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Grundleistung LPH 8
 
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Grundleistung LPH 8

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(@rolf-aibt-online-de)
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Themenstarter  

Der planende Architekt verlangt vom Bauleiter die Erfassung und Zusammenstellung von Leistungen, die bislang nicht geplant und nicht vergeben wurden. Der Bauleiter lehnt die zusätzliche Leistung ab, da solch eine Bestandserfassung nicht Grundleistung der LPH 8 HOAI ist, sondern hier Leistungen nach LPH 1, 5, 6 und 7 HOAI erforderlich werden. Es handelt sich um kleinere Schäden an der Altsubstanz nach Umbauarbeiten und um ergänzende Details zur Bearbeitung von Anschlussfugen mit Profilen. Der Architekt droht darauf hin mit Kündigung. Das Thema wird weiter gehen.  


   
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