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Angaben im Übersichtsplan Statik

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(@eddy951)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen.

Mir ist nicht klar, wenn im Statiker Übersichtsplan Angaben zu einer Befestigung angegeben sind, so muss doch die Ausführende Firma diesen Angaben in erster Linie folge leisten wenn nichts dagegen spricht? Mann kann doch davon ausgehen das dort gemachten Angaben berechnet und geprüft sind? Oder kann der Statiker sich darauf beziehen das es lediglich Leitdetails sind und die Ausführende Firma die Anschlüsse noch nachweisen muss?

LG Eddy


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 273
 

Kommt darauf an, welche Leistungen der Tragwerksplaner in Auftrag hatte, ob es sich um ein Tragwerk im Sinne des §49 Abs. 2 handelt, um welches Gewerk es genau geht u.a.m.. Ob Befestigungen nachgewiesen wurden, kann man ja leicht prüfen. Ob sie nachzuweisen waren, wenn sie es nicht sind, muss derjenige beweisen, der sich darauf beruft.

Wenn ein ausführendes Unternehmen Befestigungen selbst (für seine Konstruktion) nachweisen soll, ist i.d.R. ein Hinweis für die Ausschreibung des Objektplaners im Rahmen der Lph. 6c der Tragwerksplanung geschuldet. Wurde das vergessen, haftet ggf. der Tragwerksplaner für den Mehraufwand der nachträglichen Angebotseinholung und Beauftragung oder auch für deswegen erforderlich zusätzliche Bauleistungen, das muss man aber anhand des Vertrags im Einzelnen prüfen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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