HOAI-Forum
Einsicht Bautagebuch durch den Bauherrn
Inwiefern gibt es bestimmte Regelungen über die Regelmäßigkeit mit der ein Bauherr Einsicht in die Bautagebücher des Architekten / Bauleiters, insbesondere während der Bauphase, nehmen darf?
Wenn eine Objektüberwachung nach HOAI vereinbart ist, gehört eine Dokumentation des Bauablaufs zum Inhalt der Architektenleistungen. Eine Frequenz ist dort nicht genannt, die muss man vertraglich vereinbaren, wenn besondere Ansprüche bestehen. Zu den Pflichten dürfte aber in zeitnahe Eintragung in die Dokumentation gehören (weil man ja später was vergessen könnte) und auch eine Bereitstellung von aktuellen Eintragungen dürfte eigentlich nicht verwehrt werden.
Wird die Doku in einem gebundenen Buch auf der Baustelle o.ä. geführt, darf der Bauherr natürlich jederzeit reinschauen, warum auch nicht? Bei eher technischen Lösungen (Software) muss man als AG ggf. auf zeitnahen Eintragungen bestehen (bzw. solche anordnen) und auf kurzfristige Bereitstellung, vor allem wenn er sie dringend benötigt (dafür werden sie ja gemacht).
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Guten Abend @websterwl,
sofern Sie die Leistung dem Auftragnehmer übertragen haben und diese auch erbracht wird, dann haben Sie das volle Recht auf die Einsichtnahme der Bautagebücher. Schließlich muss Ihnen auf diese Weise eine gewisse Information über den Fortlauf der Geschehnisse des Bauablaufes und der dokumentierten Situation vor Ort ersichtlich werden.
Dafür sind die Bautagebücher da.
FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
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