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HOAI.de - Forum : Novellierung oder Abschaffung der HOAI? : Honoraranpassung trotz "Pauschalfestbetrag"
Ist Pauschalfesthonorar rechtens?
Allgemeines
Beitrag von Nachricht
HOAIEUD
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 01.10.2008
IP: Logged
icon Honoraranpassung trotz "Pauschalfestbetrag"

Wir haben einen Ingenieurvertrag, dessen Honorierung auf Basis der HOAI ermittelt und als Pauschalfestbetrag mit Nennung der zugrundeliegenden anrechenbaren Kosten im Ing.-Vertrag fixiert wurde.
Die anrechenbaren Kosten haben sich um etwa 80% erhöht. Steht uns ein erhöhtes Honorar trotz Formulierung "Pauschalfestbetrag" zu?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
HOAIEUD

01.10.2008 at 10:25 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honoraranpassung trotz "Pauschalfestbetrag"

Wenn der Pauschalfestbetrag nach einer Honorarberechnung mit den aktuellen anrechenbaren Kosten unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen sollte (wovon ich mal ganz stark ausgehe), dann verstößt die Vereinbarung normalerweise gegen geltendes Preisrecht und dürfte damit nichtig sein. In diesem Fall gilt automatisch eine Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI.

Dies gilt immer bei einem Vertragsverhältnis zwischen Ingenieur und öffentlicher Hand, grundsätzlich natürlich auch zwischen Ingenieur und Privatbauherr. Allerdings existiert hierzu auch ein Urteil, wonach es einem privaten BH, der sich auf die vereinbarte geringere Honorarsumme eingestellt hatte, nicht zuzumuten war, nachträglich ein höheres Honorar zu zahlen. Man muss diesen speziellen Fall aber wohl als große Ausnahme ansehen!

Ich hoffe, die aK sind nicht deshalb explodiert, weil die Kostenfeststellung ohne Veränderung der Leistung 80 % über eure Kostenschätzung hinausgegangen ist? Dann könntest du ein anderes Problem bekommen!

Viele Grüße
bento

01.10.2008 at 18:25 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Honoraranpassung trotz "Pauschalfestbetrag"

In der Tat, bento hat da völlig recht: erst einmal die Frage stellen, warum denn die aK so stark gestiegen sind. Droht hier eine Haftung wg Kostenüberschreitung, dann sollte das weitere Vorgehen mit der eigenen Versicherung und einem spezialisierten Anwalt geklärt werden.
Besteht ein solches Problem nicht UND ist der Vertrag auch nicht wegen Unterschreitung der Mindestsätze sowieso unwirksam (siehe wieder Antwort von bento), dann liegt hier in jedem Fall ein ein sog. "Wegfall der Geschäftsgrundlage" vor, zumal zum Glück nicht nur der Betrag des Pauschalhonorars, sondern auch die angenommenen aK im Vertrag stehen.
Folge: es besteht ein Anspruch auf Vertragsanpassung (sprich eine zumindest ungefähre Annäherung der Pauschale an die neuen aK).
Ist die Honorarvereinbarung hingegen wegen Unterschreitung der Mindestsätze nichtig, kann (fast immer) bedenkenlos ganz normal nach HOAI abgerechnet werden (worauf man sich dann letztlich ggf. gütlich einigt, ist ja dann immer noch eine andere Frage).

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

02.10.2008 at 16:41 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Honoraranpassung trotz "Pauschalfestbetrag"

p.S.: ich glaube, dieser thread ist irgendwie in einer ganz falschen Gruppe des Forums gelandet, oder?....

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02.10.2008 at 16:44 Uhr
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