Begründung für eine außerordentliche Kündigung für nicht ausreichend, da es beispielsweise vermutlich keine schriftlichen Termin- und Kostenvereinbarungen gibt und auch keine Aufforderungen zur Nachbesserung dieser "Mängel".

3. Wenn "heute" eigentlich bereits die Erdarbeiten beginnen sollten, dann müsste hierfür ja auch schon ein Auftrag erteilt worden sein. Was geschieht denn mit diesem Auftrag?

4. Sie scheinen mir ein Baulaie zu sein.
Wenn Sie den Architekten kündigen und eine "Schlüsselfertigfirma" beauftragen wollen, wer prüft dann das Angebot bzw. erstellt die Ausschreibung? Wer stellt sicher, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden und dass im GU-Angebot alle Leistungen enthalten sind, die Ihr bisheriger Architekt geplant hat. Immerhin soll ja auf dessen Planung aufgebaut werden!
Wer erstellt die Verträge?
Wer kontrolliert, ob alles nach Ihren Wünschen umgesetzt wird?
Wer führt den Schriftverkehr mit Behörden und Generalunternehmer?
Wer prüft die Nachträge?
Wer berät Sie bei der Abnahme?
Wer prüft die Rechnungen?

Ich halte den Hausbau mit einem "Schlüsselfertiganbieter" für einen unkundigen Bauherren ohne fachliche Begleitung für sehr gewagt!! Das soll nicht bedeuten, dass es in diesem Bereich nur schwarze Schafe gibt, aber wenn es um's Geschäft geht, kann sich das Fell schon mal "verfärben".
Aber wie Sie ja bereits am eigenen Leib erfahren haben, kann Ihnen das auch mit einem Architekten passieren.

Ich kann nur jedem Bauherrn in spe folgende Vorgehensweise bei der Suche nach einem Architekten empfehlen:
- Referenzen einholen
- Persönliches Kennenlernen, um zu erfahren, ob die Chemie passt!
- schriftlicher Vertrag mit allen wesentlichen Eckdaten, z.B. Termine (Entwurfsplanung, Baugenehmigung, Baubeginn, Fertigstellung, etc.), Budget, Honorarvereinbarung, etc.
Ich muss allerdings zugeben, dass sich gerade die vertragliche Gestaltung für einen Baulaien als sehr schwierig gestaltet. Entweder muss man seinem Architekten vertrauen und sich von ihm den Vertrag ausarbeiten lassen (hier bekommt aber normalerweise nur Honorarangebote) oder man benötigt das erste Mal externe Hilfe.

Viele Grüße
bento

13.09.2008 at 19:45 Uhr
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skimexx
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Vielen Dank für Ihre Antwort Bento.

Wir kennen den Architekten persönlich, weil er bereits ein Haus (vor ca. 15 Jahren) für die Familie gebaut hat. Alles 100% zuverlässig und sogar unterhalb der ursprünglich geplanten Kosten.

Also warum sollte dieses Mal alles so schief gehen!?

Es gibt leider einen neuen Geschäftsführer dort und der nimmt den Architekten für viele sonstige Arbeiten in Anspruch. Für uns ist keine Zeit und die Arbeit erfolgt nur sporadisch und nicht konzentriert.

Nur so können wir uns das erklären.

Was den Ausweg auf die Schlüsselfertig-Firma betrifft, gebe ich Ihnen sogar recht. Das war ja der Grund, warum wir mit einem bekannten, vertrauten Architekten arbeiten wollten.

Nur leider kann man auch auf diese Weise enormes Pech haben. Der Architekt selbst sagt, dass er sich das alles anders vorgestellt hat. Nur was hilft uns das.

Die Termine und auch die Budgetgrenzen sind zwar nicht im Vertrag fixiert, aber alle schriftlich kommuniziert. Das gleiche gilt auch für die Aufforderung für Nachbesserungen und Einsparungen.

Was würden Sie denn an unserer Stelle tun? Und was heißt Baulaie ... klar bauen wir nicht ständig und wir persönlich zum ersten Mal. Aus diesem Grund wählten wir genau dieses Architekten als unseren Partner, Experten und Vertreter.... er arbeitet leider aber auch nicht gerade professionell oder was meinen Sie?

13.09.2008 at 20:12 Uhr
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bento
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Entschuldigung skimexx,

das mit dem "Baulaien" sollte keine Beleidigung sein! Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich den Eindruck hatte, dass Bauen nicht zu Ihrem täglichen Tätigkeiten zählt.

In Wirklichkeit können Sie keinen Architektenvertrag mit "Ihrem Architekten" haben, sondern nur mit der Wohnungsbaugesellschaft oder um was immer es sich handelt.
Schreiben Sie direkt an den Geschäftsführer, teilen ihm Ihre Vertragsprobleme mit und setzten ihm eine Frist zu Erledigung bzw. Abstellung der Mängel. Es kann nicht sein, dass Sie bis zur Baugenehmigung weder Kostenschätzung noch Kostenberechnung vorgelegt bekommen haben. Diese gehören zu den zentralen Grundleistungen der HOAI. Schauen Sie mal in den § 15 (2) und dort in die Grundleistungen der LP 2+3. Nötigenfalls muss das Haus eben noch einmal umgeplant werden.
Allerdings frage ich mich natürlich, wie ein Generalunternehmer das Haus zu den ursprünglichen Kosten erstellen kann, ein Architekt aber nicht?

Nur wenn es dort absolut keinen Zweck mehr hat, würde ich dort versuchen auszusteigen. Dann aber auch wirklich nur mit schriftlicher Einigung oder fachanwaltlicher Hilfe.

Wenn Sie sich danach nicht gerade für ein Fertighaus entscheiden, würde ich immer zu einem Architekten raten, entweder als große Lösung, wie gehabt, oder als "kleine Lösung" in Form eines Beraters, wenn Sie sich selbst einiges zutrauen und wesentliche Bereiche in eine Hand legen können (z.B. GU mit fertigem Angebot).

Haben Sie sich schon mal bei einer Verbraucherzentrale erkundigt?

13.09.2008 at 21:14 Uhr
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landungsbrücken
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Hallo skimexx,

ich schließe mich dem Kollegen bento an und kann Ihnen nur raten, ab jetzt zu versuchen, professionell und so wenig emotional wie möglich Ihr Vorhaben zu retten. Ich weiß, daß letzteres vielleicht für Sie nicht einfach ist, aber befolgen Sie den Rat von bento:

- ab jetzt alles schriftlich (Einschreiben+Rückschein)
- an Ihren wirklichen Vertragspartner (also den Geschäftsführer), von dem Sie ja auch z.B. den Austausch des Sie betreuenden Architekten verlangen könnten
- deutlich und kurz schreiben, was Sie jetzt wollen, so daß es jeder Idiot versteht
- mit Fristsetzung

Wichtig für Sie dürfte sein, daß Sie sich besonnen und in Ruhe einmal Ihre Optionen anschauen, auch wenn die Zeit drängt. "Notbremsen" aller Art werden Sie immer viel Geld kosten. Und lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, wenn Sie sich nicht 100% sicher sind, wie man rechtssicher eine Frist setzt, nach Ablauf kündigt und Schadenersatz geltend macht. Das dort investierte Geld wird sich lohnen; und auch Ihr Gegenüber weiß dann, daß Sie er es nicht mehr nur mit einem "unschuldigen Baulaien" zu tun hat, mit dem man es ja mal versuchen kann.


Noch ein paar Anmerkungen am Rande:
- wenn Sie wussten, wie Sie hier schreiben, dass das Architektenhonorar viel zu gering ist, werden Sie sich im Prozessfall (Architekt klagt Honorar ein) nicht auf die Pauschalvereinbarung herausreden können.
- ich frage mich allerdings auch, warum Sie erwarten, für den halben Preis die volle Leistung zu erhalten. Kommt in diesem Forum oft vor und ist mir immer ein Rätsel - Ihr Fall beweist wieder einmal, daß es zum halben Preis auch nur halbe Qualität gibt (ich weiß, das hilft Ihnen jetzt nicht, ist Ihnen aber vielleicht ein Hinweis bei der Auswahl eines anderen Architekten oder Anwalts)
- ohne Bodengutachten zu bauen ist fahrlässig, und zwar nicht nur wegen der Drainage. Wäre aber Sache des Architekten gewesen, Ihnen zu einem zu raten. Falls noch möglich, bitte nachholen!

In jedem Fall: viel Glück!
R. Kürbitz

14.09.2008 at 12:31 Uhr
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skimexx
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Danke für die Antwort.

Rechtsberatung habe ich mir schon geholt. Hinsichtlich des Honorars war mir die Preisdifferenz gegenüber sonstigen Architekten anfangs nicht bewusst. Das wurde mir erst im Laufe der ganzen Abklärungen bewusst. Auch da war ich Laie genug und sorry, mir ist auch nicht bekannt gewesen, dass es Preismindestgrenzen gibt. Muss man dies als Anfragender wissen oder ist dies nicht die Sache eines Architekten oder der jeweiligen Gesellschaft!?

Inzwischen ist mir dies bekannt und inzwischen habe ich - wie gesagt - auch eine Rechtsberatung, z.B. gibt es ein BGH-Urteil, dass in solchen Fällen ziemlich deutliche Sprache spricht. Den Link dazu habe ich im Forum weiter oben schon angegeben.

Klar überlegen wir nach Alternativen und die nächsten Schritte sind auch klar, bevor irgend ein anderes Unternehmen oder ein anderer Architekt/Bauleiter irgendetwas übernimmt.

Schritt 1: Unmissverständlich (schriftlich) die Mängel anzeigen und die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags suchen.

Schritt 2: Gespräch mit den Geschäftsführern und dem Architekt mit Begleitung durch meinen Anwalt. Vertrag aufheben und mit Bedingungen verknüpfen. Sämtliche Unterlagen etc.

Schritt 3 (ggf. parallel dazu): Nach einer Alternative umschauen. Wahrscheinlich können wir gar nicht zum Generalunternehmer, weil es wohl schon Aufträge für die Plattendecken und eben die Erd- und Maurerarbeiten gibt. Die Beauftragten werden wohl nicht so ohne weiteres den Auftrag aufgeben können oder wollen. Und der Generalunternehmer wird es wahrscheinlich nicht mit diesen Firmen tun wollen.

Schritt 4: Suche und Beauftragung eines anderen Architekten oder Bauingenieurs, der die restlichen offenen Arbeiten in der Ausschreibung macht, mit uns bei den Unternehmen die Aufträge endgültig verhandelt und vor allem nochmal über alles drüber schaut. Dann soll dieser Architekt oder Bauingenieur die Bauleitung und -Überwachung leisten.

Dabei ist für uns existenziell notwendig Lösungen zu finden, wie wir das Haus noch im Budget bauen können (das scheint bei alledem nämlich schon fast vergessen zu werden). Wie und Wo lassen sich gute 60.000 Euro einsparen!?, wenn wir zuvor nicht gerade goldene Hähne in den Angeboten hatten.

Wie auch immer und wer am Ende dann die Fertigstellung übernimmt. So wird wohl gehen müssen.

Danke für alle Ihre Infos, die mich bei der Findung dieses Wegs bestärkt haben. Sollte Ihnen noch was auffallen, was Sie uns mit auf diesen Weg geben wollen, gerne genommen. Danke.

VG
Skimexx



14.09.2008 at 13:10 Uhr
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landungsbrücken
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Hallo skimexx,

das sieht ja schon alles recht strukturiert aus, was Sie schreiben, und es wird wohl ziemlich genau darauf hinauslaufen. Viel Erfolg dabei!

Hier noch ein paar Anmerkungen:

- Die HOAI ist bindendes Preisrecht mit Gesetzescharakter. Unwissen schützt vor Strafe nicht, wie man so schön sagt. Der Architekt hätte Sie über die HOAI aufklären können, aber nicht müssen.

- Vergessen Sie bei Schritt 1 nicht, daß der Architekt ein Nachbesserungsrecht haben könnte.

- Kosteneinsparung: das geht meistens über zwei Wege: Massen vermindern (=kleineres Haus) oder Qualitäten verringern. Eventuell überlegen, was vielleicht später gemacht werden kann (Bauabschnitte/nicht alles ausbauen). Erlauben sie mir den Hinweis, dass angesichts der Kennzahlen (Baukosten / Wohnfläche) durchaus Spielraum bestehen dürfte, auch bei den ursprünglich geschätzten Kosten.

R. Kürbitz

14.09.2008 at 21:52 Uhr
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Inglott
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icon Re: Kündigung Architektenvertrag

Noch ein Hinweis von mir:
Sie könnten auch einem weiteren, unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen, der die Leistungsverzeichnisse genau unter die Lupe nimmt.
Wenn man unterstellt, dass der Architekt wirklich unprofessionll gearbeitet hat, dann kann sich dies auch in den Leistungsverzeichnissen wiederspiegeln. So kommt es gelegentlich vor, dass zu viele Sicherheitsaufschläge in den Massen stecken oder die Position sind nicht gut aufgeschlüsselt und zu pauschal gehalten, was die Anbieter zu Sicherheitskalkulationen veranlaßt. Oft gibt es auch Positionen, die nicht unbedingt ausgeführt werden müssen, oder Eventual- und Alternativpositionen, die voll in den LV-Summen stecken.
Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass das "Durchforsten" von Leistungsverzeichnissen eine aufwendige Sache ist. Deshalb ensteht dort auch wieder ein Honoraraufwand. Aber es kann sich lohnen.
Gruß

15.09.2008 at 12:39 Uhr
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