HOAI-Forum
Erstellung mehrerer Leistungsverzeichnisse
Hallo Forum,
ich habe eine Frage zu einem bevorstehenden, bereits beauftragten Projekt. Während der Planungsphase hat sich herausgestellt, dass statt einem LV nun drei LVs erstellt werden müssen. Zwar war der ca. Umfang in der Ausschreibung beschrieben. Von der Menge der LVs ist keine Rede. Wir haben mit einer Ausschreibung als Gesamtleistung gerechnet. Durch den deutlichen Mehraufwand (zusätzliche LV-Erstellung, zusätzliche Bietergespräche, zusätzlicher Überwachungsaufwand während der Bauphase) wollte ich fragen, wie diese Aufwendungen abzurechnen sind? Gemäß Honorar (also Std.) oder gibt es hierzu für LPH6 - LPH9 einen andere Option?
Vielen Dank an alle.
Womit Sie gerechnet haben, ist eine Sache. Die Frage ist, ob sie es genau so auch in Ihr Angebot geschrieben haben, so dass die Vergütung für ein Mehraufwand dem Grunde nach möglicherweise berechtigt ist.
HOAI-Grundleistungen sind der Definition nach aufwandsunabhängig, innerhalb eines Leistungsbilds sind so viele Ausschreibungen notwendig und geschuldet wie es die Marktstruktur (Unternehmen für bestimmte Gewerke) erfordert.
Das ganze kann natürlich Grenzen finden, siehe das Beispiel unter https://www.hoai.de/forum/postid/6695/.
Tipp für alle Leser.
Was allerdings grundsätzlich für solche Anfragen sinnvoll ist, um eine adäquate Antwort zu geben: geben Sie Kontextinformationen, also z.B. um welches Leistungsbild oder um welche Anlagengruppe(n) der technischen Ausrüstung geht es, welche Leistungen haben Sie in Auftrag (alle Grundleistungen der Lph. 6 und 7 oder einen anderen Leistungsumfang) und welche Honorarkonditionen haben Sie vereinbart.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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