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Anrechenbarkeit Hochbaukosten bei Koordination und Integration durchTGA

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(@piller)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Wir planen als TGA-Büro häufig Technik- und Energiezentralen. Die Hochbaumaßnahmen sind in diesem Zusammenhang untergeordnet. Architekten werden manchmal sogar erst später dazu geholt, nach unseren Vorgaben.

Dennoch werden häufig unsere TGA-Kosten anrechenbar für den Architekten während die Koordination und Integration inhaltlich bei uns liegt.

Bei Ingenieurbauwerken können gemäß HOAI die Ingenieurbauwerkskosten anteilig anrechenbar bei der TGA vereinbart werden. Lässt die HOAI betreffend Hochbau ähnliche Regelungen zu?


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 272
 

Wenn die Energiezentralen nicht vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen, sind es vielleicht sogar Ingenieurbauwerke, damit wäre Ihr Problem wohl gelöst.

Die HOAI kennt etliche Ingenieurbauwerke, die Hochbauten sind, von außen aussehen wie Gebäude, eine Baugenehmigung brauchen usw. In den Objektlisten finden sich Vorschläge für häufig vorkommende Honorarzonen für z.B. Speicherbehälter, Wasserwerke, Abwasserbehandlungsanlagen, Pumpwerke, Wasserkraftwerke, Abfallsammelstellen, Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe, Kompostwerke, Verbrennungsanlagen, Untergrundbahnhöfe, Versorgungsbauwerke, Silos, um nur mal einige zu nennen. Aber das sind nur die, für die es in den Objektlisten Vorschläge für Honorarzonen bei Neubauten gibt. Bei Objektarten, die nicht in den Objektlisten aufgeführt sind, aber auch bei Neubauten in strittigen Fällen und beim Bauen im Bestand muss man immer mit dem Punktebewertungssystem die Honorarzone bestimmen. Die Objektlisten sind insofern nicht abschließend. 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Hüllen um die Technikzentralen als Versorgungsbauwerke eingestuft werden.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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