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mikado
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.10.2008
IP: Logged
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Teilschlussrechnung
Hallo zusammen,
folgende Frage: für ein Projekt gibt es neue anrechenbare Kosten und somit auch ein neues Grundhonorar. die letzte Rg. wurde im Dez. 2006 gestellt als Teilschlussrechnung und vom Bauherrn wurden auch bei 2 Phasen die zu 100% erbrachten Leistungen auf 95% gekürzt.
Nun muss ich also eine weitere Rg. stellen. Wie nenne ich die? 2. Teilschlussrechnung? Bin etwas überfragt nun.
Vielen Dank im Voraus.
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07.10.2008 at 08:44 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Teilschlussrechnung
Guten Tag,
wenn Sie "Schlussrechnung" oder "Teilschlussrechnung" schreiben, dokumentieren Sie damit, dass Sie keine weiteren Forderungen bzgl. der darin enthaltenen Leistungen stellen werden. Das macht man also dann, wenn die anrechenbaren Kosten und erbrachten Teilleistungen für solche HOAI-Leistungen endgültig feststehen. Dass sich die aK dann doch noch mal ändern, ist im Normalfall also nicht vorgesehen und müsste von Ihnen erläutert werden.
Die Kürzung von Teilleistungen auf 95% des von Ihnen berechneten Honorars, war die vorläufig (Sicherungseinbehalt bis zur endgültigen Vertragserfüllung) oder endgültig (Leistungen tw. nicht erbracht o.ä.) vom AG gemeint? Für tatsächlich im beiderseitigen Verständnis endgültig erbrachte und abrechenbare Leistungen sind solche Einbehalte nämlich selten üblich.
Wenn der Einbehalt vorläufig war: wollte der AG denn den Rest ohne erneute Rechnungsstellung zu einem definierten Zeitpunkt auszahlen oder sollten Sie erneut eine Rechnung stellen? Im letzteren Fall hätte der AG nämlich selbst Ihre TSR zur Abschlagsrechnung umdefiniert (und sollte das im Rechnungsrücklauf auch durch Änderung des Rechnungsüberschrift dokumentiert haben); dann stünde dem erneuten Gebrauch des Begriffs Teilschlussrechnung für die darin enthaltenen Leistungen ja nichts im Weg.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellcosult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.10.2008 at 04:47 Uhr |
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mikado
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.10.2008
IP: Logged
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Re: Teilschlussrechnung
Vielen Dank für die Antwort.
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09.10.2008 at 06:57 Uhr |
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