HOAI-Forum
Ausschreibung HOAI-Leistungen
Hallo zusammen.
Bin Student und habe eine Frage:
Es geht um die Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen. Angenommen es sollen einzelne freiberufliche Leistungen ausschreiben werden, beispielsweise Ingenieur-Bauwerke oder Verkehrsanlagen. Beispielhaft auch zusammen als Generalplaner-Vertrag.
Wie übertrage ich bspw. den Rückbau der alten Brücke oder Straße an den Planer? Dass die Kosten für den Rückbau in der Kostengruppe 200 anrechenbar sind, heißt sich nicht, dass diese automatisch erbracht werden müssen - richtig?
In welchem Zusammenhang steht das AHO-Heft 18.
Guten Tag,
ein Vertrag oder Vertragsentwurf hat zwei große Teile: was ist zu tun und wie ist die Vergütung dafür. (Daneben gibt es natürlich noch viele weitere Themen, aber hier geht es ja ums Honorar). In einer Bitte um Abgabe eines Angebotes sollte die Leistung so gut beschrieben sein, wie man das bei Bearbeitungsbeginn eben kann (und wie es dann auch im Vertrag stehen dürfte) und bzgl. der Vergütung das ,was man als potentieller Auftraggeber gerne vorgeben möchte.
In meinen Vorträgen sage ich dazu häufig: "Leistung und Honorar sind gleich wichtig und dürfen im Vertrag auch gleich viel Platz einnehmen. Wenn Sie mit Formularverträgen arbeiten, in denen für 'den Planungsgegenstand' nur 2 Zeilen vorgesehen sind, schreiben Sie da rein 'Planung eines XY-Objekts gemäß der Beschreibung in Anlage Z'. Anlage Z kann dann so lange und ausführlich Sie wollen die Aufgabe beschreiben, die zu erfüllen ist."
Kurze Antwort auf Ihre Frage: Der Rückbau vorhandener baulicher Anlagen gehört zur Aufgabenbeschreibung.
AHO-Heft 18 "Baufeldfreimachung" beschreibt die möglicherweise bei Rückbauten anfallenden und daher übertragbaren Aufgaben und macht Vergütungsvorschläge dazu.
Da Rückbauten ganz andere Aufwandsverteilungen haben als Neubauplanungen (die Bestandsaufnahme ist manchmal sehr umfangreich, wenn Altlasten, Kontamination, belastete Baustoffe usw. zu untersuchen oder umfangreiche Ver- und Entsorgungsanlagen zu erheben sind) und auch kein stufenweiser Mehraufwand für Zeichnungen in folgenden Leistungsphasen anfällt wie bei Neubauplanungen, ist eine prozentuale Gewichtung von Leistungsphasen wie in der HOAI und eine Honorarermittlung auf Tabellenbasis nicht immer sinnvoll. Praktisch bewährt hat sich die Herausnahme der Rückbaukosten aus den Neubaukosten (im Sinne anrechenbarere Kosten für die Neubauplanung) und die separate Vergütung der Rückbauplanung einschließlich aller Schadstoffuntersuchungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten anfallen. Je genauer die Aufgabenbeschreibung dabei ist, umso eher kann man Teilleistungen dazu auch pauschalieren. Manches ist aber nicht vorab bzgl. des Aufwands bestimmbar, da bleibt nur die Vergütung nach Aufwand. Manche Vergütungsvorschläge des AHO-Hefts 18 sehe ich da nicht als sehr praxisgerecht an.
Empfehlenswert ist bei belasteten Materialien übrigens die separate Vergabe an ein auf solche Aufgaben spezialisiertes Büro - Neubauplaner (insbesondere Architekten) haben häufig gar nicht die Expertise, alles zu berücksichtigen und zu kennen, was bei Schadstoffbelastungen zu berücksichtigen ist. Außerdem sind Rückbau und Neubau zwei verschiedene Sachen und meist haben Neubauplaner gar keine Lust oder keinen Nerv, sich mit Details des Rückbaus zu befassen.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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