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Bauüberwachung

5 Beiträge
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(@anjela)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo Miteinander,

meine Frage bezieht sich auf die Bauüberwachung, ggf. Kann mir hier jemand weiter helfen. Es werden selbstverständlich Feldskizzen erstellt - Rohrleitungsbau mit Länge, Tiefe rohrgraben usw. - Diese übernimmt die Baufirma in die Massenermittlung ( bspw. Sand mit 30 cm + Rohr entsprechend Vertrag). Meine Frage, muss diese Massenzusammenstellung zusammen mit der Baufirma erfolgen und ebenfalls bereits für die abschlagsrechnung unterschrieben werden? Oder muss dies (Unterschrift unter Massenzusammenstellung) erst bei schlussrechnungsstellung erfolgen? 
Und was ist, wenn versehentlich eine massenzusammenstellung unterschrieben wurde bei einer abschlagsrechnung, die feldskizze aber nicht anerkannt wurde? 

Danke für die Hilfe 

Anjela 


   
Zitat
Schlagwörter für Thema
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 267
 

Die Frage bezieht sich auf einen kleinen Teilbereich der Bauüberwachung, nämlich auf die Aufmaße.

Aufmaße sind zunächst einmal Sache des ausführenden Unternehmers, er muss schließlich sein Leistungsabrechnung belegen. Da der Ag auch Interesse daran hat, dass alles korrekt aufgemessen wird, kann er beim Aufmaß dabei sein. Oder er delegiert Bauherrenaufgaben im Rahmen eines HOAI-Auftrags eine Bauüberwachung. Diese führt dann z.B. als Grundleistung 8f bei der Gebäudeplanung oder auch der Technischen Ausrüstung ein gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen durch. Best practice dabei st, das Aufmaße gleich anhand der Positionen des Auftrags-Leistungsverzeichnisses durchzuführen, so dass bei jeder Mengenermittlung klar ist, für welche Position die gilt.

Nach der Rechtsprechung ist ein AG an die Meßdaten des Aufmaßes gebunden, wenn er beim Aufmaß dabei war (es sei denn, die Meßdaten müssen offensichtlich falsch sein, dann muss man wohl noch einmal nachmessen).

Eine Unterschrift bestätigt nur, dass der AG beim Messen dabei war; wenn er dann eine Kopie des Aufmaßblatts behält, sieht er bei der Rechnungsprüfung dann gleich, dass da nichts mehr verändert wurde.

Woran AG und AN allerdings nicht gebunden sind, ist die Ausrechnung (Addition, Mulitplikationen usw.) direkt auf dem Aufmaßblatt. Da können in der Schnelle Tipp- und Rechenfehler vorkommen, die man natürlich noch berichtigen darf.

Wenn in Ihrem Beispiel also eine Feldskizze richtig ist, eine Massenausrechnung (Zusammenstellung) dagegen im Ergebnis nicht, ist letztere trotz Unterschrift noch zu korrigieren. Ist dagegen die Feldskizze (das eigentliche Aufmaßblatt) nachweislich fehlerhaft, muss sie korrigiert werden und in der Folge natürlich auch die Gesamtsummenermittlung.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@anjela)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  

Sehr geehrter Herr Doell, 

 

vielen Dank für die ausführliche Antwort! Wenn ich bitte noch kurz Rückfragen darf: 

- es wird eine feldskizze (Aufmass) erstellt und die Massenzusammenstellung (bspw. Sand ist rohrleitungslänge * 30 cm + Rohr * grabenbreite) wird nachträglich im baucontainer erstellt heißt aber dann auch aufmass - ist das so korrekt? Oder müsste da dann Massenzusammenstellung stehen? 
- ist der Bü verpflichtet diese Massenzusammenstellung auch zu unterschreiben für die abschlagsrechnung? 
- viele Bauunternehmen lassen diese Massenzusammenstellung weg, d.h. Diese erscheint nicht gesondert, sondern direkt in der Rechnung - dort steht dann ‚aus Aufmassblatt xy länge*breite*eingebauter Sand. Ist dies so dann ‚überhaupt‘ korrekt? Oder bedarf es zwingend feldskizze + Massenzusammenstellung + Rechnung? 
- und als letztes 😕 darf die Massenzusammenstellung über mehrere Aufmassblätter gehen oder muss das zwingend dem jeweiligen aufmassblatt zugeordnet  sein? Könnte man also, wenn es heißt aufmassblatt 1 km o-100, aufmassblatt 2 km 100-200 und Blatt 3 km 200-300 schreiben Massenzusammdnstellung Aufmassblätter 1-3, km o-300 = 300 m * Rohrgrabenbreite * Sand 

vielen Dank für ihre Bemühungen
Anjela Graf 


   
AntwortZitat
(@christian-tietject-ingenieure-de)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
 

Sehr geehrte Frau Graf,

ein altes Thema, und viele Auftragnehmer machen es nur halb gut, wie Sie auch in Ihrer Frage durchblicken lassen. Wir machen das wie folgt, und das funktioniert und wird in der Regel von ordentlichen Auftragnehmern anstandslos durchgeführt:

  1. Vor Ort wird ein sogenanntes Feldaufmaß gemacht. Das sind Skizzen oder auch nur Zahlenketten mit vor Ort gemessenen Bauleistungen, positionsweise nummeriert nach Vorgaben im Leistungsverzeichnis. Ich verlange vom Auftragnehmer, dass er das Feldaufmaß komplett fertig macht. Dann gehen wir gemeinsam durch. Der Auftragnehmer zeigt uns dann, was er wie gemessen hat. Ich messe alles oder stichprobenartig nach, bestätige oder korrigiere. Dabei werden nur die Maße geprüft, nicht berechnet, keine Quadratmeter, keine Kubikmeter. Jedes Feldaufmaßblatt wird nummeriert, mit Datum und Unterschriften beider Parteien versehen. Daran darf nicht mehr gerüttelt werden, denn sonst würde man seine eigene Unterschrift infrage stellen. Das Feldaufmaß kann man auch Messurkunde nennen.
  2. Aus dem Feldaufmaß macht der Auftragnehmer unter Bezugnahme auf die Nummer des Aufmaßblattes eine Mengenberechnung. Die prüft man natürlich in Ruhe, nicht an der Baustelle, manchmal erstmalig mit einer zugestellten Rechnung. Die Mengenberechnung oder wie Sie schreiben, Massenberechnung, prüft man in Ruhe, und natürlich muss man die dem Auftraggeber gegenüber auch bestätigen und unterschreiben, eventuell sogar blattweise stempeln.
  3. Beim nächsten Aufmaß vor Ort entsteht das nächste Feldaufmaß mit neuen, fortlaufenden Nummern. Zum nächsten Aufmaß gibt es eine neue Mengenberechnung und jetzt zum zweiten Aufmaß auch eine Mengenzusammenstellung, wo die Mengen gleichartiger Positionen von verschiedenen Aufmaßblättern und verschiedenen Mengenberechnungsblättern in eine Aufmaßzusammenstellung fließen. Diese Summe geht in die Rechnung.

Wie Sie schreiben, kennen Sie es so, dass die ausführenden Firmen manchmal einzelne Schritte weglassen, zum Beispiel die Mengenberechnung überspringen und sofort in die Rechnung gehen oder die Mengen von verschiedenen Aufmaßblättern am Taschenrechner addieren und die Zahl in die Rechnung eintragen, also die Aufmaßzusammenstellung weglassen. Das kann man bei umfangreichen Maßnahmen oft nicht mehr nachvollziehen.

Gute AVA-Systeme bilden das auch perfekt ab, indem man Felder hat für Nummern der Feldaufmaßblätter.

Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje

Seligenstadt

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Christian Tietje

   
AntwortZitat
(@anjela)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  
  • Sehr geehrter Herr Tietje, 
  • vielen Dank für ihre Ausführungen! Dies war bislang nicht das riesengroße Problem, doch die jetzige Baufirma arbeitet sehr ‚kunterbunt‘ mit über 250 Aufmassblättern bislang. Ich nehme leider an, dass das Taktik ist - deswegen meine Nachfrage. Jetzt weiß ich, wie ich Abhilfe schaffen kann, vielen Dank! 
  • mit freundlichen Grüßen 
  • Anjela Graf 

   
AntwortZitat
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