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lilo77
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 04.08.2008
IP: Logged
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Erfolgshonorar
Hallo Zusammen,
hat jemand mit einem Bauherrn schonmal ein Erfolgshonorar vereinbart? Wie kann man das rechtssicher und vorteilshaft für beide Seiten gestalten? Auf was ist besonders zu achten?
Vielen Dank für jegliche Reationen.
MfG
Lilo
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02.10.2008 at 20:25 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Erfolgshonorar
Hallo Lilo,
rein theoretisch ist die Sache ganz einfach.
"AG und AN vereinbaren für den Fall, dass der unter Pkt......... beschriebene Termin (bzw. die unter Pkt........ beschriebenen Kosten) eingehalten wird, ein Erfolgshonorar von ........ Euro zzgl. gesetzlicher MwSt."
"Theoretisch" meine ich deshalb, weil es bei der Einhaltung von Baukostengrenzen etwas komplizierter wird, da man ja nicht die HOAI aushebeln darf.
Die anrechenbaren Kosten werden sich also immer nach den tatsächlichen Kosten und nicht nach irgendwelchen "fiktiv " vorab festgelegten Kosten richten müssen. Hier könnte also der Fall auftreten, dass durch Anstrengungen des Architekten (den Bonus soll er sich ja verdienen) tatsächlich Baukosten reduziert werden, auf dessen Basis dann sein Honorar ermittelt werden müsste. Dieses würde dann zwangsläufig niederiger ausfallen als wenn es durch "Unterlassung dieser Anstrengungen" zu höheren Baukosten und damit zu einem höheren Honorar geführt hätte.
Der Bonus muss also paradoxerweise einen Teil des Honorares kompensieren, den der Architekt durch seine Anstrengungen verliert. Dies wäre bei der Festlegung der Erfolgshonorarhöhe zu berücksichtigen, da ansonsten schlimmstenfalls sogar weniger Gesamthonorar herauskommen könnte, als wenn man den Auftrag ohne besondere Anstrengungen abgewickeln würde.
Bei der o.g. Formulierung würde das Erfolgshonorar als Fixwert für die Einhaltung einer bestimmten Kostengrenze benannt.
Jetzt kann man sich natürlich auch vorstellen, dass es eine Vereinbarung geben könnte, wonach die Höhe des Bonus mit der Höhe der Baukostenunterschreitung steigen soll. Dann wird es etwas komplizierter.
Und wenn man sich dann noch vorstellt, dass mit einer derartigen Regelung nicht nur ein Bonus, sondern auch gleichzeitig ein Malus (also eine Bestrafung für die Überschreitung von Kosten) geregelt werden soll, dann wäre die Formulierung im Vertrag natürlich noch etwas komplizierter.
Ich selbst habe bisher nur einen Fall gesehen, in dem eine derartige Regelung vorkam.
Viele Grüße
bento
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03.10.2008 at 15:40 Uhr |
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lilo77
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 04.08.2008
IP: Logged
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Re: Erfolgshonorar
Vielen Dank an Bento für die ausführliche Antwort. So einige Aspekte werde ich mir durch den Kopf gehen lassen und überlegen, ob es überhaupt Sinn macht so ein Erfolgshonorar vorzuschlagen.
VG Lilo
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05.10.2008 at 12:22 Uhr |
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